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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 27. November 2006

Existenzminimum und Mindestlohn (1)

Das sogenannte „soziokulturelle Existenzminimum“:
Wie der Staat die von ihm und seiner Wirtschaft produzierte Massenarmut organisiert.

Mitten in einer Gesellschaft, in der die Verkaufsregale und Warenlager voll sind von nützlichen Gegenständen, in der die produktivsten Fabriken dieser Welt stehen, in denen täglich noch mehr dieser nützlichen Sachen hergestellt werden – mitten in einem Land also, in dem Reichtum und Überfluss herrschen, gibt es eine staatlich angeleitete Debatte über den kostensparenden Umgang mit den Leuten, die für die Produktion dieses Reichtums nicht mehr gebraucht werden. Ohne sich für die Produktion von Reichtum in der Hand eines Arbeitgebers nützlich machen zu dürfen, fehlt diesen Leuten das Einkommen, ohne das in diesem Land niemand seine Existenz sichern kann. Der Sozialstaat behauptet von sich, er würde den Grundbedarf derjenigen seiner Bürger sichern, die sich ihren Lebensunterhalt nicht selber verdienen können, weil sie für die Reichtumsproduktion nicht mehr gebraucht werden. Der Anspruch auf Grundsicherung ist sogar grundgesetzlich verbürgt; und der Staat macht sich ja auch tatsächlich zuständig für den Unterhalt der gar nicht wenigen, sogar immer zahlreicher werdenden mittellosen Existenzen, die sich neben all dem kapitalistischen Reichtum auf seinem Standort ansammeln. Dabei steht von vornherein fest, dass besagter Reichtum für solche unbrauchbar gemachten Leute nicht zur Verfügung steht – schließlich geht es darum, das Minimum dessen neu zu bestimmen, mit dem der Sozialstaat die Ausgesteuerten noch auszustatten gewillt ist.

Ausgangspunkt der staatlichen Bemühungen ist, dass die Lohnarbeit den Lebensunterhalt nicht sichert. Die Politik ist gefordert, weil per Lohnarbeit die Reproduktion derer nicht gesichert ist, für die sie die einzige Einkommensquelle ist. Die Betreffenden sind am Ende einer sozialpolitisch betreuten Lohnarbeitskarriere nach unten angelangt, sie sind arbeits- und damit einkommenslos; nicht vorübergehend, sondern schon länger und absehbarerweise auf Dauer. Die per staatlichen Beschluss immer stärker verkürzte Galgenfrist, in der die Arbeitslosenversicherung noch zahlt, ist vorbei; Rücklagen, soweit vorhanden gewesen, sind aufgebraucht, so dass sie schließlich ohne alle Mittel dastehen und sich und ihre Familie aus eigener Kraft nicht mehr erhalten können. Der Staat rechnet es sich hoch an, dass er an dieser Stelle einschreitet und sich des Überlebens dieser Leute annimmt, obwohl diese Hilfsbedürftigen aus ökonomischer Sicht nichts Erhaltenswertes mehr zu bieten haben: Auf ihre Arbeitskraft legt aktuell und auch künftig niemand mehr Wert, der Staat sieht daher auch immer weniger Gründe, sie als Bestandteil einer ohnehin schon viel zu großen Reservearmee in Schuss zu halten, aber es gibt offenkundig genügend ordnungspolitische Gründe für sozialstaatliche Eingriffe: Die verarmten Massen sollen ihre staatsbürgerliche Fasson behalten, nicht als Pöbel unangenehm auffallen, in dem ansonsten ja wunderbar funktionierenden Gemeinwesen nicht störend in Erscheinung treten – also kurzum: dem Staat keine Probleme bereiten.

Dafür spendiert er ihnen in seiner sozialen Güte neben einem ziemlich gigantischen Verwaltungsapparat, der sie fest im Griff hat, eine Existenzerhaltung im rohen Sinne des Wortes. Gut gehen kann und soll es Betreffenden erklärtermaßen nicht, nur der für die Existenz absolut notwendige Bedarf soll bei der Bemessung der staatlichen Unterstützung Berücksichtigung finden – und wie bestimmt der Staat das Notwendige?

Der Regelsatz für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose – die frühere ‚Stütze‘ – wird seit 1989 nicht mehr nach einem politisch gesetzten Warenkorb der notwendigen Ausgaben bemessen, sondern errechnet sich aus den tatsächlichen Ausgaben Alleinstehender in der untersten Einkommensgruppe. Mit der Festlegung eines Warenkorbes seien zu viele persönliche Wertungen verbunden gewesen. […] Das so definierte soziokulturelle Existenzminimum entspricht den Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger.“ (Frankfurter Rundschau, 13.3.06)

Der notwendige Bedarf, das, was ein Mensch unbedingt zum Leben braucht, ist demnach eine extrem flexible Größe; notwendig in dem Sinn ist da gar nichts. Er verdankt sich ganz und gar einer politischen Entscheidung darüber, was und vor allem wie viel vom Staat als Notwendigkeit der Existenzsicherung anerkannt und damit den Betreffenden als ihr Lebensstandard zugestanden wird. Das war schon zu Zeiten des berühmten Warenkorbes so, als darüber gestritten worden ist, ob in den Korb auch Zigaretten hinein- oder die monatliche Kinokarte unbedingt herausgehört. Und es ist heute allen Widerrufen und Hinweisen auf ‚objektive‘ Verfahren zum Trotz immer noch so. Denn ‚objektiv’ ist es überhaupt nicht, sich an den „Ausgaben des ärmsten Fünftels“ der Bevölkerung zu orientieren, also an dem, was man sich in diesen Kreisen als Verbraucher so durchschnittlich leistet, weil man sich mehr oder anderes gar nicht leisten kann. Da braucht es schon den politischen Beschluss, die Leute genau darauf festzunageln. So nimmt der Staat nämlich Maß an den Lohnzahlungen der Unternehmer, in deren Kalkulation mit Lohn und Leistung die Anforderung, dass der Lohn den Mann ernähren muss, der für ihn arbeitet, überhaupt kein zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist – und zwar so lange, wie sich niemand wehrt und den Unternehmern die Rücksichtnahme auf diesen Gesichtspunkt nicht aufgezwungen wird. Hier nun nimmt der Staat Maß an dem Lohn-Budget, mit dem die am schlechtesten bezahlten Beschäftigten auskommen müssen, die erst recht niemand gefragt hat, was sie zum Leben brauchen. Danach soll – das ist die erste Bestimmung des staatlich gesetzten Existenzminimums – auch denen, die nicht arbeiten, eine Reproduktion auf niedrigstem Niveau zugestanden sein; angesiedelt irgendwo am untersten Lohnniveau, mit dem die arbeitende Bevölkerung zurechtkommen muss. Und das ist doch wohl mehr als großzügig: obwohl sie gar nicht arbeiten, sich also ihren Lebensunterhalt gar nicht verdient haben, also – diese moralische Anschuldigung steckt da immer mit drin – es auch nicht verdienen. Deswegen folgt dieser ersten auch gleich eine zweite Bestimmung auf dem Fuße: Weil sie nicht arbeiten, müssen sie mit noch weniger auskommen:

„Um das Lohnabstandsgebot zwischen Erwerbstätigen und Transferbeziehern zu wahren, werden die tatsächlichen Ausgaben der Haushalte in 12 Gütergruppen – und 48 nicht veröffentlichten Einzelpositionen – nicht immer zu 100 %, sondern oft nur zu geringeren Anteilen berücksichtigt.“

Der staatliche Gerechtigkeitssinn gebietet einen Abstand zu dem, was der Staat selber mit seinem Verfahren als Mindestbedarf jeweils ermittelt. Dieser Gerechtigkeitssinn ist erstens ganz sachgerecht: Schließlich müssen die ‚Stütze’-Bezieher vermittels der miesen Unterstützung nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie sich um ihren Lebensunterhalt selber zu kümmern haben. Zweitens verschafft der Staat so den Noch-Arbeitenden ein schönes Gefühl: Immerhin sind die Nicht-Arbeitenden auf jeden Fall schlechter als sie selbst gestellt, was unterstreicht, dass „sich Leistung bei uns lohnt“.

So bemisst sich das staatliche Existenzminimum, das es nur gibt, weil durch die Lohnzahlungen der Unternehmer weder die Reproduktion der ihnen zu Diensten stehenden Klasse insgesamt noch die ihrer eigenen ‚Mitarbeiter‘ gesichert ist, in doppelter Weise am untersten Lohnniveau. Aber auch das ist kapitalistisch nur sachgerecht. Wenn nämlich die Unternehmer im Zuge ihrer laufenden Bemühungen um die Einsparung von Lohnkosten – durch Rationalisierungen und Entlassungen, durch Leistungssteigerungen und Lohndrückereien aller Art – das Lohnniveau erfolgreich unter das staatlich festgesetzte Existenzminimum drücken, dann bringen sie damit den Staat in Zugzwang. Das ist der systemimmanente Grund für den Fanatismus, mit dem heute wieder einmal ausgerechnet an den armseligsten Figuren in der Republik, den Hartz-IV-Empfängern, gespart wird: Schließlich wird der Staat gerade dann verstärkt in Anspruch genommen – es kommen zusätzliche Belastungen auf seinen Haushalt zu –, wenn deutsche Unternehmer bei ihren Kosteneinsparungen besonders erfolgreich zu Werke gehen. In diesem Zusammenhang wird z. B. gemeldet, dass bei Hartz-IV „Einsparungen von 4 bis 5 Milliarden Euro nötig [sind], wenn der Bund nicht abermals gegen die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes verstoßen will.“ (FAZ, 29.5.06)

Was der Staat seinen Hilfsbedürftigen als das Existenznotwendige zugesteht, leitet sich am Ende also auch noch ab von Dingen wie der Obergrenze der Staatsschulden, auf die sich Deutschland bei der Einführung des Euro festgelegt hat. Darüber hinaus wird das Abstandsgebot verletzt, wenn Sozialstaatskunden nicht über merklich weniger Geld verfügen als ihre noch arbeitenden Klassenkollegen. Und aus beidem zusammen folgt nur eines: Das staatlich garantierte Reproduktionsniveau muss gesenkt werden. Der Staat sieht sich herausgefordert, seine von Transferleistungen abhängigen, weil vom Kapital nicht mehr benutzten, Bürger weiter zu verarmen, weil das Kapital die Klasse der Lohnarbeiter erfolgreich verarmt hat und dies fortsetzt!

In weiser Voraussicht hat der Gesetzgeber diesen ‚Mechanismus‘ in die Konstruktion des Existenzminimums gleich mit eingebaut:

Das soziokulturelle Existenzminimum […] wird vom Statistischen Bundesamt alle fünf Jahre, zuletzt 2003, in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt.“ (FR, 13.3.06)

Wenn also herauskommt, dass die Löhne im untersten Lohnsektor – wie zu erwarten war – wieder einmal gesunken sind, dann verlangt die gesetzliche Regelung, dass dann auch das Existenzminimum nach unten korrigiert werden muss. Und siehe da: Noch bevor es 2008 wieder einmal so weit ist, rennen Politiker und Unternehmerverbände, Experten und Vertreter der Öffentlichkeit dem Arbeitsminister schon die Bude ein, damit sich der mit dieser Korrektur bloß keine Zeit lässt:

„Politiker und Verbände forderten von Arbeitsminister Müntefering möglichst schnell die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums vorzulegen, die womöglich auf eine Senkung hinauslaufen könne. Aus verfassungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Senkung des Regelsatzes. […] Dies wäre unter Anreizgesichtspunkten auch sinnvoll, um die Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu erhöhen.“ (Ebd.)

Die Lohnsenkerei geht so ihren kapitalistischen Gang, der Staat passt seine sozialpolitische Abteilung immer wieder an deren Ergebnisse an – und in beiden Abteilungen kümmert sich garantiert niemand darum, ob von den so festgelegten Einkommen überhaupt noch ein Auskommen bestritten werden kann. Und dann mehren sich in der Politik folgerichtig die Stimmen, dass es mit solchen Löhnen nicht weitergeht, weil sie beständig aus der Staatskasse aufgebessert werden müssen. Dann wird der Ruf nach einem staatlich fixierten Mindestlohn laut, und mit ihm hebt auch sogleich eine Mindestlohndebatte an. Arbeitsminister Müntefering:

Wer seinen Job richtig macht, muss auch so viel Geld bekommen, dass er seine Familie davon ernähren kann.“ (Reuters/AP/DPA; 9.2.06)

Nach einigem Hin und Her in der Koalitionsregierung erklärt sich sogar die Kanzlerin persönlich im Spiegel-Gespräch für zuständig:

„Wir dürfen nicht zulassen, dass in Deutschland Jobs für 50 Cent Stundenlohn angeboten werden und den Rest regelt der Steuerzahler.“ (Spiegel, 2/06)

Dem Hinweis auf ‚den Steuerzahler’ ist schon anzumerken: Die wachsende Armut derer, die einen Stundenlohn von 50 Cent angeboten kriegen, ist jedenfalls nicht das Problem der Kanzlerin.

Mehr dazu beim nächsten Mal.

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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 4. Dezember 2006

Existenzminimum und Mindestlohn (2)

Die Mindestlohndebatte:
Eine Handvoll Euro überm Existenzminimum, damit der Staat seine Sozialkassen schont

In der letzten Analyse wurde dargestellt, dass das so genannte soziokulturelle Existenzminimum keineswegs eine absolute Untergrenze ist. Vielmehr drücken die Unternehmer den Lohn auch noch unter dieses Minimum und bringen den Staat so in Zugzwang. Nach der perfiden Logik des „Abstandsgebotes“ darf seine Unterhaltszahlung nämlich nicht über den realen Niedrigstlöhnen liegen, weil ja sonst der Arbeitsanreiz, egal wie mies der dann bezahlte Lohn ist, geschwächt wird. Aus diesem Grund gibt es eine Mindestlohndebatte. Arbeitsminister Müntefering:

„Wer seinen Job richtig macht, muss auch so viel Geld bekommen, dass er seine Familie davon ernähren kann.“(Reuter/AP/DPA, 9.2.06)

Die Kanzlerin erklärt im „Spiegel“ warum und ihre Regierung für zuständig:

„Wir dürfen nicht zulassen, dass in Deutschland Jobs für 50 Cent Stundenlohn angeboten werden und den Rest regelt der Steuerzahler.“ (Spiegel, 2/06)

„Der Steuerzahler“, womit nichts anderes gemeint ist als: der Staat, ist also der Betroffene. Es wird sich um das Wohl des Staatshaushaltes gesorgt, wenn man Löhne problematisiert, von denen niemand leben kann. Politiker denken laut darüber nach, ob man das Lohnsenken nicht gesetzlich bremsen soll, denn wenn solche Löhne den staatlich nun einmal zugestandenen Reproduktionsbedarf immer weniger hergeben, rutscht der Staat immer mehr in die Rolle des Garanten der Reproduktion seiner lohnarbeitenden Klasse hinein. Wenn Politiker einen Mindestlohn ins Gespräch bringen, verdankt sich dies also dem Standpunkt, dass der elementare Lebensunterhalt der lohnarbeitenden Bevölkerung – im Prinzip zumindest – durch die Lohnzahlungen der Unternehmer gesichert sein sollte. Die politische Sorge gilt einer Funktion des Lohnarbeitsverhältnisses, an der dem Staat gelegen ist:

-          Erstens soll durch die am Standort verrichtete rentable Arbeit der in Geld bezifferte Reichtum der Nation vermehrt werden.

-          Zweitens soll die lohnarbeitende Bevölkerung ein Einkommen beziehen, aus dem der Staat sich in Form von Steuern und Sozialabgaben bedienen kann.

-          Drittens soll dadurch auch die Reproduktion des Volkes, das mit seiner Arbeit all diese Dienste erbringt und das dem Staat auch sonst zu allerhand anderen Diensten zur Verfügung stehen soll, gewährleistet sein.

Und wenn das von den Unternehmern in Frage gestellt wird, winkt man selbst als regierender Politiker schon mal mit einem Mindestlohn.

Kaum aber wird der Ruf danach laut, geht in den Unternehmerverbänden und in den Kreisen, die sich ‚der Wirtschaft‘ verbunden sehen, ein unglaubliches Gezeter los. Es braucht bloß das böse Wort zu fallen, schon stellen die Unternehmer des Landes klar, dass für sie jede irgendwie geartete Verpflichtung auf die Zahlung existenzsichernder Löhne ein Anschlag auf ihr freies Unternehmertum ist: Der Gesichtspunkt der Reproduktion ihres Menschenmaterials geht sie nichts an und darf sie aus Gründen der ‚ehernen Sachgesetze‘ der Wirtschaft auch nichts angehen. Jedem, der auch nur entfernt mit den Dogmen der Volkswirtschaftslehre vertraut ist, also jemals irgendetwas von Angebot und Nachfrage hat läuten hören, muss sofort einleuchten, dass grundsätzlich „jeder Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet“; gerade im Niedriglohnsektor, wo doch die Menschen sowieso schon ihr Päckchen zu tragen haben. – Arbeitgeberpräsident Hundt jedenfalls kennt deren Probleme ganz genau, weil er und seinesgleichen sie ihnen mit ihrer mickrigen Bezahlung machen, er kann sich gut in deren Angst um ihren Arbeitsplatz einfühlen, weil er und seine Kapitalistenkollegen entschlossen sind, sie dann um selbige zu bringen, wenn sie ihnen höhere Löhne bezahlen müssten:

„Derzeit verdienten 3,4 Millionen Vollzeitarbeitskräfte weniger als 1500 Euro, 2,6 Millionen Arbeitnehmer weniger als 1300 Euro und 1,3 Millionen Menschen weniger als 1000 Euro. Dies entspreche etwa einem Stundenlohn von 6,10 Euro. Bei Einführung eines Mindestlohns wären viele dieser Arbeitsplätze akut gefährdet.“ (23.2.06)

Der Arbeitgeberpräsident macht also die von ihm und seinesgleichen bezahlten Billigstlöhne zum Argument gegen die von der Politik ins Spiel gebrachte Mindestgrenze für eine noch einigermaßen anständige Bezahlung – man kann ihm doch nicht zumuten, die Leute noch zu beschäftigen, wenn er sie schon so billig gemacht hat. Auf dieses Argument muss man erst mal kommen, andererseits ist das für einen Unternehmer auch ganz logisch gedacht. Aber vielleicht sollte es irgendwer dem Arbeitgebervorsitzenden mal sagen, dass es einen Mindestlohn gibt, damit er und seine Standesbrüder niemanden mehr zu Löhnen darunter für sich und den Geschäftserfolg ihrer Firma arbeiten lassen. Die Unternehmerseite begegnet jedoch jeder Forderung nach existenzsichernden Löhnen damit, dass solche Löhne die Existenz von ganz vielen gefährden, die von dem Lohn, den sie an ihrem schlecht bezahlten Arbeitsplatz verdienen, leben müssen. Das Kapital besteht also auf der Unvereinbarkeit von rentabler Benutzung und Reproduktion der Beschäftigten. Die Betreiber der kapitalistischen Wirtschaft stellen ihrem System im buchstäblichen Wortsinn ein Armutszeugnis aus, wie es linke Verelendungstheoretiker nicht schlagender machen könnten – und argumentieren damit für die Erfordernisse des kapitalistischen Geschäfts.

Aber der Witz ist: Damit kommen die Unternehmer durch. Sie kriegen weitgehend Recht mit ihrem Gezeter, jedenfalls ist die Einführung eines Mindestlohnes hierzulande auch politisch höchst umstritten und zwar deswegen, weil dem, was aus der Sicht des Staates – s. o. – durchaus für diese Maßnahme sprechen würde, vor allem eines entgegensteht: dass sie nicht „wirtschaftsverträglich“ ist. Kaum im Gespräch, sind auf Seiten der politischen Standortverwalter massive Bedenken unterwegs, ob ein solcher Mindestlohn nicht ein Wachstumshemmnis und ein massiver Konkurrenznachteil für die deutsche Wirtschaft wäre. „Ein Mindestlohn darf nicht dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Arbeitsplätze leidet und wir am Ende noch mehr Beschäftigung verlieren“ (Handelsblatt 24./25./26.2.06), meint ein Sprecher der Union, und damit ist für ihn und seine Fraktion das Thema Mindestlohn fürs erste und bis auf weiteres vom Tisch. In der SPD und anderswo besteht man indessen weiterhin darauf: „Wir brauchen existenzsichernde Löhne“, aber nur, um damit die Debatte darüber zu eröffnen, wie hoch diese Löhne sein dürfen. Und wer sich diese Frage stellt, für den sind irgendwelche Existenznotwendigkeiten der Beschäftigten bereits die hinterletzten Notwendigkeiten, die zu berücksichtigen sind. Bei und vor deren Sicherstellung muss nämlich zu zuallererst schon wieder die „Wettbewerbsfähigkeit“ der deutschen Wirtschaft gesichert sein. Weil für den Staat alles auf die Wettbewerbsfähigkeit – sprich Überlegenheit – der deutschen Wirtschaft ankommt, ist derzeit in den Reihen der Koalition kaum jemand mehr in Sicht, der für die Einführung eines „einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns“ plädieren würde. Dafür mehren sich die Stimmen in der Koalition, die sich – mit demselben Argument – für „differenzierte branchenbezogene Regelungen“ stark machen. „Branchenspezifische Mindestlöhne“ als Instrument gegen „zuwandernde Billigkonkurrenz aus Osteuropa“ können sich beide Koalitionspartner gut vorstellen. Mit dem Ausgangspunkt der Debatte, einem Mindestlohn für die Lohnbezieher hat dies nichts mehr zu tun, vielmehr geht es um den Schutz deutscher Lohnbezahler, die Schwierigkeiten durch die Lohnvorteile ihrer ausländischen Konkurrenten kriegen könnten. Und deswegen und nur deswegen könnte es tatsächlich dazu kommen, dass zum Schutz deutscher Geschäftsinteressen in verschiedenen Geschäftssphären und unter Berücksichtigung der dort herrschenden Konkurrenzbedingungen demnächst glatt Mindestlöhne eingeführt werden.

Lesetipp:

Reform der Hartz-IV-Reform:
Soziokulturelles Existenzminimum, Mindestlohn, Kombilohn, Initiative 50plus
Ein sozialpolitisches Dauerexperiment zur Ermittlung der notwendigen Reproduktionskosten
in: GegenStandpunkt 4-06, S. 129–152
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/06/4/inh064.htm

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