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Die
Bundesregierung will im Schnellschuß ein
Knebelungsgesetz gegen die demokratische Diskussion erlassen!
Die
Neonazis werden genutzt, um ganz andere politische Richtungen zu bekämpfen!
Quelle:
www.neue-einheit.com
Auf
der Welle verstärkter öffentlicher Zurschaustellung von provokativen
Neonazi-Auftritten präsentierte die Justizministerin der SPD-Grünen-Regierung,
Zypries, am 11.2. 05 einen Vorstoß zur Verschärfung des politischen
Strafrechts, der es in sich hat. Angeblich bringt er bessere Handhaben
zum Verbot von Nazi-Demos und Hetzreden, liest man den Entwurf jedoch
genauer, dann stößt man ganz am Ende auf folgende Bestimmung, die
mitnichten auf Neonazis zielt:
„Absatz
3 [von § 130 des Strafgesetzbuchs], der bereits nach bisheriger
Gesetzeslage die sog. Leugnung des Holocaust umfaßt, wird dahingehend
erweitert, daß nunmehr nicht nur das Leugnen, Verharmlosen, Billigen
und Rechtfertigen von Handlungen, die unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangen worden sind, sondern auch solcher
Handlungen, die unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verübt
worden sind, unter Strafe gestellt wird. Voraussetzung dafür ist, daß
die Handlung durch die rechtskräftige Entscheidung eines
internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik
Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist. Mit dieser Einschränkung
soll nur das Billigen, Rechtfertigen, Leugnen oder Verharmlosen von als
geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen unter Strafe gestellt
werden.
Bsp: Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien"
Was
hat das, bitteschön, mit einem Vorgehen gegen die NPD zu tun?
Welche
politischen Themen sind hier gemeint, deren öffentliche Erörterung
allen Ernstes mit Hilfe von Tatsachenbehauptungen von Gerichten
unterbunden werden soll?
Das
Beispiel Jugoslawien hat die Regierung selbst gewählt, und in der Tat
wird daran einiges klar. Hier wird nichts weniger angekündigt als
Strafe für diejenigen, die ihr vorwerfen, daß ihre massive Beteiligung
am Angriffskrieg gegen Jugoslawien-Serbien 1999 auf Propagandalügen vom
„Völkermord an den Kosovo-Albanern“ gebaut war!
Erinnern
wir uns: 1999 griffen massiv überlegene Streitkräfte der USA und
anderer NATO-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien etc.
Serbien an, weil dieses in den Verhandlungen von Rambouillet die
elementarsten Bedingungen der staatlichen Souveränität gegenüber der
NATO zu retten versucht hatte. Es hatte u.a. die massive Stationierung
von NATO-Truppen auf seinem Territorium verweigert. Die
Auseinandersetzungen serbischer Sicherheitskräfte mit albanischen, von
der NATO gestützten Separatisten der Provinz Kosovo wurden in dieser
Zeit von der Regierung und fast allen offiziellen Instanzen der
Bundesrepublik zu einem ang. „Völkermord“ propagandistisch
aufgeblasen und dieser monatelang in den Medien als Thema Nr. 1
gebracht, um die beabsichtigte Brechung der. Souveränität eines
kleinen Landes als humanitären Noteingriff zur Rettung der albanischen
Bevölkerung des Kosovo zu maskieren und eine öffentliche Meinung zur
Unterstützung der Aggression zu ergaunern. Die rot-grüne
Bundesregierung war seinerzeit einer der fanatischsten Propagandisten
und diplomatischen Verfechter dieser Aggression, auch im internationalen
Vergleich, und drängte geradezu auf den Einsatz des deutschen Militärs.
Elf
Wochen lang bombardierten die USA, unterstützt von deutschen Luftkräften
und anderen, hauptsächlich die zivile Infrastruktur Serbiens und auch
des Kosovo, um das Land in die Knie zu zwingen, und töteten
Tausende von Zivilisten,. Nach dem Krieg wollte man mit dem Hunger alles
aufdiktieren können. Danach nahm man z.T. selbst die Propaganda von wg.
„Völkermord“ zurück.
Nach
dem Krieg aktivierten dieselben Mächte dann den von ihnen betriebenen
sog. internationales Strafgerichtshof („International Criminal
Tribunal for Yugoslavia“, ICTY, errichtet 1993 in Den Haag, NL,
s. IS
2001-22; er hat nichts zu tun mit dem Internationalen Gerichtshof,
der seit langem in Den Haag tätig ist) für einen Prozeß gegen den
seinerzeitigen jugoslawischen Präsidenten Milosevic, der gegen die NATO
die staatliche Souveränität Jugoslawiens verteidigt hatte. Dieser Hof,
an dem sie außerdem Prozesse gegen. verantwortliche jugoslawische
Politiker und Militärs aus der gesamten Zeit des Auseinanderbrechens
Jugoslawiens bis 1999 führen, hat nie einen anderen Eindruck erwecken können,
als daß er eigens zur Rechtfertigung der NATO-Politik geschaffen wurde
und die Ausschaltung von NATO-Widersachern, aber auch die
Sicherungsverwahrung weiterer Zeitzeugen und bestimmter eigener
Komplizen, die eines Tages plaudern könnten, zur Aufgabe hat.
Soviel
zu der von Zypries angeführten beabsichtigten Legitimierung politischer
Verfolgung durch ein „internationales Gericht“.
Dieses
Gericht wurde von einer Kriegspartei zur Aburteilung der seinerzeitigen
Opfer ihrer Aggression geschaffen und anschließend von derselben
Kriegspartei „international anerkannt“. Arrogant und absurd, auf
solche Weise sich der politischen Kritik an den eigenen reaktionären
Gewaltakten entziehen zu wollen. Was für Aggressionskriege haben
diejenigen im weiteren vor, die solche Bestimmungen planen?
Beim
Thema „Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit “ in
Ex-Jugoslawien muß selbstverständlich auch das Massaker von Srebrenica
1995 an mehreren tausend Männern des muslimischen Bevölkerungsteils
von Bosnien-Herzegowina zum Thema werden, ein schweres Verbrechen, das
seinerzeit von bosnischen Serben unter den Augen und im Grunde unter
Mitverantwortung derselben NATO-Mächte verübt wurde, die dann 1999 die
Aggression gegen. Rest-Jugoslawien verübten (Deutschland war 1995,
zumindest militärisch, noch nicht beteiligt). Die politische Aufklärung
der damaligen Verantwortlichkeiten innerhalb der NATO ist noch immer bei
weitem nicht abgeschlossen. Kann man sich denn einen Spruch eines noch
so hohen Gerichts zu diesen Dingen vorstellen, auch wenn es eher der
Anerkennung wert wäre als das ICTY, der ernsthaft beanspruchen könnte,
den beteiligten Kräften unangenehme Frager vom Leib zu halten?
Das
Modell der Einschränkung der politischen Diskussion durch
Strafbestimmungen und Gerichte ist in jedem Fall höchst fragwürdig,
selbst wenn man in politischer Naivität annehmen würde, es gebe völlig
unparteiische Gerichte. Wenn Menschen politische Ansichten und
Einstellungen haben, die diesem Staat mißfallen, dann wird keine
Strafbestimmung daran etwas ändern, denn sie beruhen auf Erfahrungen
mit ebendiesem Staat und können allenfalls durch Demagogen mitgeprägt
sein. Angesichts der Realität unserer Gesellschaft, in der die maßgeblichen
Gerichte sowieso offenkundig alles andere als unabhängig von den
politisch maßgeblichen Kräften sind, bedeutet dieses Modell von
Zypries und Mitinitiatoren von vornherein die Drohung mit Geld- und
Gefängnisstrafen gegenüber politischen Kritikern von Regierungen und mächtigen
Parteien. Daß das selbst autoritär-faschistische Formen
sind, liegt auf der Hand. Wie bedrängt muß sich diese Bundesregierung
fühlen, wenn sie solche „Auswege“ aus dem vielfältigen Desaster
ihrer Politik sucht!
Und
es wird auch daran immer klarer, welches Spiel dieser Staat mittels der
Neonazis treibt. Die Aufmerksamkeit, die ihnen durch die bürgerlichen
Parteien und die Medien zuteil wird, gepaart mit deren eigener Unfähigkeit,
die Nazidemagogie politisch-inhaltlich zu widerlegen, kommt einer
enormen Propaganda ihrer Aktivitäten gleich, die die Neonazis aus
eigener Kraft nie erreichen könnten. Hinzukommt das bekannte Engagement
des Verfassungsschutzes in den Naziorganisationen. Daher muß verstärkter
Nachdruck hinter die Fragen gestellt werden, was die herrschenden
politischen Kräfte und die dahinter stehenden Kapitalisten, im
nationalen wie im internationalen Rahmen, mit den Neonazis vorhaben.
Im Fall des vorliegenden Vorstoßes der SPD-Grünen-Regierung ist es
ganz offensichtlich: ihre ständig gesteigerten Provokationen werden als
Nebelwand genutzt, um in die elementaren demokratischen Rechte der großen
Masse und ganz anderer politischer Kräfte einzugreifen, als es die
Neonazis sind – während sich dieselbe Regierung öffentlich als
Organisator „antifaschistischer Kundgebungen“ präsentiert. Dieses
Schema der indirekten Förderung der Neonazis, um die eigene unterdrückerische
Politik hinter Phrasen vom verschärften antifaschistischen Kampf besser
durchzubekommen, sollte beachtet werden.
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Nimmt
man den Text des geforderten politischen Paragraphen auch einmal unabhängig
vom Fall Jugoslawien, so eröffnet er sehr bedenkliche Perspektiven für
die öffentliche Diskussion grundsätzlicherer Fragen, z.B. der Frage
des geschichtlichen Kampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus, die
unserer Ansicht nach mit dem fortschreitenden Bankrott der Ordnung der
Bundesrepublik für größere Kreise der Bevölkerung wieder Interesse
und Aktualität gewinnen wird.
Dieser
§ enthält unausgesprochen auch die Vorstellung, Regierungen und
Parteien, die den Kapitalismus verteidigen, sollten einen weiteren
„internationalen Gerichtshof“ hinbekommen, der sich damit beschäftigt,
die existierende Hetze gegen die revolutionäre Arbeiterbewegung, gegen
sozialistische und revolutionäre Staaten der Vergangenheit wegen
angeblicher „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in die Form von
nachträglichen Urteilssprüchen zu bringen. Dann könnten sich solche
Regierungen auf „internationale gerichtliche Feststellungen“
berufen, um die Opposition in ihren Ländern zu unterdrücken, die
vielleicht Sympathien für sozialistische Entwicklungswege entwickelt.
Sie könnten Historiker, die aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen
zu unerwünschten Ergebnissen kommen, zum Schweigen bringen. Dies sind
Vorarbeiten zur direkten Unterdrückung revolutionärer und
demokratischer Bewegungen, wie sie den Absichten der Nazis selbst kaum
besser zupaß kommen könnten!
Dieses
Gesetz darf nicht verwirklicht werden!
W.
Grobe
14.02.05
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Dieser
Artikel und die darin enthaltenen Anregungen bedürfen unbedingt
der Unterstützung und weiteren Umsetzung. Das Operieren der
Bundesregierung mit der NPD muß nicht nur weiter behandelt
werden, sondern es muß auch überlegt werden, welche konkreten
Maßnahmen von den betroffenen Kräften erreicht werden können.
Obwohl der Vorstoß der Brigitte Zypries schon mehrere Tage alt
ist, ist die Reaktion der betroffenen Organisationen bisher
bemerkenswert gering.
Red.
Neue Einheit
H. Dicke |
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15.02.05
Zusatz:
Einige weitere Hinweise zum Verhältnis
der SPD-Grünen-Koalition, des Staates und der bürgerlichen Parteien überhaupt
zu den Neonazis
Die
Feststellung, daß es der Regierung mit diesem Vorstoß um ganz andere
Dinge als die Einschränkung der NPD geht, nährt sich auch aus einer
ganzen Reihe weiterer Fakten und Überlegungen. Wie selbst hohe Richter
in der jetzigen Diskussion feststellen, reichen vorhandene rechtliche
Bestimmungen schon seit langem für das Einschreiten gegen die Neonazis
aus, es fehlt aber der politische Wille, sie anzuwenden. Man braucht
sich nur daran zu erinnern, was die NPD und ähnliche Gruppen sich in
diesem Land schon seit Jahrzehnten erlauben können, ohne daß die
Justiz besonderen Anstoß nimmt, von der Bestrafung einzelner
Ausschreitungen abgesehen. Es geht diesen staatlichen Kräften
nicht um Bekämpfung der NPD, insbesondere nicht dieser SPD-Grünen-Regierung,
und es muß endlich bei der Behandlung der Neonazis zur zentralen Frage
gemacht werden, in welcher Weise und warum die Neonazi-Umtriebe von
ihnen und diesem Staat gefördert und genutzt werden.
Die
Frage der politischen Widerlegung der neonazistischen Demagogie muß
ernsthaft in Angriff genommen werden, auch im Bewußtsein, daß die
Regierung und die übrigen herrschenden Parteien aufgrund ihrer eigenen
volksfeindlichen Politik und Augenwischerei kaum in der Lage dazu sind.
Mit ihrer eigenen alltäglichen Politik fördern sie faktisch, auch wenn
Teile der bürgerlichen Kräfte das nicht wollen, die neonazistischen
Demagogie. In ganz besonderem Maße ist es die SPD-Grünen-Koalition,
bspw. im Land Berlin auch die Koalition SPD-PDS, die mit substanziellen
Elementen ihrer Politik, wie z. B. der aktiven Förderung aller möglichen
Dekadenzerscheinungen wie Drogenverbreitung, Prostitution, mit ihrer
Politik gegen Nachwuchs und gegen die Jugend, von großen Teilen der
Werktätigen zurecht als unmittelbare Bedrohung empfunden wird und
mangels politischer Alternativen manche Menschen den Neonazis zutreiben
muß. Das Thema „Neonazis“ führt unweigerlich von vornherein zum
Thema dieses Staates.
Es
ist offenkundig, wie die NPD sich der Proteste gegen die sozialen
Brutalitäten wie Hartz IV und der Beunruhigung wegen der ganzen ruinösen
ökonomischen Politik des industriellen Abbaus bedient, um Menschen an
sich zu ziehen, die bald nicht mehr ein noch aus wissen. Obwohl die ökonomischen
Schlagworte der NPD, in die Praxis umgesetzt, auf ihre Art zu noch
katastrophaleren Ergebnissen führten würden als die herrschende
Wirtschaftspolitik, sind die bürgerlichen Politiker wegen ihrer
Verkauftheit an das Kapital, seine internationale Ausbeutung und seine rücksichtlose
Vernutzung der Werktätigen und der Nationen einschl. der deutschen
Nation nicht in der Lage, sich zu rechtfertigen und die NPD substanziell
zu kritisieren. Sie selbst machen es für die Neonazis ein Leichtes, die
herrschenden Parteien wegen ihrer ökonomischen Politik an den Pranger
zu stellen. Hinzukommt, daß die NPD sich in einigen ihrer zentralen ökonomischen
Programmpunkte wie „Atomausstieg“ und sog. alternative Energien mit
den Grünen und der SPD voll deckt. Was die Parolen von Regionalisierung
der Wirtschaft und Abkopplung von den internationalen Märkten betrifft,
sind die Weisheiten der NPD gleichzeitig original grüne Weisheiten. Die
seit Jahrzehnten ununterbrochene Bearbeitung der öffentlichen Meinung
in diesem Sinne durch die Medien und insbesondere diese beiden Parteien
leistet insofern der Bewußtseinsvernebelung durch die NPD direkte
Vorarbeit.
Am
meisten aber dient die nationale Demagogie den Neonazis zur
Rekrutierung, und dazu liefern die herrschenden Parteien mit ihrer
gesamten Politik noch und noch Anknüpfungspunkte, wie es auch wieder an
den Vorgängen um die Gedenkfeiern in Dresden einmal mehr deutlich wird.
Das auszuführen würde den Rahmen dieser Warnung sprengen, ich kann
daher hier momentan nur auf die bisherigen Analysen, die aus unserer
Redaktion hervorgegangen sind, und auf die Fortsetzung dieser Arbeiten
verweisen, die wir beabsichtigen.
W.Grobe
Der
Regierung zufolge zielt die Bestimmung auf Aussagen, die im Internet
gemacht werden, und soll diese unter „Computerkriminalität“
einordnen. Faktisch werden damit von vornherein oppositionelle Gruppen,
die anders als die bürgerlichen Parteien und anders als inzwischen auch
die Neonazis nicht über größere organisatorische und finanzielle
Mittel verfügen, bedroht, weil für sie das Internet fast die einzige Möglichkeit
einer in die Öffentlichkeit ausgreifenden Propaganda darstellt.
Die
Regierung beruft sich im übrigen auf bestimmte Abkommen des
Europarats, denen sie in der Ausarbeitung dieses Gesetzesvorstoßes
nachkomme. Diese bieten jedoch keine Rechtfertigung für das
Beabsichtigte. Das angeführte „Zusatzprotokoll zur Konvention
über Cyberkriminalität betr. der Kriminalisierung von Handlungen
rassistischer und fremdenfeindlicher Natur, die mittels Computersystemen
begangen wurden“ v. 28.1.2003 des Europarats bezieht sich mitnichten
auf ein solches breites Feld von angeblichen politischen Vergehen, wie
es die Regierung hier umreißt, sondern eben auf „Handlungen
rassistischer und fremdenfeindlicher Natur“, und zudem sieht es ausdrücklich
vor, daß die einzelnen Regierungen von der Kriminalisierung
derartiger Handlungen bei ihrer eigenen Gesetzgebung auch Abstand nehmen
können.
www.neue-einheit.com
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Lex
NPD gegen freie Presse
Jürgen
Elsässer
Quelle:
jungeWelt
vom 19.02.2005
Der
Gesetzentwurf der Regierungsparteien gegen Neonaziaufmärsche
verharmlost den Holocaust und kriminalisiert Kritik an staatlicher
Kriegshetze
Es
mußte ja so kommen. Wenn dieser Staat sich des Antifaschismus bemächtigt,
werden am Ende alle kriminalisiert, die dem Staat im Wege stehen, und
die Verharmlosung des Holocaust wird erleichtert. Am Freitag wurde im
Bundestag eine Beschlußvorlage der Regierungsparteien diskutiert, die
es in sich hat: Der »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches« soll in kürzester Zeit
durchs Parlament gepeitscht werden, um – so wird das Vorhaben verkauft
– Aufmärsche der NPD wie etwa am kommenden 8. Mai am Brandenburger
Tor zu verhindern.
Doch
die vorgeschlagene Neuformulierung des Versammlungsgesetzes ist eine
Steilvorlage für alle Neonazis: Verboten werden demnach Aufzüge an
Orten, die »an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen
Behandlung« erinnern. »Organisierte menschenunwürdige Behandlung«
– damit kann man das Wegschließen alter Menschen in Altersheimen oder
die Abfertigung von ALG-II-Empfängern auf bundesdeutschen Arbeitsämtern
bezeichnen. Was die Sozialdemokraten und Grünen im Bundestag mit dieser
Formulierung aber meinen, ist der staatliche Massenmord an sechs
Millionen Juden. Mit welchem Recht empören sich Politiker, die den
Holocaust begrifflich derart verharmlosen, über das NPD-Schlagwort »Bombenholocaust«?
Noch
brisanter ist die vorgesehene Änderung des Paragraphen 130 StGB. Mit
bis zu fünf Jahren Gefängnis wird demnach bestraft, wer eine »Handlung
im Sinne von Paragraph 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches« –
also Völkermord – »billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost«.
Der Entwurf faßt darunter nicht nur Taten, die »unter der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft«, sondern auch
»unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft« begangen wurden,
soweit dieser Völkermord »durch die rechtskräftige Entscheidung eines
internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik
Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist«.
»Leugnen
des Völkermordes im ehemaligen Jugoslawien« war in der Erläuterung
des Justiz- und Innenministeriums für eine erste Fassung des neuen
Gesetzes sogar explizit genannt worden. Das entspricht auch der
aktuellen Vorlage: Ein »internationales Gericht, dessen Zuständigkeit
die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat«, ist beispielsweise der
vom UN-Sicherheitsrat eingerichtete Strafgerichtshof für das ehemalige
Jugoslawien in Den Haag. Er hat schon in mehreren Urteilen
festgeschrieben, daß die Serben im bosnischen Bürgerkrieg »Völkermord«
begangen hätten, unter anderem im Sommer 1995 in der Stadt Srebrenica.
Auch der frühere jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic ist dessen
angeklagt.
Nach
Verabschiedung des neuen Gesetzes wird man diesen unbegründeten
Behauptungen künftig nicht mehr entgegentreten dürfen, ohne als
Srebrenica-Leugner in einen Sack mit Holocaust-Leugnern gesteckt zu
werden. Engagierte Journalisten müßten dann ebenso mit jahrelangen Gefängnisstrafen
rechnen wie Demonstranten, die mit Verweis auf die Fadenscheinigkeit des
Völkermordvorwurfes für die Freiheit von Milosevic demonstrieren. So
kann man die Erinnerung daran tilgen, daß das Kabinett Schröder/Fischer
1999 einen Völkermord erfunden hat, um Jugoslawien bombardieren zu können.
Wer solche Antifaschisten hat, braucht keine Neonazis mehr.
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