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jungeWelt vom 21.12.2004
Interview:
Peter Wolter
»ALG II ist manipulativ,
unseriös und willkürlich«
Regierung will sozial
Schwachen einen Teil der nötigen Hilfe vorenthalten. Ende 2005 ist
jedes zehnte Kind arm. Ein Gespräch mit Ulrich Schneider
*
Dr. Ulrich Schneider ist Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes (DPWV). Der DPWV ist ein Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege, ihm gehören mehr als 9000 Organisationen und
Initiativen aus dem Spektrum sozialer Arbeit an.
F: Die Bundesregierung hat die Arbeitslosenstatistik manipuliert, ebenso
die Zahlen über Kriegswaffenexporte. Der Deutsche Paritätische
Wohlfahrtsverband (DPWV) wirft ihr jetzt ebenfalls vor, bei der
Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) und der Sozialhilfe »manipulativ
und unseriös« mit der Statistik umgegangen zu sein.
In diesem Falle wurden Daten
für die Bemessung der Sozialhilfe kleingerechnet und unseriös
interpretiert – mit dem Ziel, sozial Schwachen einen Teil der Hilfe
vorzuenthalten. Das ist im Kern unser Vorwurf.
F: Leute, die bewußt die Unwahrheit sagen, gelten gemeinhin als Lügner.
Schrecken Sie vor diesem Begriff zurück?
Zu diesem Begriff möchte ich
mich jetzt nicht durchringen. Lüge wäre ja bewußter Betrug. Ein
Beispiel: Für die Bemessung von ALG II wurden für Kleidung pauschal 25
Euro im Monat angesetzt. Dann führte jemand das absurde Argument ein,
in diesen 25 Euro könnten ja theoretisch auch Pelzmäntel enthalten
sein, also wurden zehn Prozent abgezogen. Das ist unseriös und
manipulativ, aber noch keine Lüge.
F: Die Zahlen und Berechnungsgrundlagen liegen seit Monaten auf dem
Tisch. Wieso meldet sich der DPWV erst jetzt zu Wort, kurz vor
Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze?
Wir haben dem
Gesundheitsministerium bereits im Januar mitgeteilt, daß wir das alles
für unseriös und willkürlich halten. Wir haben keine Antwort
bekommen. Wir brauchten einige Monate für die Alternativberechnungen,
mit denen wir jetzt an die Öffentlichkeit gegangen sind.
F: Verletzen nicht die Hartz-IV-Gesetze das im Grundgesetz
festgeschriebene Sozialstaatsprinzip?
Das hat mit dem
Sozialstaatsprinzip schon deshalb nichts zu tun, weil die eigenen
gesetzlichen Vorgaben verletzt werden. Das Bundessozialhilfegesetz bzw.
das Sozialgesetzbuch 12 schreiben vor, daß der Regelsatz so zu bemessen
ist, daß eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Diese
Vorschrift wird nicht eingehalten.
F:
Müssen wir uns an den Anblick von Zahnlücken und vielleicht sogar
hungernden Mitbürgern gewöhnen? Wird die Obdachlosigkeit zunehmen?
Man kann nicht sagen, daß
die Obdachlosigkeit zunimmt. Wenn aber der erste Arbeitsmarkt nicht
schnell in Schwung kommt – wofür nichts spricht –, wird Ende 2005
jedes zehnte Kind arm sein. Eine solche soziale Spaltung kann unsere
Gesellschaft auf Dauer nicht aushalten. Wir hoffen, im kommenden Jahr
mit der Regierung sachlich darüber reden zu können, was Erwachsene und
Kinder tatsächlich brauchen.
F: Sind SPD und Grüne dabei, Deutschland in einen Armutsstaat zu überführen?
Die rot-grüne
Bundesregierung hat eine anspruchsvolle Politik für die sogenannte neue
Mitte gemacht. Der Randbereich der Gesellschaft wurde vernachlässigt.
Der Bundeskanzler wäre gut beraten, für diese Menschen eine dynamische
Politik zu machen. Und selbst wenn der Regelsatz nur aus wahltaktischen
Erwägungen erhöht würde – auch das wäre uns recht.
F: Haben Sie einen Rat, was gegen die Armutsgesetze getan werden sollte?
Es muß auf zwei Ebenen
gehandelt werden. Zum einen muß jeder Bezieher von ALG II die Bescheide
sorgfältig prüfen. Nicht alle sind korrekt, weil die Mitarbeiter in
den Arbeitsagenturen unter ungeheurem Zeitdruck arbeiten. Zum anderen müßte
geprüft werden, ob es zulässig ist, den Regelsatz per Verordnung
festzulegen, oder ob man dafür ein Gesetz braucht.
F: Sie schließen eine Klage nicht aus?
Der Verband selbst kann nicht
klagen. Aber es gibt sicher Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, die
das tun.
F: Würden Sie einen Kläger finanziell oder juristisch unterstützen?
Finanzhilfe geht nicht.
Bisher war es aber so, daß sich bei derartigen Musterklagen die
jeweiligen Anwälte kulant gezeigt haben. |