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1-Euro-Jobs in Hamburg

Offener Brief

Hamburg, 2. September 2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Zuge von Hartz IV und dem neuen SGB II werden Erwerbslosen zum Teil erhebliche Einkommensverluste und Einschränkungen ihrer sozialen Grundrechte zugemutet. Gleichzeitig sollen ihnen aber umfassende Arbeitsangebote gemacht werden. Alle Beteiligten wissen, dass es sich bei diesen Angeboten nicht um reguläre, tarifierte und Existenz sichernde Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt handeln kann. Hartz IV wird keine vernünftigen Dauerarbeitsplätze für 5 bis 6 Millionen Erwerbslose produzieren. Wenn also im Zusammenhang mit Hartz IV und dem SGB II Arbeitsangebote geschaffen werden sollen, so kann es sich nur um öffentlich geförderte Beschäftigung handeln.

Mit Bestürzung, großer Sorge und nicht zu letzt erheblicher Empörung müssen wir allerdings beobachten, dass die bisherigen Förderinstrumente des SGB III, die mit befristeten, aber regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen und anschließenden Ansprüchen auf Lohnersatzleistungen verbunden waren, offensichtlich politisch für Arbeitslosengeld-II-Berechtigte nicht gewollt sind. Das frühere Versprechen, durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe alle Erwerbslose in den Genuss der SGB III –Förderinstrumente kommen zu lassen, entpuppt sich so als Farce. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmaßnahmen nach BSHG 19.1 und 2 oder ABM werden nicht mehr ermöglicht bzw. so zugeschnitten, dass eine öffentliche Beschäftigung, die Lohnersatzleistungen begründen und dauerhafte Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt eröffnen könnte, mit dem neuen SGB II grundsätzlich abgeschafft wird.

Das einzige Angebot, das Erwerbslosen durch das neue SGB II wirklich gemacht wird, sind Tätigkeiten im Bereich der gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung. Im Gespräch sind dabei 1 bis 2 Euro pro Stunde. Wirtschafsminister Clement spricht von 600.000 bis 700.000 Arbeitsgelegenheiten in diesem Bereich, für Hamburg geht die BWA und die BA offenbar von 10.000 solcher Tätigkeiten aus. Auch wenn die offizielle Sprachregelung gerne von „neuen Jobs“ und „Arbeitsplätzen“ spricht: Jeder und jede weiß, dass es sich bei diesen Tätigkeiten keineswegs um „ordentliche Arbeit“ handelt, ja es sind noch nicht einmal „Jobs“: Diese Tätigkeiten begründen kein Arbeitsverhältnis, sie finden ohne Arbeitsvertrag statt, sie sind nicht tarifiert, sie werden nicht entlohnt, die Beschäftigten besitzen nicht die normalen ArbeitnehmerInnenrechte. Nicht nur Sozialhilfe- und Erwerbsloseninitiativen, sondern auch GewerkschafterInnen wie der Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Thüringen bezeichnen diese Form öffentlicher Beschäftigung denn auch als eine Art Arbeitsdienst.

Die 1-Euro-Tätigkeiten sollen gemeinnützig sein. Das rückt automatisch Öffentliche Einrichtungen sowie die Träger der frei-gemeinnützigen Wohfahrtspflege in den Blickpunkt. Die Tätigkeiten sollen zudem zusätzlich sein, wobei „zusätzlich“ im Allgemeinen als Tätigkeit definiert ist, die ansonsten „nicht oder nicht zum gegebenen Zeitpunkt“ geleistet werden würde. Das BMWA nennt als Beispiel „wenn sie zusätzlich zu den Aufgaben erbracht werden, die die normalen Altenpflegekräfte und Erzieherinnen nicht leisten können“ (PM vom 18.8.04). Der Kahlschlag in allen Bereichen des sozialen Hilfesystems und der sozialen Sicherung, die Ausdünnung von Leistungskatalogen bei sozialen Tätigkeiten und die damit verbundenen Entlassungen aus regulierten Arbeitsverhältnissen produzieren gewissermaßen täglich die „Zusätzlichkeit“, mit der 1-Euro-Tätigkeiten in diesen Bereichen gefordert und begründet werden. In unseren Augen ist es der Gipfel des Zynismus, wenn der Geschäftsführer der Hamburger Arbeit in einem Beitrag anregt, alle Tätigkeiten als „zusätzlich“ zu definieren, die ansonsten für 3 Euro Stundenlohn und weniger im Ausland geleistet werden würden.

Die Perspektiven erscheinen uns bedrohlich: ErzieherInnen, die bei der Schließung ihrer Kitas arbeitslos werden, sollen nach einem Jahr Erwerbslosigkeit dieselbe Arbeit in einer anderen Einrichtung oder als Tagesmutter erledigen – erzwungenermaßen und für 1 Euro die Stunde. Entlassene KrankenpflegerInnen arbeiten anschließend für 1 Euro in irgendwelchen Pflegediensten, erwerbslose MaschinenschlosserInnen oder LandschaftsgärtnerInnen leiten für 1 Euro in Beschäftigungsprojekten Jugendliche an – die dort ihrerseits auf 1-Euro-Basis arbeiten. Die Spirale des Lohndumpings und der Entwertung von Qualifikationen scheint schier unendlich..

Wir wissen, dass die Träger und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zur Zeit von Politik und Verwaltung besonders in die Pflicht genommen werden, in großem Umfang 1-Euro-Dienste anzubieten. Alles deutet darauf hin, dass sie an diesem Punkt zu einem entscheidenden Instrument bei der Umsetzung des SGB II gemacht werden sollen. Entsprechend hoch scheint der Druck zu sein, entsprechend hoch ist in unseren Augen aber auch die Verantwortung der freien Träger für die Zukunft der arbeitsmarktpolitischen Landschaft in diesem Land.. Erlauben Sie uns deshalb folgende Fragen:

·        Teilen Sie unsere Auffassung, dass es sich bei den gemeinnützigen Tätigkeiten für Alg II-EmpfängerInnen weder um reguläre Arbeitsverhältnisse noch um Tätigkeiten im Sinne eines ehrenamtlichen Engagements im Rahmen sozialer Bürgerarbeit handelt?

·        Teilen Sie unsere Einschätzung, dass es bei der Ausweitung dieser Arbeitsgelegenheiten primär um die Prüfung der Arbeitsbereitschaft der Erwerbslosen geht?

·        Planen Sie im Bereich Ihrer Organisation in Hamburg die Einführung der gemeinnützigen Arbeit für Alg II-BeziehrInnen? Wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Bereichen und Arbeitsfeldern?

·        Teilen Sie unsere Besorgnis in Bezug auf die Verdrängungseffekte solcher Tätigkeiten?

Die bisherigen 1-Euro-Jobs für SozialhilfeempfängerInnen hatten eine Laufzeit von max. 6 Monaten und waren mit der Anschlussperspektive eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses verbunden. Nunmehr sind Zwangsdienste von 6-9 Monaten oder gar länger im Gespräch – ohne jede Anschlussperspektive. Der Umstand, dass im Einzelfall der einen oder anderen Langzeiterwerbslosen eine gemeinnützige Tätigkeit durchaus willkommen sein mag, kann in unseren Augen kein Argument dafür sein, unter Druck von außen und aus ökonomischen Einrichtungsinteressen heraus sich an der Einführung eines flächendeckenden Lohndumpings und Zwangsdienstes zu beteiligen.

In den nächsten Wochen und Monaten wird das Verhalten der frei-gemeinnützigen Träger genau wie dasjenige der Gewerkschaften von der Öffentlichkeit und den Betroffenen mit Sicherheit stark beachtet werden.

Wir möchten Sie bitten, zu bedenken, dass Sie mit der Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten weder einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut noch von Erwerbslosigkeit leisten. Vielmehr würden Sie sich an einer Politik beteiligen, die Arbeitslosigkeit weiter individualisiert und Arbeitslose bedrängt und entrechtet.

Auch wenn Sie unsere Beurteilungen nicht teilen sollten, erwarten wir gespannt Ihre Antwort auf dieses Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.: Dirk Hauer

 

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