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Sozialpolitische
Opposition Hamburg
Nernstweg
32
22765 Hamburg
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sopo@snafu.de |
An
Arbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.
Arbeiterwohlfahrt
Hamburg
Caritasverband
für Hamburg
Paritätischer
Wohlfahrtsverband Hamburg
Deutsches
Rotes Kreuz Hamburg
Diakonisches
Werk Hamburg
Bischöfin
Maria Jepsen
DGB
Hamburg
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Hamburg
1-Euro-Jobs
in Hamburg
Offener
Brief
Hamburg,
2. September 2004
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Im
Zuge von Hartz IV und dem neuen SGB II werden Erwerbslosen zum Teil
erhebliche Einkommensverluste und Einschränkungen ihrer sozialen
Grundrechte zugemutet. Gleichzeitig sollen ihnen aber umfassende
Arbeitsangebote gemacht werden. Alle Beteiligten wissen, dass es sich
bei diesen Angeboten nicht um reguläre, tarifierte und Existenz
sichernde Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt handeln kann.
Hartz IV wird keine vernünftigen Dauerarbeitsplätze für 5 bis 6
Millionen Erwerbslose produzieren. Wenn also im Zusammenhang mit Hartz
IV und dem SGB II Arbeitsangebote geschaffen werden sollen, so kann es
sich nur um öffentlich geförderte Beschäftigung handeln.
Mit
Bestürzung, großer Sorge und nicht zu letzt erheblicher Empörung müssen
wir allerdings beobachten, dass die bisherigen Förderinstrumente des
SGB III, die mit befristeten, aber regulären
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen und anschließenden
Ansprüchen auf Lohnersatzleistungen verbunden waren, offensichtlich
politisch für Arbeitslosengeld-II-Berechtigte nicht gewollt sind. Das
frühere Versprechen, durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe alle Erwerbslose in den Genuss der SGB III –Förderinstrumente
kommen zu lassen, entpuppt sich so als Farce.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmaßnahmen nach BSHG 19.1
und 2 oder ABM werden nicht mehr ermöglicht bzw. so zugeschnitten, dass
eine öffentliche Beschäftigung, die Lohnersatzleistungen begründen
und dauerhafte Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt eröffnen
könnte, mit dem neuen SGB II grundsätzlich abgeschafft wird.
Das
einzige Angebot, das Erwerbslosen durch das neue SGB II wirklich gemacht
wird, sind Tätigkeiten im Bereich der gemeinnützigen und zusätzlichen
Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung. Im Gespräch sind dabei 1 bis 2
Euro pro Stunde. Wirtschafsminister Clement spricht von 600.000 bis
700.000 Arbeitsgelegenheiten in diesem Bereich, für Hamburg geht die
BWA und die BA offenbar von 10.000 solcher Tätigkeiten aus. Auch wenn
die offizielle Sprachregelung gerne von „neuen Jobs“ und
„Arbeitsplätzen“ spricht: Jeder und jede weiß, dass es sich bei
diesen Tätigkeiten keineswegs um „ordentliche Arbeit“ handelt, ja
es sind noch nicht einmal „Jobs“: Diese Tätigkeiten begründen kein
Arbeitsverhältnis, sie finden ohne Arbeitsvertrag statt, sie sind nicht
tarifiert, sie werden nicht entlohnt, die Beschäftigten besitzen nicht
die normalen ArbeitnehmerInnenrechte. Nicht nur Sozialhilfe- und
Erwerbsloseninitiativen, sondern auch GewerkschafterInnen wie der
Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Thüringen bezeichnen diese Form öffentlicher
Beschäftigung denn auch als eine Art Arbeitsdienst.
Die
1-Euro-Tätigkeiten sollen gemeinnützig sein. Das rückt automatisch Öffentliche
Einrichtungen sowie die Träger der frei-gemeinnützigen Wohfahrtspflege
in den Blickpunkt. Die Tätigkeiten sollen zudem zusätzlich sein, wobei
„zusätzlich“ im Allgemeinen als Tätigkeit definiert ist, die
ansonsten „nicht oder nicht zum gegebenen Zeitpunkt“ geleistet
werden würde. Das BMWA nennt als Beispiel „wenn sie zusätzlich zu
den Aufgaben erbracht werden, die die normalen Altenpflegekräfte und
Erzieherinnen nicht leisten können“ (PM vom 18.8.04). Der Kahlschlag
in allen Bereichen des sozialen Hilfesystems und der sozialen Sicherung,
die Ausdünnung von Leistungskatalogen bei sozialen Tätigkeiten und die
damit verbundenen Entlassungen aus regulierten Arbeitsverhältnissen
produzieren gewissermaßen täglich die „Zusätzlichkeit“, mit der
1-Euro-Tätigkeiten in diesen Bereichen gefordert und begründet werden.
In unseren Augen ist es der Gipfel des Zynismus, wenn der Geschäftsführer
der Hamburger Arbeit in einem Beitrag anregt, alle Tätigkeiten als
„zusätzlich“ zu definieren, die ansonsten für 3 Euro Stundenlohn
und weniger im Ausland geleistet werden würden.
Die
Perspektiven erscheinen uns bedrohlich: ErzieherInnen, die bei der
Schließung ihrer Kitas arbeitslos werden, sollen nach einem Jahr
Erwerbslosigkeit dieselbe Arbeit in einer anderen Einrichtung oder als
Tagesmutter erledigen – erzwungenermaßen und für 1 Euro die Stunde.
Entlassene KrankenpflegerInnen arbeiten anschließend für 1 Euro in
irgendwelchen Pflegediensten, erwerbslose MaschinenschlosserInnen oder
LandschaftsgärtnerInnen leiten für 1 Euro in Beschäftigungsprojekten
Jugendliche an – die dort ihrerseits auf 1-Euro-Basis arbeiten. Die
Spirale des Lohndumpings und der Entwertung von Qualifikationen scheint
schier unendlich..
Wir
wissen, dass die Träger und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege
zur Zeit von Politik und Verwaltung besonders in die Pflicht genommen
werden, in großem Umfang 1-Euro-Dienste anzubieten. Alles deutet darauf
hin, dass sie an diesem Punkt zu einem entscheidenden Instrument bei der
Umsetzung des SGB II gemacht werden sollen. Entsprechend hoch scheint
der Druck zu sein, entsprechend hoch ist in unseren Augen aber auch die
Verantwortung der freien Träger für die Zukunft der
arbeitsmarktpolitischen Landschaft in diesem Land.. Erlauben Sie uns
deshalb folgende Fragen:
·
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Sie unsere Auffassung, dass es sich bei den gemeinnützigen Tätigkeiten
für Alg II-EmpfängerInnen weder um reguläre Arbeitsverhältnisse noch
um Tätigkeiten im Sinne eines ehrenamtlichen Engagements im Rahmen
sozialer Bürgerarbeit handelt?
·
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Sie unsere Einschätzung, dass es bei der Ausweitung dieser
Arbeitsgelegenheiten primär um die Prüfung der Arbeitsbereitschaft der
Erwerbslosen geht?
·
Planen
Sie im Bereich Ihrer Organisation in Hamburg die Einführung der gemeinnützigen
Arbeit für Alg II-BeziehrInnen? Wenn ja, in welchem Umfang und in
welchen Bereichen und Arbeitsfeldern?
·
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Sie unsere Besorgnis in Bezug auf die Verdrängungseffekte solcher Tätigkeiten?
Die
bisherigen 1-Euro-Jobs für SozialhilfeempfängerInnen hatten eine
Laufzeit von max. 6 Monaten und waren mit der Anschlussperspektive eines
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses verbunden.
Nunmehr sind Zwangsdienste von 6-9 Monaten oder gar länger im Gespräch
– ohne jede Anschlussperspektive. Der Umstand, dass im Einzelfall der
einen oder anderen Langzeiterwerbslosen eine gemeinnützige Tätigkeit
durchaus willkommen sein mag, kann in unseren Augen kein Argument dafür
sein, unter Druck von außen und aus ökonomischen
Einrichtungsinteressen heraus sich an der Einführung eines flächendeckenden
Lohndumpings und Zwangsdienstes zu beteiligen.
In
den nächsten Wochen und Monaten wird das Verhalten der frei-gemeinnützigen
Träger genau wie dasjenige der Gewerkschaften von der Öffentlichkeit
und den Betroffenen mit Sicherheit stark beachtet werden.
Wir
möchten Sie bitten, zu bedenken, dass Sie mit der Bereitstellung von
Arbeitsgelegenheiten weder einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut noch
von Erwerbslosigkeit leisten. Vielmehr würden Sie sich an einer Politik
beteiligen, die Arbeitslosigkeit weiter individualisiert und Arbeitslose
bedrängt und entrechtet.
Auch
wenn Sie unsere Beurteilungen nicht teilen sollten, erwarten wir
gespannt Ihre Antwort auf dieses Schreiben.
Mit
freundlichen Grüßen
i.A.:
Dirk Hauer |