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Feuer
frei auf Hartz IV-„Kunden“
Einige
Gedanken zum Tod einer
Arbeitslosen
Von
Günter Ackermann
Kommunisten-online
vom 25. Mai 2011 – Aus den Medien ergibt sich für mich folgender
Tatbestand: Die „Kundin“ des Jobcenters in Frankfurt am Main – es
ist eines, dass u.a. für Wohnungslose zuständig ist – geriet in eine
Auseinandersetzung um die Auszahlung eine Betrages von eben mal 50 €.
Der Beamte wollte das Geld auf ein Konto überweisen, das spätere Opfer
wollte das Geld bar haben. Darüber gab es die Auseinadersetzung. Die
Kundin wollte nicht gehen.
Der
Beamte „gehärtet“ durch seine „Kunden“ aus Problemkreisen,
fackelte nicht lange, er rief die Polizei. Alle Medien sind sich einig,
dass die „Kundin“ die Jobcenter-Beamten nicht bedroht hatte. Aber
mit „Pennern“ macht man keine Spielchen, also wird die bewaffnete
und uniformierte Staatsmacht gerufen.
Das
Messer, das die Frau gezückt haben soll. Ritzte den Beaamten etwas,
aber es verletzte ihn nicht bedrohlich. Das
sah die Beamtin anders. Messer, auch wenn in der Größe einer
Nagelfeile, ist eine gefährliche Waffe. Sie zog ihre Wumme und peng.
Die „Kundin“ wurde lebensgefährlich verletzt und starb wenig später
an den Verletzungen.
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Es ergeben sich daraus folgende Fragen: Woher bekommen Wohnungslose eine
Bankverbindung? Natürlich gibt es keine Bank, die jemandem ohne festen
Wohnsitz ein Konto eröffnet. Daher konnte die Frau den Geldbetrag nur
bar bekommen oder gar nicht. Daher ihre Hartnäckigkeit.
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Warum hat man überhaupt die Polizei gerufen? Es gibt nur eine Antwort:
Die Frau bestand auf ihren Rech ten und genau das passte dem Mitarbeiter
des Jobcenters nicht. Hartz IVler haben zu spuren und nicht aufsässig
zu werden. Ihre Menschen- und Bürgerrechte ruhen, solange spie beim
Arbeitsamt sind und von dort
Geld beziehen. Also her mit der Polizei!
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Warum schoss die „Bullette“? Wir alle kennen die Schießwütigkeit
einiger Polizisten. Wir „normalen“ Bürger haben vor ihnen stramm zu
stehen. Dann auch noch ein en Beamten anzuritzen – nein. Also peng!
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Sicher hätte es Möglichkeiten gegeben, der renitenten Frau das Messer
gefahrlos aus der Hand zu schlagen, z.b. einen Schlang mit dem
Schlagstock aufs das Handgelenk oder eine andere Maßnahme. Ein
Todesschuss war jedenfalls nicht erforderlich.
Womöglich
hätte gutes Zureden auch geholfen. Aber die Beamtin ballerte los und tötete
die Frau.
Ich
denke, ich bin nah an der Wahrheit. Mit solchen unnützen
Essern aan Topf des Rechtsstaats muss man kurzen Prozess machen:
Todesstrafe durch erschießen ohne Gerichtsurteil. Das spart
Steuergelder.
G.A.
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