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jungeWelt vom 21.12.2004

Interview: Peter Wolter

»ALG II ist manipulativ, unseriös und willkürlich«

Regierung will sozial Schwachen einen Teil der nötigen Hilfe vorenthalten. Ende 2005 ist jedes zehnte Kind arm. Ein Gespräch mit Ulrich Schneider

* Dr. Ulrich Schneider ist Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV). Der DPWV ist ein Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, ihm gehören mehr als 9000 Organisationen und Initiativen aus dem Spektrum sozialer Arbeit an.

F: Die Bundesregierung hat die Arbeitslosenstatistik manipuliert, ebenso die Zahlen über Kriegswaffenexporte. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) wirft ihr jetzt ebenfalls vor, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) und der Sozialhilfe »manipulativ und unseriös« mit der Statistik umgegangen zu sein.

In diesem Falle wurden Daten für die Bemessung der Sozialhilfe kleingerechnet und unseriös interpretiert – mit dem Ziel, sozial Schwachen einen Teil der Hilfe vorzuenthalten. Das ist im Kern unser Vorwurf.

F: Leute, die bewußt die Unwahrheit sagen, gelten gemeinhin als Lügner. Schrecken Sie vor diesem Begriff zurück?

Zu diesem Begriff möchte ich mich jetzt nicht durchringen. Lüge wäre ja bewußter Betrug. Ein Beispiel: Für die Bemessung von ALG II wurden für Kleidung pauschal 25 Euro im Monat angesetzt. Dann führte jemand das absurde Argument ein, in diesen 25 Euro könnten ja theoretisch auch Pelzmäntel enthalten sein, also wurden zehn Prozent abgezogen. Das ist unseriös und manipulativ, aber noch keine Lüge.

F: Die Zahlen und Berechnungsgrundlagen liegen seit Monaten auf dem Tisch. Wieso meldet sich der DPWV erst jetzt zu Wort, kurz vor Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze?

Wir haben dem Gesundheitsministerium bereits im Januar mitgeteilt, daß wir das alles für unseriös und willkürlich halten. Wir haben keine Antwort bekommen. Wir brauchten einige Monate für die Alternativberechnungen, mit denen wir jetzt an die Öffentlichkeit gegangen sind.

F: Verletzen nicht die Hartz-IV-Gesetze das im Grundgesetz festgeschriebene Sozialstaatsprinzip?

Das hat mit dem Sozialstaatsprinzip schon deshalb nichts zu tun, weil die eigenen gesetzlichen Vorgaben verletzt werden. Das Bundessozialhilfegesetz bzw. das Sozialgesetzbuch 12 schreiben vor, daß der Regelsatz so zu bemessen ist, daß eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Diese Vorschrift wird nicht eingehalten.

F: Müssen wir uns an den Anblick von Zahnlücken und vielleicht sogar hungernden Mitbürgern gewöhnen? Wird die Obdachlosigkeit zunehmen?

Man kann nicht sagen, daß die Obdachlosigkeit zunimmt. Wenn aber der erste Arbeitsmarkt nicht schnell in Schwung kommt – wofür nichts spricht –, wird Ende 2005 jedes zehnte Kind arm sein. Eine solche soziale Spaltung kann unsere Gesellschaft auf Dauer nicht aushalten. Wir hoffen, im kommenden Jahr mit der Regierung sachlich darüber reden zu können, was Erwachsene und Kinder tatsächlich brauchen.

F: Sind SPD und Grüne dabei, Deutschland in einen Armutsstaat zu überführen?

Die rot-grüne Bundesregierung hat eine anspruchsvolle Politik für die sogenannte neue Mitte gemacht. Der Randbereich der Gesellschaft wurde vernachlässigt. Der Bundeskanzler wäre gut beraten, für diese Menschen eine dynamische Politik zu machen. Und selbst wenn der Regelsatz nur aus wahltaktischen Erwägungen erhöht würde – auch das wäre uns recht.

F: Haben Sie einen Rat, was gegen die Armutsgesetze getan werden sollte?

Es muß auf zwei Ebenen gehandelt werden. Zum einen muß jeder Bezieher von ALG II die Bescheide sorgfältig prüfen. Nicht alle sind korrekt, weil die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen unter ungeheurem Zeitdruck arbeiten. Zum anderen müßte geprüft werden, ob es zulässig ist, den Regelsatz per Verordnung festzulegen, oder ob man dafür ein Gesetz braucht.

F: Sie schließen eine Klage nicht aus?

Der Verband selbst kann nicht klagen. Aber es gibt sicher Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, die das tun.

F: Würden Sie einen Kläger finanziell oder juristisch unterstützen?

Finanzhilfe geht nicht. Bisher war es aber so, daß sich bei derartigen Musterklagen die jeweiligen Anwälte kulant gezeigt haben.

 

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