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DRK, Diakonisches Werk und
Arbeiterwohlfahrt einig:
Den Sozialraub im Interesse des Kapitals verstärken!
Von
Günter Ackermann
Ein
gewisser SPD-Mann Wilhelm Schmidt, Chef des
Arbeiterwohlfahrt-Bundesverbandes (SPD-Tarnorganisation), Diakoniepräsident,
Hochwürden und Pfarrer Jürgen Gohde, sowie der Generalsekretär des
Deutschen Roten Kreuzes, der blaublütige Schwiegersohn des Fürsten von
Liechtenstein, Clemens Graf von Waldburg-Zeil, erklären u.a. zynisch:
„Die Unterzeichner stimmen darin überein,
dass (...) eine Senkung passiver Leistungen notwendig ist, um ein
dauerhaft tragfähiges und finanzierbares Leistungssystem zu
erhalten.“
(siehe
vollständigen Text)
Mit
ihnen haben nur noch Chefs von Kommunalverbänden, wie z.B. der Münchner
SPD-OB Christian Ude (SPD) als Präsident
des Deutschen Städtetages, diese eigenartige Erklärung
unterschrieben.
Da
sich die Kerle offenbar der Schändlichkeit ihrer Erklärung bewusst
sind, nannten sie ihren Text „Persönliche Erklärung zur Reform des
SGB II“.
Passive
Leistungen, die die Chefs der drei Wohltätigkeits-Konzerne anstreben,
ist Kürzung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Mietzuschüsse usw.
Also sollen diejenigen, die eh kaum was zum Leben haben, noch weniger
bekommen. Natürlich – versteht sich von selbst – „,
um ein dauerhaft tragfähiges und finanzierbares Leistungssystem zu
erhalten.“
Die
Logik ist pervers und unglaubwürdig, wird aber immer wieder gebraucht:
-
die Gesundheitsreform, die v.a. dem einkommensschwächsten Teil des
Volkes trifft, eben jene Bezieher „passiver Leistungen“, was, folgt
man den Regierenden, notwendig sei, „,
um ein dauerhaft tragfähiges und finanzierbares Leistungssystem zu
erhalten.“
Gesundheitsministerin
Schmidt sieht immer noch einen Erfolg ihrer Reform, denn, so Frau
Schmidt, die Anzahl der Arztbesuche habe deutlich nachgelassen. Wem
wundert es? 10 Euro und die Zuzahlungen bei Medikamenten führt bei
manchem dazu, trotz oft schwerer Krankheit, auf einen Arztbesuch zu
verzichten. Und die Drohung einer neuen Gesundheitsreform steht im Raum.
-
Jetzt ist Hartz IV mit Kürzung dran. Das sei, sagen die, mit den dicken
Chefgehältern der drei Mildtätigkeitskonzerne, zu teuer. Mag ja sein,
aber die Kosten von ALG II verursachen nicht die Bezieher der
Leistungen, es sind die Konzerne, die in den letzten Jahren ein riesiges
Arbeitslosenheer produziert haben, damit die Profite in nie gekannte Höhen
steigen. Was sie nicht gebrauchen konnten, feuerten sie.
Diese
Menschen haben entweder ihren Arbeitsplatz
verloren, weil sie den Profitinteressen des Kapitals im Wege waren oder,
bei Jugendlichen, sie haben nie eine Chance gehabt, zu arbeiten.
Indem
die Bundesregierungen für die Großverdiener riesige Steuergeschenke
machen, ihre Profite durch Senkung der Sozialabgaben (genannt
Lohnnebenkosten) steigern und damit die Sozialkassen schmälern, ihnen
folglich nun das Geld für die Sozialleistungen fehlt, greifen sie den
von Armut betroffenen zusätzlich in die Tasche.
Und
dann stellt sich der blaublütige DRK-Graf und seine Kollegen aus der
AWO und dem christlichen Diakonischen Werk hin
und rechtfertigen dies auch noch. Eine saubere Bande ist das.
Hat
sich der DRK-Graf schon mal Gedanken gemacht, wie viel Milliarden Euro
den Finanzämtern vorenthalten werden, weil die ganz Reichen ihre
Schwarzgeld beim Schwiegervater des Grafen, dem Fürsten von
Liechtenstein, bunkern?
Der
Fairness halber muss aber auch gesagt werden:
Die
Caritas (siehe) und
der Paritätische Wohlfahrtsverband (siehe)
machen diese Schweinerei nicht mit und verurteilen das auch. |
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SPD-Friedensapostel
Schröder und Chef des SPD-Wohlfahrtskonzerns AWO, Wilhelm Schmidt, im August
2005:
Schröder
bekommt zur Wahlkampfhilfe AWO-Friedenspreis als selbstgebastelten
Ersatz für den Friedensnobelpreis

Wahlkampfspektakel
und Schmierenkomödie:
AWO-Chef
Schmidt übergibt in der heißen Wahlkampfphase (August 2005) Schröder
den AWO Friedenspreis.
Verliehen
wird der Preis an Personen,
„die
sich um die Ausgestaltung der Grundwerte Solidarität, Toleranz,
Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, um den inneren und äußeren
Frieden in besonderer Weise verdient gemacht haben“ Was ja
Schröder nachweislich getan hat. Man denke nur an Hartz IV,
Gesundheitsreform, Kriegsbeteiligungen usw.
Es
hieß ja damals, Günter Grass habe Schröder für den
Friedensnobelpreis vorgeschlagen. Da es dazu offenbar nicht reichte,
macht's auch etwas ähnliches von der SPD-Tarnorgansation AWO. |
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Präsident
des Diakonischen Werkes, Hochwürden, Nächstenlieber und Pfarrer Jürgen
Gohde |
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Uralter
Reichsadel:
Der
blaublütige Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, der
Schwiegersohn des Fürsten von Liechtenstein, Clemens Graf von
Waldburg-Zeil.
Sein
(un)soziales Engagement ist alte Familientradition:
Bereits
im 16. Jahrhundert war sein Vorfahr, Georg III. Truchsess von
Waldburg-Zeil, einer der brutalsten Heerführer gegen die Bauern im
Bauernkrieg und als Bauerschlächter berüchtigt.
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Die „Persönliche Erklärung“ der Sozialschmarotzer:
Eine
„Persönliche Erklärung zur Reform des SGB
II“ haben zehn Persönlichkeiten aus den kommunalen Spitzenverbänden
und drei Wohlfahrtsverbänden abgegeben.
Die
Erklärung hat folgenden Wortlaut:
Persönliche
Erklärung zur Reform des SGB II
Alle
sozialen Sicherungssysteme zeigen in Deutschland nach wie vor einen hohen
Reformbedarf auf. Die Entwicklung bei der Grundsicherung für erwerbsfähige
Hilfebedürftige (sog. Hartz IV-Reform) seit ihrer Einführung zum 1.
Januar 2005 hat jedoch gezeigt, dass ihre gesetzlichen Grundlagen einer
besonders dringenden Überarbeitung bedürfen. Die Zahl der
leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften aus Ehe- und Lebenspartnern
sowie weiteren Familienangehörigen, ist seit der Einführung des
Sozialgesetzbuches II (SGB II) um 25 % gestiegen. Im Januar 2005 bezogen
3,3 Mio. Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach SGB II, im April 2006
bereits mindestens 3,92 Mio., wahrscheinlich jedoch 4,1 Mio..
Damit
geht eine besorgniserregende Finanzentwicklung bei den passiven Leistungen
im SGB II einher. Die Ausgabensteigerungen führen dazu, dass die
einvernehmlichen Gesetzesziele in der Praxis verfehlt werden.
Haushaltsrisiken, die durch den Aufwuchs passiver Leistungen für Bund und
Kommunen bestehen, können durch die bisher beschlossenen Änderungen im
SGB II nicht kompensiert werden und überfordern die öffentlichen Kassen.
Mit
der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe - sog. Hartz
IV-Reform - sollte ein einheitliches, transparentes Leistungsrecht für
erwerbsfähige hilfebedürftige Personen geschaffen werden, in dem die
Angebote aller beschäftigungs- und sozialpolitischen Akteure zusammenfließen.
Das SGB II steht unter dem Grundsatz des „Forderns und Förderns“.
Damit gewinnt der Gedanke der „Hilfe zur Selbsthilfe“ durch die
intensivere Betreuung langzeitarbeitsloser Personen und aktivierende
Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen an Bedeutung.
Gleichzeitig
wurde mit dem Wechsel von der Individualbetrachtung zur Einbeziehung der
sog. Bedarfsgemeinschaft in die Bedürftigkeitsprüfung der Subsidiaritätsgedanke
gestärkt. Die Solidargemeinschaft ergänzt die kleineren Gemeinschaften
aus Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie, durch die Übernahme von
Aufgaben, wo diese überfordert sind.
Dazu
wurden folgende Hauptziele formuliert:
-
Stärkung
des Subsidiaritätsgedankens, bzw. der Nachrangigkeit von
Sozialleistungen;
-
Ausrichtung
am individuellen Hilfebedarf;
-
früherer
Einsatz und Beteiligung aller Hilfeempfänger an aktivierenden
Leistungen;
-
Stärkung
der personellen und finanziellen Ressourcen zur Förderung;
-
Konzentration
der Hilfen auf Personengruppen mit besonderem Hilfebedarf, z.B.
Jugendliche, ältere Arbeitslose, Migranten, Alleinerziehende.
Das
Erreichen dieser Ziele könnte durch den dramatischen Anstieg der
Fallzahlen und die Ausgabensteigerungen unterlaufen werden.
Die
Gründe für den Aufwuchs der Bedarfsgemeinschaften im SGB II sind vielfältig:
-
Schwierigkeiten
beim Aufbau effizienter Verwaltungsstrukturen, bei denen die
Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen als gleichberechtigte
Partner ihre Kompetenzen einbringen,
-
anhaltend
schwierige Situation am Arbeitsmarkt,
-
die
leistungsrechtlichen Ansprüche, bzw. Schonbeträge bei Einkommen und
Vermögen im SGB II und die Eröffnung von Gestaltungsmöglichkeiten,
die als Anreiz für die Inanspruchnahme passiver Leistungen wirken.
Die
ab 1. Februar 2006 geltende kürzere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I
wird den Zugangsdruck zum SGB II weiter erhöhen.
Eine
grundlegende Revision des SGB II muss darauf ausgerichtet werden, die
Inanspruchnahme von Sozialleistungen zurückzuführen und verstärkt
Erfolge der Wiedereingliederung zu erzielen.
Besorgniserregend
ist die zunehmende Entwicklung, dass Lohnersatzleistungen zusätzlich zu
Erwerbseinkommen benötigt werden, um die Existenz der Arbeitnehmer und
ihrer Familien zu sichern. Die dauerhaft bestehende Möglichkeit zur
Kombination von Erwerbseinkommen und passiven Leistungen nach SGB II mit
anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenzen kann genutzt werden, um die am
Arbeitsmarkt zu erzielenden Löhne zu drücken oder Arbeitszeiten
entsprechend zu gestalten.
Die
Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen muss dem Ziel dienen,
personelle und finanzielle Ressourcen für die notwendigen aktivierenden
Hilfen zu sichern. Insbesondere die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
unter 25 Jahren und über 50 Jahren sowie Migranten und Alleinerziehende
bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Förderung. Während ältere
Arbeitslose häufig aufgrund ihres Lebensalters sehr geringe individuelle
Chancen auf eine Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt haben, verfügen
viele jüngere Arbeitslose über eine zu geringe schulische und berufliche
Qualifikation. Beide Gruppen sind daher dringend auf weitergehende
Angebote der Aktivierung angewiesen. Für die über-50-Jährigen sind Möglichkeiten
der dauerhaften geförderten Beschäftigung zu prüfen, jugendliche
Arbeitslose müssen sowohl durch Beschäftigungsangebote verstärkt
aktiviert als auch durch Qualifizierungsmaßnahmen gezielt gefördert
werden.
Die
Unterzeichner stimmen darin überein, dass neben diesen Maßnahmen eine
Senkung passiver Leistungen notwendig ist, um ein dauerhaft tragfähiges
und finanzierbares Leistungssystem zu erhalten. Es geht nicht darum,
Regelsätze zu senken, sondern das Leistungsrecht so zu schärfen, dass
Anreize für Arbeit im Mittelpunkt stehen und die Leistungen auf die tatsächlich
Bedürftigen konzentriert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen
neben der Optimierung der Verwaltungstätigkeit die gegenwärtigen
Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen im SGB II einer kritischen Überprüfung
unterzogen werden.
Berlin,
15. Mai 2006
Christian Ude
Präsident des Deutschen Städtetages
Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München
Hans
Jörg Duppré
Präsident des Deutschen Landkreistages
Landrat des Landkreises Südwestpfalz
Roland
Schäfer
Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Bürgermeister der Stadt Bergkamen
Dr.
Stephan Articus
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Städtetages
Prof.
Dr. Hans-Günter Henneke
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Landkreistages
Dr.
Gerd Landsberg
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Wilhelm
Schmidt
Vorsitzender des
Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes e. V.
Rainer
Brückers
Bundesgeschäftsführer des
Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes e. V.
Dr.
theol. h. c. Jürgen Gohde
Präsident der Diakonie
Clemens
Graf von Waldburg-Zeil
Generalsekretär des
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