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Die
Analyse des GegenStandpunkt-Verlags
in Radio Lora München vom 27. November 2006
Existenzminimum
und Mindestlohn (1)
Das
sogenannte „soziokulturelle Existenzminimum“:
Wie der Staat die von ihm und seiner Wirtschaft
produzierte Massenarmut organisiert.
Mitten
in einer Gesellschaft, in der die Verkaufsregale und Warenlager voll sind
von nützlichen Gegenständen, in der die produktivsten Fabriken dieser
Welt stehen, in denen täglich noch mehr dieser nützlichen Sachen
hergestellt werden – mitten in einem Land also, in dem Reichtum und Überfluss
herrschen, gibt es eine staatlich angeleitete Debatte über den
kostensparenden Umgang mit den Leuten, die für die Produktion dieses
Reichtums nicht mehr gebraucht werden. Ohne sich für die Produktion von
Reichtum in der Hand eines Arbeitgebers nützlich machen zu dürfen, fehlt
diesen Leuten das Einkommen, ohne das in diesem Land niemand seine
Existenz sichern kann. Der Sozialstaat behauptet von sich, er würde den
Grundbedarf derjenigen seiner Bürger sichern, die sich ihren
Lebensunterhalt nicht selber verdienen können, weil sie für die
Reichtumsproduktion nicht mehr gebraucht werden. Der Anspruch auf
Grundsicherung ist sogar grundgesetzlich verbürgt; und der Staat macht
sich ja auch tatsächlich zuständig für den Unterhalt der gar nicht
wenigen, sogar immer zahlreicher werdenden mittellosen Existenzen, die
sich neben all dem kapitalistischen Reichtum auf seinem Standort
ansammeln. Dabei steht von vornherein fest, dass besagter Reichtum für
solche unbrauchbar gemachten Leute nicht zur Verfügung steht – schließlich
geht es darum, das Minimum dessen neu zu bestimmen, mit dem der
Sozialstaat die Ausgesteuerten noch auszustatten gewillt ist.
Ausgangspunkt
der staatlichen Bemühungen ist, dass die Lohnarbeit den Lebensunterhalt
nicht sichert. Die Politik ist gefordert, weil per Lohnarbeit die
Reproduktion derer nicht gesichert ist, für die sie die einzige
Einkommensquelle ist. Die Betreffenden sind am Ende einer sozialpolitisch
betreuten Lohnarbeitskarriere nach unten angelangt, sie sind arbeits- und
damit einkommenslos; nicht vorübergehend, sondern schon länger und
absehbarerweise auf Dauer. Die per staatlichen Beschluss immer stärker
verkürzte Galgenfrist, in der die Arbeitslosenversicherung noch zahlt,
ist vorbei; Rücklagen, soweit vorhanden gewesen, sind aufgebraucht, so
dass sie schließlich ohne alle Mittel dastehen und sich und ihre Familie
aus eigener Kraft nicht mehr erhalten können. Der Staat rechnet es sich
hoch an, dass er an dieser Stelle einschreitet und sich des Überlebens
dieser Leute annimmt, obwohl diese Hilfsbedürftigen aus ökonomischer
Sicht nichts Erhaltenswertes mehr zu bieten haben: Auf ihre Arbeitskraft
legt aktuell und auch künftig niemand mehr Wert, der Staat sieht daher
auch immer weniger Gründe, sie als Bestandteil einer ohnehin schon viel
zu großen Reservearmee in Schuss zu halten, aber es gibt offenkundig genügend
ordnungspolitische Gründe für sozialstaatliche Eingriffe: Die
verarmten Massen sollen ihre staatsbürgerliche Fasson behalten, nicht als
Pöbel unangenehm auffallen, in dem ansonsten ja wunderbar
funktionierenden Gemeinwesen nicht störend in Erscheinung treten – also
kurzum: dem Staat keine Probleme bereiten.
Dafür
spendiert er ihnen in seiner sozialen Güte neben einem ziemlich
gigantischen Verwaltungsapparat, der sie fest im Griff hat, eine Existenzerhaltung
im rohen Sinne des Wortes. Gut gehen kann und soll es
Betreffenden erklärtermaßen nicht, nur der für die Existenz absolut notwendige
Bedarf soll bei der Bemessung der staatlichen Unterstützung Berücksichtigung
finden – und wie bestimmt der Staat das Notwendige?
„Der
Regelsatz für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose – die frühere ‚Stütze‘
– wird seit 1989 nicht mehr nach einem politisch gesetzten Warenkorb der
notwendigen Ausgaben bemessen, sondern errechnet sich aus den tatsächlichen
Ausgaben Alleinstehender in der untersten Einkommensgruppe. Mit der
Festlegung eines Warenkorbes seien zu viele persönliche Wertungen
verbunden gewesen. […] Das so definierte soziokulturelle Existenzminimum
entspricht den Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren
Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die
Sozialhilfeempfänger.“ (Frankfurter Rundschau, 13.3.06)
Der
notwendige Bedarf, das, was ein Mensch unbedingt zum Leben braucht, ist
demnach eine extrem flexible Größe; notwendig in dem Sinn ist da gar
nichts. Er verdankt sich ganz und gar einer politischen Entscheidung darüber,
was und vor allem wie viel vom Staat als Notwendigkeit der
Existenzsicherung anerkannt und damit den Betreffenden als ihr
Lebensstandard zugestanden wird. Das war schon zu Zeiten des berühmten
Warenkorbes so, als darüber gestritten worden ist, ob in den Korb auch
Zigaretten hinein- oder die monatliche Kinokarte unbedingt herausgehört.
Und es ist heute allen Widerrufen und Hinweisen auf ‚objektive‘
Verfahren zum Trotz immer noch so. Denn ‚objektiv’ ist es überhaupt
nicht, sich an den „Ausgaben des ärmsten Fünftels“ der Bevölkerung
zu orientieren, also an dem, was man sich in diesen Kreisen als
Verbraucher so durchschnittlich leistet, weil man sich mehr oder anderes
gar nicht leisten kann. Da braucht es schon den politischen Beschluss, die
Leute genau darauf festzunageln. So nimmt der Staat nämlich Maß an den
Lohnzahlungen der Unternehmer, in deren Kalkulation mit Lohn und Leistung
die Anforderung, dass der Lohn den Mann ernähren muss, der für ihn
arbeitet, überhaupt kein zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist – und
zwar so lange, wie sich niemand wehrt und den Unternehmern die Rücksichtnahme
auf diesen Gesichtspunkt nicht aufgezwungen wird. Hier nun nimmt der Staat
Maß an dem Lohn-Budget, mit dem die am schlechtesten bezahlten Beschäftigten
auskommen müssen, die erst recht niemand gefragt hat, was sie zum Leben
brauchen. Danach soll – das ist die erste Bestimmung des staatlich
gesetzten Existenzminimums – auch denen, die nicht arbeiten, eine
Reproduktion auf niedrigstem Niveau zugestanden sein; angesiedelt irgendwo
am untersten Lohnniveau, mit dem die arbeitende Bevölkerung zurechtkommen
muss. Und das ist doch wohl mehr als großzügig: obwohl sie gar
nicht arbeiten, sich also ihren Lebensunterhalt gar nicht verdient haben,
also – diese moralische Anschuldigung steckt da immer mit drin – es
auch nicht verdienen. Deswegen folgt dieser ersten auch gleich eine zweite
Bestimmung auf dem Fuße: Weil sie nicht arbeiten, müssen sie mit
noch weniger auskommen:
„Um
das Lohnabstandsgebot zwischen Erwerbstätigen und Transferbeziehern zu
wahren, werden die tatsächlichen Ausgaben der Haushalte in 12 Gütergruppen
– und 48 nicht veröffentlichten Einzelpositionen – nicht immer zu 100 %,
sondern oft nur zu geringeren Anteilen berücksichtigt.“
Der
staatliche Gerechtigkeitssinn gebietet einen Abstand zu dem, was der Staat
selber mit seinem Verfahren als Mindestbedarf jeweils ermittelt. Dieser
Gerechtigkeitssinn ist erstens ganz sachgerecht: Schließlich müssen die
‚Stütze’-Bezieher vermittels der miesen Unterstützung nachdrücklich
darauf hingewiesen werden, dass sie sich um ihren Lebensunterhalt selber
zu kümmern haben. Zweitens verschafft der Staat so den Noch-Arbeitenden
ein schönes Gefühl: Immerhin sind die Nicht-Arbeitenden auf jeden Fall
schlechter als sie selbst gestellt, was unterstreicht, dass „sich
Leistung bei uns lohnt“.
So
bemisst sich das staatliche Existenzminimum, das es nur gibt, weil durch
die Lohnzahlungen der Unternehmer weder die Reproduktion der ihnen zu
Diensten stehenden Klasse insgesamt noch die ihrer eigenen
‚Mitarbeiter‘ gesichert ist, in doppelter Weise am untersten
Lohnniveau. Aber auch das ist kapitalistisch nur sachgerecht. Wenn nämlich
die Unternehmer im Zuge ihrer laufenden Bemühungen um die Einsparung von
Lohnkosten – durch Rationalisierungen und Entlassungen, durch
Leistungssteigerungen und Lohndrückereien aller Art – das Lohnniveau
erfolgreich unter das staatlich festgesetzte Existenzminimum drücken,
dann bringen sie damit den Staat in Zugzwang. Das ist der
systemimmanente Grund für den Fanatismus, mit dem heute wieder einmal
ausgerechnet an den armseligsten Figuren in der Republik, den
Hartz-IV-Empfängern, gespart wird: Schließlich wird der Staat gerade
dann verstärkt in Anspruch genommen – es kommen zusätzliche
Belastungen auf seinen Haushalt zu –, wenn deutsche Unternehmer bei
ihren Kosteneinsparungen besonders erfolgreich zu Werke gehen. In diesem
Zusammenhang wird z. B. gemeldet, dass bei Hartz-IV „Einsparungen
von 4 bis 5 Milliarden Euro nötig [sind], wenn der Bund nicht abermals
gegen die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes verstoßen will.“
(FAZ, 29.5.06)
Was
der Staat seinen Hilfsbedürftigen als das Existenznotwendige zugesteht,
leitet sich am Ende also auch noch ab von Dingen wie der Obergrenze der
Staatsschulden, auf die sich Deutschland bei der Einführung des Euro
festgelegt hat. Darüber hinaus wird das Abstandsgebot verletzt, wenn
Sozialstaatskunden nicht über merklich weniger Geld verfügen als ihre
noch arbeitenden Klassenkollegen. Und aus beidem zusammen folgt nur eines:
Das staatlich garantierte Reproduktionsniveau muss gesenkt werden. Der
Staat sieht sich herausgefordert, seine von Transferleistungen abhängigen,
weil vom Kapital nicht mehr benutzten, Bürger weiter zu verarmen, weil
das Kapital die Klasse der Lohnarbeiter erfolgreich verarmt hat und dies
fortsetzt!
In
weiser Voraussicht hat der Gesetzgeber diesen ‚Mechanismus‘ in die
Konstruktion des Existenzminimums gleich mit eingebaut:
„Das
soziokulturelle Existenzminimum […] wird vom Statistischen Bundesamt
alle fünf Jahre, zuletzt 2003, in der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe ermittelt.“ (FR, 13.3.06)
Wenn
also herauskommt, dass die Löhne im untersten Lohnsektor – wie zu
erwarten war – wieder einmal gesunken sind, dann verlangt die
gesetzliche Regelung, dass dann auch das Existenzminimum nach unten
korrigiert werden muss. Und siehe da: Noch bevor es 2008 wieder einmal so
weit ist, rennen Politiker und Unternehmerverbände, Experten und
Vertreter der Öffentlichkeit dem Arbeitsminister schon die Bude ein,
damit sich der mit dieser Korrektur bloß keine Zeit lässt:
„Politiker
und Verbände forderten von Arbeitsminister Müntefering möglichst
schnell die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums
vorzulegen, die womöglich auf eine Senkung hinauslaufen könne. Aus
verfassungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine Senkung des
Regelsatzes. […] Dies wäre unter Anreizgesichtspunkten auch sinnvoll,
um die Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu erhöhen.“ (Ebd.)
Die
Lohnsenkerei geht so ihren kapitalistischen Gang, der Staat passt seine
sozialpolitische Abteilung immer wieder an deren Ergebnisse an – und in
beiden Abteilungen kümmert sich garantiert niemand darum, ob von den so
festgelegten Einkommen überhaupt noch ein Auskommen bestritten werden
kann. Und dann mehren sich in der Politik folgerichtig die Stimmen, dass
es mit solchen Löhnen nicht weitergeht, weil sie beständig aus der
Staatskasse aufgebessert werden müssen. Dann wird der Ruf nach einem
staatlich fixierten Mindestlohn laut, und mit ihm hebt auch
sogleich eine Mindestlohndebatte an. Arbeitsminister Müntefering:
„Wer
seinen Job richtig macht, muss auch so viel Geld bekommen, dass er seine
Familie davon ernähren kann.“ (Reuters/AP/DPA; 9.2.06)
Nach
einigem Hin und Her in der Koalitionsregierung erklärt sich sogar die
Kanzlerin persönlich im Spiegel-Gespräch für zuständig:
„Wir
dürfen nicht zulassen, dass in Deutschland Jobs für 50 Cent Stundenlohn
angeboten werden und den Rest regelt der Steuerzahler.“ (Spiegel,
2/06)
Dem
Hinweis auf ‚den Steuerzahler’ ist schon anzumerken: Die wachsende
Armut derer, die einen Stundenlohn von 50 Cent angeboten kriegen, ist
jedenfalls nicht das Problem der Kanzlerin.
Mehr
dazu beim nächsten Mal.
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Die
Analyse des GegenStandpunkt-Verlags
in Radio Lora München vom 4. Dezember 2006
Existenzminimum
und Mindestlohn (2)
Die
Mindestlohndebatte:
Eine
Handvoll Euro überm Existenzminimum, damit der Staat seine Sozialkassen
schont
In
der letzten Analyse wurde dargestellt, dass das so genannte
soziokulturelle Existenzminimum keineswegs eine absolute Untergrenze ist.
Vielmehr drücken die Unternehmer den Lohn auch noch unter dieses Minimum
und bringen den Staat so in Zugzwang. Nach der perfiden Logik des
„Abstandsgebotes“ darf seine Unterhaltszahlung nämlich nicht über
den realen Niedrigstlöhnen liegen, weil ja sonst der Arbeitsanreiz, egal
wie mies der dann bezahlte Lohn ist, geschwächt wird. Aus diesem Grund
gibt es eine Mindestlohndebatte. Arbeitsminister Müntefering:
„Wer seinen Job richtig macht, muss auch so viel Geld bekommen, dass er
seine Familie davon ernähren kann.“(Reuter/AP/DPA,
9.2.06)
Die
Kanzlerin erklärt im „Spiegel“ warum und ihre Regierung für zuständig:
„Wir
dürfen nicht zulassen, dass in Deutschland Jobs für 50 Cent Stundenlohn
angeboten werden und den Rest regelt der Steuerzahler.“ (Spiegel,
2/06)
„Der
Steuerzahler“, womit nichts anderes gemeint ist als: der Staat, ist also
der Betroffene. Es wird sich um das Wohl des Staatshaushaltes gesorgt,
wenn man Löhne problematisiert, von denen niemand leben kann. Politiker
denken laut darüber nach, ob man das Lohnsenken nicht gesetzlich bremsen
soll, denn wenn solche Löhne den staatlich nun einmal zugestandenen
Reproduktionsbedarf immer weniger hergeben, rutscht der Staat immer mehr
in die Rolle des Garanten der Reproduktion seiner lohnarbeitenden Klasse
hinein. Wenn Politiker einen Mindestlohn ins Gespräch bringen, verdankt
sich dies also dem Standpunkt, dass der elementare Lebensunterhalt der
lohnarbeitenden Bevölkerung – im Prinzip zumindest – durch die
Lohnzahlungen der Unternehmer gesichert sein sollte. Die politische
Sorge gilt einer Funktion des Lohnarbeitsverhältnisses, an der dem
Staat gelegen ist:
-
Erstens soll durch die am Standort verrichtete rentable Arbeit der in Geld
bezifferte Reichtum der Nation vermehrt werden.
-
Zweitens soll die lohnarbeitende Bevölkerung ein Einkommen beziehen, aus
dem der Staat sich in Form von Steuern und Sozialabgaben bedienen kann.
-
Drittens soll dadurch auch die Reproduktion des Volkes, das mit seiner
Arbeit all diese Dienste erbringt und das dem Staat auch sonst zu
allerhand anderen Diensten zur Verfügung stehen soll, gewährleistet
sein.
Und
wenn das von den Unternehmern in Frage gestellt wird, winkt man selbst als
regierender Politiker schon mal mit einem Mindestlohn.
Kaum
aber wird der Ruf danach laut, geht in den Unternehmerverbänden und in
den Kreisen, die sich ‚der Wirtschaft‘ verbunden sehen, ein
unglaubliches Gezeter los. Es braucht bloß das böse Wort zu fallen,
schon stellen die Unternehmer des Landes klar, dass für sie jede
irgendwie geartete Verpflichtung auf die Zahlung existenzsichernder Löhne
ein Anschlag auf ihr freies Unternehmertum ist: Der Gesichtspunkt der
Reproduktion ihres Menschenmaterials geht sie nichts an und darf sie aus
Gründen der ‚ehernen Sachgesetze‘ der Wirtschaft auch nichts angehen.
Jedem, der auch nur entfernt mit den Dogmen der Volkswirtschaftslehre
vertraut ist, also jemals irgendetwas von Angebot und Nachfrage hat läuten
hören, muss sofort einleuchten, dass grundsätzlich „jeder
Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet“; gerade im Niedriglohnsektor,
wo doch die Menschen sowieso schon ihr Päckchen zu tragen haben. –
Arbeitgeberpräsident Hundt jedenfalls kennt deren Probleme ganz genau,
weil er und seinesgleichen sie ihnen mit ihrer mickrigen Bezahlung machen,
er kann sich gut in deren Angst um ihren Arbeitsplatz einfühlen, weil er
und seine Kapitalistenkollegen entschlossen sind, sie dann um selbige zu
bringen, wenn sie ihnen höhere Löhne bezahlen müssten:
„Derzeit verdienten 3,4 Millionen Vollzeitarbeitskräfte weniger als
1500 Euro, 2,6 Millionen Arbeitnehmer weniger als 1300 Euro und 1,3
Millionen Menschen weniger als 1000 Euro. Dies entspreche etwa einem
Stundenlohn von 6,10 Euro. Bei Einführung eines Mindestlohns wären viele
dieser Arbeitsplätze akut gefährdet.“ (23.2.06)
Der
Arbeitgeberpräsident macht also die von ihm und seinesgleichen bezahlten
Billigstlöhne zum Argument gegen die von der Politik ins Spiel gebrachte
Mindestgrenze für eine noch einigermaßen anständige Bezahlung – man
kann ihm doch nicht zumuten, die Leute noch zu beschäftigen, wenn er sie
schon so billig gemacht hat. Auf dieses Argument muss man erst mal kommen,
andererseits ist das für einen Unternehmer auch ganz logisch gedacht.
Aber vielleicht sollte es irgendwer dem Arbeitgebervorsitzenden mal sagen,
dass es einen Mindestlohn gibt, damit er und seine Standesbrüder
niemanden mehr zu Löhnen darunter für sich und den Geschäftserfolg
ihrer Firma arbeiten lassen. Die Unternehmerseite begegnet jedoch jeder
Forderung nach existenzsichernden Löhnen damit, dass solche Löhne die
Existenz von ganz vielen gefährden, die von dem Lohn, den sie an ihrem
schlecht bezahlten Arbeitsplatz verdienen, leben müssen. Das Kapital
besteht also auf der Unvereinbarkeit von rentabler Benutzung und
Reproduktion der Beschäftigten. Die Betreiber der kapitalistischen
Wirtschaft stellen ihrem System im buchstäblichen Wortsinn ein
Armutszeugnis aus, wie es linke Verelendungstheoretiker nicht schlagender
machen könnten – und argumentieren damit für die Erfordernisse des
kapitalistischen Geschäfts.
Aber
der Witz ist: Damit kommen die Unternehmer durch. Sie kriegen weitgehend
Recht mit ihrem Gezeter, jedenfalls ist die Einführung eines
Mindestlohnes hierzulande auch politisch höchst umstritten und zwar
deswegen, weil dem, was aus der Sicht des Staates – s. o. –
durchaus für diese Maßnahme sprechen würde, vor allem eines
entgegensteht: dass sie nicht „wirtschaftsverträglich“ ist.
Kaum im Gespräch, sind auf Seiten der politischen Standortverwalter
massive Bedenken unterwegs, ob ein solcher Mindestlohn nicht ein
Wachstumshemmnis und ein massiver Konkurrenznachteil für die deutsche
Wirtschaft wäre. „Ein Mindestlohn darf nicht dazu führen, dass die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Arbeitsplätze leidet und wir am Ende noch
mehr Beschäftigung verlieren“ (Handelsblatt 24./25./26.2.06), meint
ein Sprecher der Union, und damit ist für ihn und seine Fraktion das
Thema Mindestlohn fürs erste und bis auf weiteres vom Tisch. In der SPD
und anderswo besteht man indessen weiterhin darauf: „Wir brauchen
existenzsichernde Löhne“, aber nur, um damit die Debatte darüber
zu eröffnen, wie hoch diese Löhne sein dürfen. Und wer sich diese Frage
stellt, für den sind irgendwelche Existenznotwendigkeiten der Beschäftigten
bereits die hinterletzten Notwendigkeiten, die zu berücksichtigen sind.
Bei und vor deren Sicherstellung muss nämlich zu zuallererst schon wieder
die „Wettbewerbsfähigkeit“ der deutschen Wirtschaft gesichert sein.
Weil für den Staat alles auf die Wettbewerbsfähigkeit – sprich Überlegenheit
– der deutschen Wirtschaft ankommt, ist derzeit in den Reihen der
Koalition kaum jemand mehr in Sicht, der für die Einführung eines
„einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns“ plädieren würde.
Dafür mehren sich die Stimmen in der Koalition, die sich – mit
demselben Argument – für „differenzierte branchenbezogene
Regelungen“ stark machen. „Branchenspezifische Mindestlöhne“
als Instrument gegen „zuwandernde Billigkonkurrenz aus
Osteuropa“ können sich beide Koalitionspartner gut vorstellen. Mit
dem Ausgangspunkt der Debatte, einem Mindestlohn für die Lohnbezieher
hat dies nichts mehr zu tun, vielmehr geht es um den Schutz deutscher Lohnbezahler,
die Schwierigkeiten durch die Lohnvorteile ihrer ausländischen
Konkurrenten kriegen könnten. Und deswegen und nur deswegen könnte es
tatsächlich dazu kommen, dass zum Schutz deutscher Geschäftsinteressen
in verschiedenen Geschäftssphären und unter Berücksichtigung der dort
herrschenden Konkurrenzbedingungen demnächst glatt Mindestlöhne eingeführt
werden.
Lesetipp:
Reform der Hartz-IV-Reform:
Soziokulturelles
Existenzminimum, Mindestlohn, Kombilohn, Initiative 50plus
Ein sozialpolitisches Dauerexperiment zur Ermittlung der notwendigen
Reproduktionskosten
in: GegenStandpunkt 4-06, S.
129–152
http://www.gegenstandpunkt.com/gs/06/4/inh064.htm |