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Meine juristische Klage gegen das Armengeld Hartz IV ist zugleich eine moralische und politische Anklage gegen das kapitalistische System, das derartige Pervertierungen erst möglich macht und gegen die darauf fußende Klassenjustiz.

Es bleibt dabei:

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

08.02.2007 - Landessozialgericht NRW; mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit »Heinz-W. Hammer ./. Job Center Essen Arbeitsgemeinschaft zw. d. Agentur f. Arbeit u.g. Stadt Essen«; Az L 9 AS 12/06

Persönliche Erklärung des Klägers Heinz-W. Hammer

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieso sitzen wir hier?

Am 28. Dezember 2004 hatte ich bei der Essener Agentur für Armut Widerspruch gegen den damaligen, erstmaligen Hartz IV (SGB II) – Bescheid eingelegt.

In meiner mehrseitigen Begründung hatte ich auf mit dem SGB II verbundene Verstöße gegen das Grundgesetz verwiesen, auf die völlig willkürliche Festsetzung der Leistungshöhe sowie die teilweise Außerkraftsetzung des Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung.

Mein Widerspruch wurde erwartungsgemäß am 11.04.2005 abgelehnt. In der »Begründung« wurde an keinem Punkt auf meine verfassungsbezogenen Begründungen eingegangen, sondern ausschließlich aus dem SGB II zitiert, also aus eben jenem Gesetz, dessen Legalität ich in Zweifel zog und ziehe.

In meiner Klageerhebung vom 26.04.2005, eingereicht beim Sozialgericht Duisburg, habe ich daher meinen Widerspruch vollumfänglich aufrecht erhalten und als Beleg meiner Argumentation u.a. die ausführliche Studie des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverbandes »Zum Leben zu wenig…« angeführt.

Mein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wurde nach Aktenlage per Beschluss der 2. Kammer des Sozialgerichts Duisburg am 21.10.2005 abgelehnt. Zentrale Begründung: Nach Auffassung des Gerichts biete »die Rechtsverfolgung (…) keine ausreichende Aussicht auf Erfolg.«

Die mündliche Verhandlung fand am  06.03.2006 vor der 2. Kammer des Sozialgerichts Duisburg statt und dauerte laut Protokoll 13 Minuten. Darin enthalten war die »geheime Beratung« des Gerichts, deren Ergebnis die Klageabweisung darstellte.

Am 25.03.2006 habe ich dieses Urteil schriftlich angefochten und Berufung eingelegt sowie weitere Argumente nachgereicht, die sich auf erste Bilanzen »1 Jahr nach Hartz IV« bezogen und im Kern belegten, dass mit Hartz IV »bisher geltende sozialethische Leitformeln, wie z.B. im § 1 Abs. 2 BSHG die „Führung eines Lebens (…) das der Würde des Menschen entspricht“« (Günther Salz in seiner beigefügten Studie »Hartz IV: Vordergründe, Hintergründe, Abgründe« ) liquidiert wurden.

In der Nationalen Armutskonferenz (nak) sind folgende Organisationen versammelt:

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Armut und Gesundheit in Deutschland e.V., BAG der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen, BAG Schuldnerberatung, BAG Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit, BAG Wohnungslosenhilfe, Bundesverband Deutsche Tafel, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Caritasverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der EKD, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland.

Diese nak, die sich, wie es in der Werbung heißt, tatsächlich »damit auskennt«, legte bei einer Pressekonferenz am 28.03.06 in Berlin ein Dokument mit dem Titel  »Sozialpolitisch Bilanz 2005 – Hartz IV … und die Betroffenen?« vor. Diese Bilanz war für das SGB II vernichtend. Im Statement des nak-Sprechers Dr. Hans-Jürgen Marcus heißt es u.a.: »Das SGB II-Änderungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat eilig durchgewunken haben, entlastete den Bundeshaushalt um Milliardenbeträge. Es war eine der gerühmten Vorteile gegenüber den vielen Nachteilen der Hartz IV-Reform, dass den Menschen die Rentenbeitragszahlung zugesichert worden war – jetzt ist ihnen dieser Vorteil genommen worden (…) Diese Hartz IV-Gesetzgebung ist nach wie vor krass unausgewogen: Die Umkehr der Beweislast, was die Bemühungen um einen Arbeitsplatz angeht, ist zu einer beherrschenden Position der Behörden mit einer Verfolgungsstrategie gegenüber den arbeitslosen Bürgern geworden [Hervorhebung von mir, hwh]. Eine Unzahl von Vorschriften und bürokratischen Hürden, die Drohkulisse von Mittelentzug und Sperrfristen, die immer noch fehlenden persönlichen Ansprechpartner und Fallmanager, die telephonische „Nichterreichbarkeit“ und ein immer noch fehlerhaftes EDV-System erschweren die Rat- und Hilfesuche arbeitsloser Menschen. Derweil bleibt das System der Arbeitsverwaltung auf Milliarden von Fördermitteln sitzen, mit denen eigentlich Arbeitslose durch Aus- und Weiterbildung gefördert werden sollten.«

Die hier angesprochene »Verfolgungsstrategie« bezieht sich auf die von den deutschen Spitzenpolitikern (von Schröder und Clement bis Merkel und Beck) über die Massenmedien bis – konsequenterweise - hin zu einzelnen Sachbearbeitern der Agentur für Armut geführte, widerliche »Mißbrauchs«kampagne. Am 14. Dezember 2006 veranstaltete das Diakonische Werk eine Pressekonferenz, auf der ihre Studie »Weder Sozialmissbrauch noch Leistungsexplosion« vorgestellt und darin die diesbezügliche Propaganda quasi in der Luft zerrissen wurde.

Ich werde Ihnen anschließend neben meiner hier vorgetragenen Stellungnahme beide genannten Dokumente überlassen in der Hoffnung, dass diese in Ihrer weiteren Arbeit Berücksichtigung finden mögen.

Nun hat allerdings das Bundessozialgericht am 23.11.2006 entschieden, dass der Regelsatz von € 345,- nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Hierauf komme ich gleich noch einmal zurück. Zunächst sei jedoch die berühmte Frage gestellt:

Wo leben wir eigentlich? 

Beispiel 1:

Im fast schon wieder in Vergessenheit geratenen Prozess gegen die Mannesmann-Bosse Esser & Co. wurde ein Deal abgeschlossen, der die Milliardäre nur zur Zahlung von »Peanuts« verpflichtete, auf dass sie weiterhin allesamt als »Ehrenmänner« gelten und auch fürderhin mächtige Profite scheffeln können.

Beispiel 2:

Bei der SIEMENS-Hautpversammlung am 26.01.07 wurde für 2006 ein Gewinn nach Steuern von 3,03 Milliarden Euro ausgewiesen. Im ersten Quartal des Geschäftsjahres sei der Gesamtumsatz laut Vorstandsbericht »überraschend« um 6% auf 19 Milliarden Euro gestiegen, im letzten Quartal der operative Gewinn, ebenso »überraschend« gar um 51% auf gut 1,6 Milliarden Euro. Die Siemens-Aktie war am Vormittag der HV mit einem Plus von um die 6% Tagessieger im Dax. Ein Purist, wer angesichts solcher Profitmargen an die Arbeiterinnen und Arbeiter bei BenQ erinnert, die laut Aussagen von betroffenen in Kamp-Lintfort »von Siemens zur Schlachtbank geführt worden sind«? Sowohl der gigantische Korruptionsskandal als solcher wie auch die tatsächlich mafiösen Strukturen dieses Konzerns (ich beziehe mich hier auf die Reportage »Siemens – Global network of corruption« von Michael Huber in: UZ, 05. + 12.01.07) wurden mit einem Deal vor Gericht vernebelt.

Beispiel 3:

Am 1. Februar 2007 meldet dpa : »Die Deutsche Bank hat im abgelaufenen Geschäftsjahr den höchsten Gewinn der Konzerngeschichte  eingestrichen und will weiter Rekorde erzielen. Im Geschäftsjahr 2006 ist der Überschuss der Deutschen Bank um 70% auf 6,0 Milliarden Euro gestiegen, teilte Vorstandschef Ackermann bei der Bilanzvorlage am Donnerstag in Frankfurt mit. Vor Steuern legte der Gewinn binnen Jahresfrist um 33% auf 8,1 Milliarden Euro zu.« Der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Axel Troost, erklärte hierzu: »Das Rekordergebnis der Deutschen Bank zeigt: Große Unternehmen verdienen hervorragend in Deutschland. Dennoch planen SPD und CDU/CSU im Zuge der Unternehmenssteuerreform gerade für diese Unternehmen zusätzliche Steuergeschenke. Das hat mit Steuergerechtigkeit nicht zu tun. Von der geplanten Reform profitiert insbesondere die Kreditwirtschaft und damit auch die Deutsche Bank. Denn den Banken kommen die Steuersatzsenkungen in vollem Umfang zugute, während sie von den geplanten Gegenfinanzierungs-maßnahmen verschont bleiben (…).« Wohl wahr. Allerdings muss hinzugefügt werden, dass besagter Profiteur Ackermann ein weiterer Hauptangeklagter im unter Punkt 1. genannten Mannesmann-Prozess war, den er zu Beginn (2004), angeklagt wegen Untreue in Höhe von 110 Millionen Euro(!)  wie folgt charakterisierte: »Dies ist das einzige Land der Welt, in dem diejenigen, die Erfolg haben und Werte schaffen, deswegen vor Gericht gestellt werden.« Wie bereits erwähnt, wurde dieses, von der Presse als »einer der größten Wirtschaftsprozesse der Nachkriegszeit« bezeichnete Verfahren mit sehr überschaubaren Geldauflagen eingestellt, weshalb alle Angeklagten nicht als vorbestraft gelten.

Womit ich beim vierten und letzten Beispiel in dieser illustren Aufzählung bin:

Im August 2002 präsentierten SPD-Kanzler Schröder und VW-Personalvorstand Peter Hartz in einer Mega-Pressekonferenz die gleichnamigen Gesetzesvorhaben, mit denen binnen 4 Jahren die »Erwerbslosenzahlen halbiert« werden könnten. Die 4 Jahre sind verstrichen. Die offizielle Erwerbslosenzahl beträgt 4,25 Millionen. Incl. der verdeckten Zahlen wird die reale Höhe von seriösen Instituten auf 7 Millionen Menschen geschätzt. Tatsächlich war diese Pressekonferenz der Startschuss zum größten Sozialraub in der Geschichte der Bundesrepublik. Schröder macht mittlerweile das große Geld in diversen Konzernzentralen und Hartz wurde Angeklagter in einen außerordentlich unappetitlichen Korruptionsskandal. Auf seinen Wunsch (!) wurde im Gerichtsverfahren seine Zuhältertätigkeit [Nebenbei: Wer glaubt, durch womöglich unstatthafter Verwendung dieses Begriffes könnte ich juristisch belangt werden, irrt: Im entsprechenden § 181a StGB heißt es unter (2): »Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der andere Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen Hervorhebung von mir, hwh] Nach übereinstimmenden Medienberichten beschreibt dies exakt die Handlungen des Herrn H.] ausgeblendet und stattdessen waren »nur« die schwere Untreue und ständigen Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz das Thema. Auch hier allerdings: Wieder ein Deal! Zwei Jahre auf Bewährung nebst Geldstrafe über 576.000 Euro. Hartz gibt selbst – außer seinem angehäuften Vermögen – aktuell ein Monatseinkommen von 25.000 Euro (netto!) an, also 72 mal Hartz IV. Hinzu kommt eine mutmaßliche VW-Vorstandspension von monatlich 45.000 Euro., also 130 mal Hartz IV!

Wehe jedoch den Opfern des nach diesem Kriminellen benannten und von diesem Kriminellen entwickelten Gesetzes (denn genau darüber wird hier verhandelt!) : Wer als Erwerbsloser auch nur die kleinste Regelwidrigkeit begeht, wird erbarmungslos verfolgt und bis hin zur völligen Leistungsstreichung bestraft.

Zeitgleich mit dem Hartz-Justizdeal meldete dpa : »Düsseldorf – Ein Arbeitsloser, der in Düsseldorfer „Luxusrestaurants“ 30 Mal für insgesamt 1.6000 Euro gegessen hat, ohne zu zahlen, wurde vom Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch [24.01.07, hwh] wegen Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. „Ich hatte Hunger“, sagte er vor Gericht. In eine Imbissbude hätte er nicht gehen können, weil dort sofort bezahlt werden muss.« Keine Bewährung, kein Deal, keine Gnade – er ist ja nur ein »armer Hund«!

Wer die genannten 4 Beispiele als »bedauerliche Auswüchse« des kapitalistischen Systems interpretiert, irrt. Es ist das kapitalistische System selbst, das in der permanenten Korruption zum Zwecke der Profitmaximierung seinen Ausdruck findet.

Und auch mit den Deals bzw. doch recht verhältnislosen Urteilen verhält es sich so. Es sind keine »Ausrutscher«, sondern eine permanente Klassenjustiz, die hier ausnahmsweise in kurzer Zeitspanne größeres öffentliches Interesse fand.

Denn während die Konzernbosse durch hohe Gerichte gehätschelt werden, während deutsches Militär wieder weltweit in milliardenschwere Kriegseinsätze geschickt und – laut Struck – »deutsche Interessen am Hindukusch verteidigt werden«, werden wir Opfer des nach dem o.g. Kriminellen genannten Gesetzes »an der Heimatfront« permanent unserer Grundrechte beraubt.

  • Die im Grundgesetz besonders hervor gehobene Unverletzlichkeit der Wohnung? Für uns nicht mehr gültig!

  • Das vom Bundesverfassungsgericht verfügte informationelle Selbstbestimmungsrecht? Für uns nicht mehr gültig!

  • Das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben? Nicht für Millionen Erwerbslose!

Mit der seit 01.01.07 geltenden neuerlichen Hartz IV-Verschärfung (siehe nak-Bericht) ist es erstmals möglich, dass bei sogenannten »Pflichtverletzungen« gegenüber der Agentur für Armut durch die Sachbearbeiter die komplette Streichung sämtlicher Leistungen incl. Miete und Heizung verfügt wird.

  • Der grundgesetzlich verbriefte Schutz des Existenzminimums gilt für uns also auch nicht mehr.

Stattdessen wird auch hier der Willkür einzelner »Fallmanager« Tür und Tor geöffnet.

Und immer wieder: Schikanen, Schikanen, Schikanen.

  • Als Hartz IV-Opfer werden wir zumeist in unerträglicher Art und Weise wie der sprichwörtlich »dumme Junge« behandelt. So ist es anscheinend die Regel, dass Leistungskürzungen noch nicht einmal erklärend mitgeteilt werden, sondern sich nur in unkommentierten Zahlen der jeweiligen Bescheide wiederfinden. So wurde mir in 2 Fällen bspw. erst durch die Einschaltung der Presse und einer Anwältin bzw. ausführliche Widersprüche die »Ehre« zuteil, die jeweilige Begründung (auf dessen Basis man ja erst die Möglichkeit der juristischen Gegenwehr erhält!) zu erfahren.

Einschub: An dieser Stelle wurde der Vortrag (nach 2 vorangegangenen vergeblichen Versuchen) vom Richter unterbunden (zu viel »Politik«). [Siehe hierzu auch die Nachbemerkung]

  • Schikane: Trotz, wie in meinem Fall, der Vorlage von ärztlichen Befunden von drei (!) verschiedenen Ärzten sowie einem Krankenhausbericht und dem Schwerbehindertenbescheid des Versorgungsamtes werden medizinische  Zwangsuntersuchungen beim Ärztlichen Dienst der Agentur für Armut verfügt, um möglichst viele Menschen »auszusortieren« und damit die Statistik zu frisieren.

  • Schikane: Am 26.07.04 habe ich per e-mail in einem Offenen Brief an den damaligen Hartz IV-Exekutor und sog. »Superminister« Wolfgang »einer muss den Bluthund machen« Clement meinen Protest ausgedrückt. Statt sich der Kritik zu stellen (er hatte in einer Pressekonferenz Ende Juli 2004 bei der Vorstellung des »Antrags auf Armut«, dem Alg II-Fragebogens, mit dem wir Betroffenen uns im übertragenen Sinne bis auf die Unterhose ausziehen mußten,  ausdrücklich aufgerufen: »Wer nicht zurecht kommt, soll mich anrufen«), leitete er meinen Brief an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter! Dieses ist bekanntlich zuständig für Organisierte Kriminalität, Terrorismus und Protestbriefe von Heinz-W. Hammer... Das BKA schaltete den Essener »Staatsschutz« und die örtliche Staatsanwaltschaft ein. Letztere leitete ein Ermittlungsverfahren gegen mich ein (Geschäftszeichen: 29 Js 1198/04 A), wovon ich allerdings erst am 01.09.04 in Kenntnis gesetzt wurde – nach Einstellung des Verfahrens.

  • Schikane: Im sächsischen Löbau werden Hartz IV-Opfer in diesen Tagen von der örtlichen »Wohnungsverwaltung und Bau GmbH« in Abstimmung mit der dortigen ARGE dazu gedrängt, in den von ihnen belegten Wohnungen einzelne Zimmer zu räumen und anschließend zu »verriegeln«, damit der Wohnraum nicht die vom Gesetzgeber als »angemessen« festgelegte Größe übersteigt. Denn wie auch anderswo gibt es auch in Löbau nicht ausreichend billige »Mini-Wohnungen«. Die so erzwungenen Zimmerabsperrungen werden dann durch die Wohnungsverwalterin »stichprobenartig« überprüft, wie der Geschäftsführer der Gesellschaft Urbansky in einem Interview mit der Berliner Tageszeitung » junge Welt « am 06.02.07 bestätigte. Er selbst wusch in »bester deutsche Manier« seine Hände in Unschuld und verwies auf die Obrigkeit: »Die Gesetze sind nun einmal so, wie sie sind, daran habe ich mich zu halten.«

Diese Aufzählung ließe sich unbegrenzt fortsetzen.

Nebenbei sei übrigens erwähnt, dass die Agentur für Armut ihre Massenpost mit sog. »Billigunternehmen« (»pin mail«) versendet und damit ihren aktiven Anteil am Arbeitsplatzabbau bei der Post AG hat.

Was kommt als nächstes?

Zunächst wird Millionen Menschen dieses Landes die Möglichkeit gestohlen, ihr  Leben durch Erwerbsarbeit selbstständig und möglichst unabhängig zu gestalten. Mit der oben (im nak-Bericht) erwähnten radikalen Kürzung der Rentenbeitragszahlung um rund 40% gibt es auch hierbei keine Illusionen mehr: Die verschärfte Altersarmut wird von den Entscheidungsträgern, also der Allparteienkoalition CDU/CSU/SPD/FDP/GRÜNE bewusst vorprogrammiert. Damit wird den Millionen erwerbslosen Menschen dieses Landes eine wie auch immer geartete Lebensplanung zielstrebig zerstört. Doch dies betrifft nicht nur unsere allgemeine Lebensplanung, sondern letztlich auch unsere Lebenserwartung. Jüngere Studien verweisen erneut darauf, dass die Lebenserwartung von armen Menschen um rund 10 Jahre geringer ist als die von reichen Menschen. Mit der gezielten Massenverarmung wird sich die Zahl der erstgenannten Gruppe, die deutlich früher werden sterben müssen, dramatisch erhöhen. In Verbindung mit der gegenwärtig betriebenen Zerstörung des solidarisch organisierten Gesundheitssystems sind wir also wieder im Jahre 1998, als der damalige Ärztekammerpräsident Karsten Vilmar in einem NDR-Radiointerview ironisierend meinte: »Dann müssen die Patienten mit weniger Leistung zufrieden sein, und wir müssen insgesamt überlegen, ob diese Zählebigkeit anhalten kann, oder ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen«. Auf die Nachfrage, ob die Pläne der damaligen Regierung zum früheren Tode der Patienten führen würden, meinte Vilmar: »Wird diese Reform so fortgesetzt, dann wird das zwangsläufige Folge sein.« Der Begriff »Sozialverträgliches Frühableben« wurde dann zwar zum Unwort des Jahres 1998. Allerdings hat er – ganz ohne Ironie – in Zusammenhang mit Hartz IV nebst der genannten Zerschlagung des Gesundheitswesens wieder eine sehr reale und aktuelle Bedeutung bekommen. Es stellt sich für unsereinen die konkret e Überlegung, ob und wann wir die letzte Chance nutzen werden, einen würdevollen und selbstbestimmten Abgang zu wählen oder aber im Alter ein zu erwartendes jämmerliches Dahnvegetieren in irgendeinem Sammellager für Arme zu akzeptieren. Bis es jedoch so weit ist, bedarf es der Entwicklung von massenhaftem gesellschaftlichen Engagement gegen diese barbarische Politik der Massenverelendung.

Denn selbstverständlich erwarte ich hier nicht, dass sich diese Kammer für eine notwendige Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ausspricht. Denn schließlich hat der 11b-Senat des Bundessozialgerichts, ich komme abschließend wie angekündigt darauf zurück, unter Vorsitz der BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel am 23.11.06 die Verfassungskonformität des Hartz IV-Regelsatzes (nein, jetzt nicht die 25.000,- respektive 45.000,-, sondern die 354,- Euro!) in einem aus der Sicht aller Betroffenen skandalösen Urteil legitimiert. Und die genannte Frau Vorsitzende Richterin hatte ja ihre Präferenzen bereits formuliert: »Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt, aber ich kann nicht sagen, dass es besonders schlecht gemacht ist« (jW, 02.02.07). Ob zu einer anderen Zeit, an einem anderen Ort, sich ein Anwalt dazu aufgeschwungen hätte, einen Befangenheitsantrag zu stellen? Aber lassen wir das, es sind Spekulationen. Im Urteil heißt es u.a., 345,- bzw. 311,- Euro seien materiell wie soziokulturell mit dem Existenzminimum vereinbar und führten nicht automatisch zu gesellschaftlicher Ausgrenzung (zitiert nach ND, 30.01.07).

Die Richterinnen und Richter des BSG müssen es wissen: Sie beziehen ein Grundgehalt von € 7.135,16, also immer noch 21 mal Hartz IV. Nun, der Staatsraison wurde genüge getan und alle können wieder ruhig schlafen: Die Richterinnen und Richter, die Allparteienkoalition, die Armutsagentur-Nomenklatur, die Schreiberlinge in den Massenmedien. Alle, außer den Betroffenen. Denn ihnen, uns, ist der ruhige Schlaf längst abhanden gekommen.

Und um dem ganzen dann noch die Krone aufzusetzen, sollen Klagen gegen permanente Ungerechtigkeiten nach dem Wunsch der Regierung ab sofort für die Opfer unbezahlbar werden. Dies sieht der »Entwurf eines PKH-Begrenzungsgesetzes (BR Ds 250/06)« vor, der nicht nur von Gewerkschaften und der »Neuen Richtervereinigung« vehement kritisiert wird und »jedes Augenmaß vermissen lässt.« (Brief der NRV an die Bundesjustizministerin vom 08.06.06).

Meine juristische Klage gegen das Armengeld Hartz IV ist zugleich eine moralische und politische Anklage gegen das kapitalistische System, das derartige Pervertierungen erst möglich macht und gegen die darauf fußende Klassenjustiz.

Es bleibt dabei:

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Und auch eine alte Erkenntnis der Arbeiterbewegung bleibt aktuell:

Einen Finger kann man brechen. Fünf Finger sind eine Faust!

Eine politische Kurskorrektur kann nach Lage der Dinge nur im öffentlichen Raum, nicht jedoch in den Gerichtssälen erzwungen werden

Daher erwarte ich, wie gesagt, von diesem Gericht keine Positionierung gegen das Skandalgesetz Hartz IV, bedanke mich jedoch für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit und gebe Ihnen diese Erklärung nebst den genannten zwei Studien zu den Akten.

hwh

 

Photo: D. Deymann; Montagsdemonstration in Essen, September 2004

Nachbemerkung:

Der vorsitzende Richter versuchte zunächst, die im Vortrag angekündigte Übergabe meiner Erklärung nebst der 2 Studien mit der Begründung abzulehnen, dass mir für die Erstellung ja Kosten entstanden seien, die das Gericht nicht erstatten könne. Nach meiner Erwiderung, dass dies ein Geschenk von mir an das Gericht sei, konnte er sich der Annahme nicht mehr verweigern, so dass diese Unterlagen nun zumindest Eingang in die Akten gefunden haben.

hwh

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Leserbrief

zur Persönlichen Erklärung von Heinz-W. Hammer vor dem Landessozialgericht NRW.

von Anna Heinzberger

Genosse Hammer stellt in seiner Erklärung völlig zutreffend die Funktion der Klassenjustiz in der BRD dar. In aufwendiger Arbeit beschreibt er in welcher Art und Weise die Gerichte Angehörige der Arbeiterklasse regelrecht abfertigen oder treffender gesagt „fertig machen“.

Seine Begründungen und Schlussfolgerungen sind durch geltendes Recht gedeckt.  Er schildert köstlich, dass das Gericht sich nicht für seine Begründungen interessiert und sie gar nicht haben will. Das heißt, dass das Gericht sich nicht mal mehr für geltendes Recht interessiert. „Igitt, Pfui Teufel, da beruft sich einer auf das Grundgesetz“ scheinen die Richter zu denken.

Genosse Hammer weiß, dass seine Erklärung und Unterlagen, die er dem Gericht übergibt dort bis zum „jüngsten Tag“ verstauben würden.

Er tut genau das Richtige. Er bringt Alles an die Öffentlichkeit.

Das dient der Entlarvung der Klassenjustiz.

Der Imperialismus entwickelt sich derart schnell und aggressiv, dass er liebend gern auch die letzten Reste von Grundrechten hinwegfegen würde. Sie stehen seiner völlig ungehemmten Entfaltung noch im Wege und sind ein Stachel im Fleisch der Diktatur der Bourgeoisie. Wahrscheinlich verstehen die heutigen Bourgeois nicht mehr wie ihre Väter den Artikel zur  Würde des Menschen ins Grundgesetz schreiben konnten, der nicht einmal mit  Zweidrittelmehrheit zu kippen geht. So wie es aussieht basteln sie an Kriegen, um da vielleicht doch noch dran zu kommen.

Die Klassenjustiz tut bereits heute so als existiere dieses Recht nicht.

Die Veröffentlichung des Genossen Hammer ist der richtige Weg. Die Rolle der Justiz als Organ der Bourgeoisie muss offen gelegt werden. Reißen wir ihr den Heiligenschein herunter.

Anna Heinzberger

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