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Die
Analyse des GegenStandpunkt-Verlags
in Radio Lora vom 25. Oktober 2004
| Eines darf –
darüber sind sich alle Verantwortlichen einig – eine
gesetzliche Regelung aber auf keinem Fall tun: Etwas an den Zuständen
ändern, die den Ruf nach einem Mindestlohn haben entstehen
lassen. |
Die
Debatte um den Mindestlohn –
menschenfreundliche Politiker sorgen sich um das Resultat ihrer
Arbeitsmarktpolitik – ein Heer von „Working Poor“
SPD-Chef
Müntefering erwägt die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in
Deutschland: „Manche Unternehmer in Deutschland versuchen derzeit,
auf geradezu unsittliche Weise Löhne zu reduzieren. Stundenlöhne von
drei, vier Euro sind keine gute Entwicklung.“ (SZ, 24.8.) Die Öffentlichkeit
ist überrascht und leicht irritiert: Eine „unsittliche
Reduktion“ von Lohn – gibt’s das überhaupt? Kann denn
Lohnsenkung Sünde sein, wenn der „Kampf gegen die Verkrustungen
des Arbeitsmarktes“ das nationale Gebot der Stunde ist? Muss man
da nicht vielmehr befürchten, „eine Lohn-Untergrenze könnte die
Arbeitsanreize der Hartz-Reform zunichte machen“? (SZ, 25.8.) Vor
lauter Sorge um die konsequente und kompromisslose Durchführung der großartigen
Arbeitsmarktreform wird glatt übersehen, dass der Vorschlag zur Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohns ein Dokument der Radikalität dieses
Reformwerks und seiner ersten durchschlagenden Erfolge ist: Die Löhne
sinken auf breiter Front und die Arbeiter werden behandelt wie ohnmächtige
Figuren, mit denen die Wirtschaft alles machen kann.
1.
Die
Unternehmer ersparen sich Lohn durch Entlassungen und verlangen von dem
verbliebenen Teil der Belegschaft mehr Arbeit für weniger Geld. Für
den Erhalt ihrer Einkommensquelle müssen Arbeiter auf immer größere
Teile ihres Einkommens verzichten und immer mehr von ihrer Lebenskraft
in den Fabriken und Büros lassen.
Dieser
unternehmerischen Leistung verleiht der Staat einen kräftigen Impuls.
Die Regierungskoalition hat sich – unter geschlossenem Beifall von Öffentlichkeit
und Opposition – das Herbeiregieren von mehr Wachstum auf die Fahnen
geschrieben. Als entscheidendes Wachstumshindernis hat sie einen „überregulierten
Arbeitsmarkt“, soll heißen: zu viele Vorschriften für die
Unternehmer, ausfindig gemacht und sich um entsprechende Abhilfe bemüht.
Als Arbeitgeber in Bund und Ländern ist sie zusammen mit den
CDU/CSU-geführten Landesregierungen der Wirtschaft mit gutem Beispiel
vorangegangen und hat dafür gesorgt, dass die öffentlich Bediensteten
für weniger Geld länger arbeiten müssen. Den Gewerkschaften hat sie
mit einer „gesetzlichen Neuregelung der Tarifautonomie“ für
den Fall gedroht, dass diese nicht in verstärktem Maß den Wünschen
der Unternehmerschaft nach betrieblichen Sonderregelungen zu Lasten der
Arbeiter entgegenkommen. Und ihre Herrschaft über die Lebensbedingungen
der Arbeitslosen hat sie dazu benützt, um mit einer ganzen Serie von
Gesetzen dafür zu sorgen, dass die Arbeitslosen dem Arbeitsmarkt als
willfährige Manövriermasse zur Verfügung stehen. Das
Arbeitslosenschicksal hat sie so abschreckend gestaltet, dass auch die
noch arbeitende Bevölkerung sich der gebieterischen Devise „Hauptsache
Arbeit!“ nicht entziehen kann und allen betrieblichen Vorschlägen
zur Neufestsetzung des Verhältnisses von Lohn und Leistung
aufgeschlossen gegenübersteht.
Mit
der Verbilligung der Arbeitslosen hat der Staat zugleich dafür gesorgt,
dass die Arbeitsplatz-Anbieter alle Freiheit haben, den massiven Überschuss
an Arbeitsplatz-Nachfragern als Hebel zum Vorteil ihrer Kostenrechnung
einzusetzen: Mit dem Hinweis auf die Millionen von Arbeitslosen, die
durch Hartz IV gezwungen sind, jede Arbeit zu jedem Lohn anzutreten, drücken
sie die Löhne ihrer Beschäftigten. So kommt langsam aber sicher im „Hochlohnland
Deutschland“ die Einrichtung eines „Niedriglohnsektors“
in die Gänge.
Die
Debatte zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns nimmt die
bereits eingetretenen Erfolge der Reformpolitik zur Kenntnis, überschlägt
die weiteren Fortschritte der Verarmung, mit deren Eintreten sie fest
rechnet – und kommt zu einem eindeutigen Befund: Ein immer größerer
Teil der Arbeiterklasse kann von seinem Lohn nicht leben. Diese
„Entdeckung“ bezieht sich nicht auf das wachsende Heer der
Gelegenheits‑, Mini- und Ein-Euro-Jobber, deren Lohn schon
definitionsgemäß keinen Bezug zum Lebensunterhalt hat. Die Rede ist
von „regulären“ Beschäftigungsverhältnissen, die ihre Inhaber 40
oder auch mehr Stunden in der Woche, also mit der gesamten Arbeitskraft,
in Anspruch nehmen, ihren Mann aber nicht ernähren. Vor allem im Osten
der Republik, in manchen Branchen auch republikweit, hat ein Lohnniveau
Einzug gehalten, das den stolzen Besitzer eines Arbeitsplatzes noch
nicht einmal bei störungsfreiem Verlauf der proletarischen Existenz über
die Runden kommen lässt.
Das
sind sie also, die ersten Schritte in Richtung der lang ersehnten „Flexibilisierung
des Arbeitsmarktes“: Die kapitalistische Geschäftsleitung bekommt
zunehmend die Freiheit, die Bezahlung ihrer Beschäftigten ausschließlich
nach den Kriterien ihres Geschäftsgangs zu gestalten.
2.
Jetzt
hat sich dieser marktwirtschaftlich grundvernünftige Zustand das
Stirnrunzeln seiner politischen Mit-Urheber zugezogen. Von „Armutslöhnen“
ist die Rede, die womöglich die „Würde des Arbeitnehmers“
(SPD-Fraktions-Vize Stiegler, Berliner Phönix-Runde am 31. August)
verletzen, und mit seiner betont sachlichen Art sieht auch Kanzler Schröder
in den Niedriglöhnen „ein Problem“.
Erinnerungen
an die längst totgesagte „soziale Frage“ des 19.
Jahrhunderts werden wach. Jetzt meldet sich allerdings nicht eine
Arbeiterbewegung zu Wort, die für „einen gerechten Lohn für ein
gerechtes Tagwerk“ streitet; es ist vielmehr die herrschende
Klasse, die diese „Frage“ neu auflegt, und deswegen auch mit einer
anderen Stoßrichtung: Jetzt geht es darum, wie weit man bei der fälligen
Verarmung gehen will und ob und gegebenenfalls wo dem freien Fall
der Löhne eine Grenze gesetzt werden soll. Und auch bei der
Beantwortung dieser Frage bleibt die herrschende Klasse unter sich. Die
„stillen Helden“ (so der Titel einer SZ-Serie über Niedriglohn
in Deutschland), die ohne Gemecker einen Dienst verrichten, der sie kaum
ernährt, bekommen von der Öffentlichkeit schulterklopfende Anerkennung
und das Bedauern ausgedrückt, dass ihre Arbeit sie nicht ernährt. Gönnerhaft
wird darüber räsoniert, wie weit die Armut nur gehen kann, ohne den
Anstand und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu gefährden, die
man auch und gerade von den Opfern dieser Gesellschaft verlangt. Und
weil sich diese Frage nicht so leicht in Euro und Cent umrechnen lässt,
legen moderne Menschenfreunde nach und erinnern an die zahlreichen
Pflichten, die ein Arbeitsmann außer seiner Arbeit sonst noch zu
erledigen und von seinem Lohn zu bestreiten hat: Es gilt der Vergreisung
unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, eine Familie zu ernähren und
Kinder PISA-gemäß zu erziehen; und ganz großzügige Anwälte der
Arbeiter denken sogar noch an den Konsum der „stillen Helden“, mit
dem sie irgendwie auch noch „die Binnennachfrage stärken“ sollen,
damit Kapitalisten sich daraus bedienen und womöglich ein paar weitere
„stille Helden“ einstellen können. Angesichts einer Verelendung
der arbeitenden Bevölkerung, die diese gesellschaftsdienlichen Leistungen
gefährdet, sprechen selbst die öffentlichen Meinungsmacher, die
sonst das tägliche Zurechtkommen eines proletarischen Haushalts als
„Anspruchsdenken“ und „Besitzstandswahrung“ anprangern, plötzlich
von „Armut“.
Damit
ist auch schon die Richtschnur angedeutet, wo die Untergrenze des Lohns
für den Vollzeitarbeitsplatz eines „Working Poor“ gesetzt werden
soll: „Existenzsichernd“ sollte das Arbeitsentgelt nach Möglichkeit
schon sein. Angesichts drohender Notlagen, in die die Politik die Leute
stürzt, klingt der Zynismus, dass sie mit ihrer Verelendung weiterhin
gesellschaftsverträglich und gesellschaftsdienlich umgehen können
sollen, fast schon wieder großzügig.
3.
Andererseits
stellt man sich in den oberen Etagen die Frage, ob das System der
Lohnarbeit so viel Großzügigkeit überhaupt verträgt. Vernichtet ein
Mindestlohn nicht Arbeitsplätze, die sich ohne Niedrigstlöhne womöglich
nicht rentieren? Ist der niedrigste Lohn nicht besser als keiner?
Lautstark melden sich die Vertreter der Arbeitgeber zu Wort, warnen vor
einer „Katastrophe am Arbeitsmarkt“ (BDA-Chef Hundt) und
weisen darauf hin, es liege doch wohl im Interesse der Arbeitnehmer
selbst, der „Niedrigqualifizierten“ zumal, dass sie mit
billigen und, wo nötig, auch mit billigsten Löhnen das Interesse der
Unternehmer an ihrer Beschäftigung erhalten bzw. überhaupt erst auf
sich ziehen. Arbeiter können sich so viel Rücksichtsnahme, wie eine fürsorgliche
Politik ihnen angedeihen lassen will, überhaupt nicht leisten!
Das
wiederum leuchtet dem Staat sofort ein, dem beim Nachdenken über die
Einführung einer Schranke der Verarmung sofort wieder die wachstumsfördernden
Wirkungen einfallen, die er sich von einer schrankenlosen
Verarmung versprochen hat, und der deshalb die Einführung eines
Mindestlohns nur widerwillig und unter vielen Vorbehalten in Betracht
zieht. Denn wie man es auch dreht und wendet – eine Unterschranke der
Verarmung stört den freien Gang der Geschäfte einfach immer:
Auf
keinen Fall darf es zu einer „einheitlichen Regelung“ kommen,
warnen die einen und verlangen, dass hier „mit dem Florett und
nicht mit der Steinaxt gefochten wird.“ (Christa Sager, Die Grünen)
Allein der Umstand, dass es jede Menge Löhne am Rande des
Existenzminimums, also überhaupt die Notwendigkeit eines
gesetzlichen Mindestlohns gibt, beweist da schon zur Genüge, dass
genauso viele unabweisbare Gründe zur Rücksichtsnahme auf das
Geschäftsgebaren der Billiglohn-Kapitalisten existieren. Wenn es schon
eine Regelung geben soll, dann muss sie nach Branchen und Regionen
differenzieren, sich vorsichtig an alle Bedürfnisse der
Unternehmerschaft nach billigen und billigsten Arbeitskräften
anschmiegen und der umsorgten Unternehmerschaft so manches Hintertürchen
offen lassen.
„Viel
zu viel Bürokratie!“ protestieren daraufhin die anderen mit Blick
auf „den bereits jetzt überregulierten Arbeitsmarkt“. Prompt
kündigen die Arbeitgeber an, dass sie sich an so komplizierte
Vorschriften ohnehin nicht halten werden und warnen vor einer „Arbeitspolizei“,
die so unverschämt ist, nicht nur die Arbeiter, sondern auch ihre
ehrenwerten Anwender zu kontrollieren.
Ein
letztes Wort ist in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Eines
darf – darüber sind sich alle Verantwortlichen einig – eine
gesetzliche Regelung aber auf keinem Fall tun: Etwas an den Zuständen
ändern, die den Ruf nach einem Mindestlohn haben entstehen lassen. |