Der Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk

Wichtige Rubriken und Beiträge

+++Neu+++

Newsletter bestellen

zur Homepage

Der Krieg der herrschenden Klasse gegen das Volk

Kampf den ideologischen Diversanten

Für den Aufbau der Kommunistischen Partei Deutschlands

Gegen den imperialistischen Krieg

Black Channel

Betrieb&Gewerkschaft

Bildung, Kultur & Wissen

Wider den Block der
Rechten und Trotzkisten

zur Geschichte
der internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung

Wissenschaftlicher Sozialismus

Aus den Ländern

Links

Impressum

Archiv

Intern

Proletarischer Internationalismus

zurück

DRK, Diakonisches Werk und Arbeiterwohlfahrt einig:

Den Sozialraub im Interesse des Kapitals verstärken!

Von Günter Ackermann

Ein gewisser SPD-Mann Wilhelm Schmidt, Chef des Arbeiterwohlfahrt-Bundesverbandes (SPD-Tarnorganisation), Diakoniepräsident, Hochwürden und Pfarrer Jürgen Gohde, sowie der Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, der blaublütige Schwiegersohn des Fürsten von Liechtenstein, Clemens Graf von Waldburg-Zeil, erklären u.a. zynisch:

„Die Unterzeichner stimmen darin überein, dass (...) eine Senkung passiver Leistungen notwendig ist, um ein dauerhaft tragfähiges und finanzierbares Leistungssystem zu erhalten.“

(siehe vollständigen Text)

Mit ihnen haben nur noch Chefs von Kommunalverbänden, wie z.B. der Münchner SPD-OB Christian Ude (SPD) als Präsident  des Deutschen Städtetages, diese eigenartige Erklärung unterschrieben.

Da sich die Kerle offenbar der Schändlichkeit ihrer Erklärung bewusst sind, nannten sie ihren Text „Persönliche Erklärung zur Reform des SGB II“.

Passive Leistungen, die die Chefs der drei Wohltätigkeits-Konzerne anstreben, ist Kürzung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Mietzuschüsse usw. Also sollen diejenigen, die eh kaum was zum Leben haben, noch weniger bekommen. Natürlich – versteht sich von selbst – „, um ein dauerhaft tragfähiges und finanzierbares Leistungssystem zu erhalten.“

Die Logik ist pervers und unglaubwürdig, wird aber immer wieder gebraucht:

- die Gesundheitsreform, die v.a. dem einkommensschwächsten Teil des Volkes trifft, eben jene Bezieher „passiver Leistungen“, was, folgt man den Regierenden, notwendig sei, „, um ein dauerhaft tragfähiges und finanzierbares Leistungssystem zu erhalten.“

Gesundheitsministerin Schmidt sieht immer noch einen Erfolg ihrer Reform, denn, so Frau Schmidt, die Anzahl der Arztbesuche habe deutlich nachgelassen. Wem wundert es? 10 Euro und die Zuzahlungen bei Medikamenten führt bei manchem dazu, trotz oft schwerer Krankheit, auf einen Arztbesuch zu verzichten. Und die Drohung einer neuen Gesundheitsreform steht im Raum.

- Jetzt ist Hartz IV mit Kürzung dran. Das sei, sagen die, mit den dicken Chefgehältern der drei Mildtätigkeitskonzerne, zu teuer. Mag ja sein, aber die Kosten von ALG II verursachen nicht die Bezieher der Leistungen, es sind die Konzerne, die in den letzten Jahren ein riesiges Arbeitslosenheer produziert haben, damit die Profite in nie gekannte Höhen steigen. Was sie nicht gebrauchen konnten, feuerten sie.

Diese Menschen haben entweder ihren  Arbeitsplatz verloren, weil sie den Profitinteressen des Kapitals im Wege waren oder, bei Jugendlichen, sie haben nie eine Chance gehabt, zu arbeiten.

Indem die Bundesregierungen für die Großverdiener riesige Steuergeschenke machen, ihre Profite durch Senkung der Sozialabgaben (genannt Lohnnebenkosten) steigern und damit die Sozialkassen schmälern, ihnen folglich nun das Geld für die Sozialleistungen fehlt, greifen sie den von Armut betroffenen zusätzlich in die Tasche.

Und dann stellt sich der blaublütige DRK-Graf und seine Kollegen aus der AWO und dem christlichen Diakonischen Werk hin  und rechtfertigen dies auch noch. Eine saubere Bande ist das.

Hat sich der DRK-Graf schon mal Gedanken gemacht, wie viel Milliarden Euro den Finanzämtern vorenthalten werden, weil die ganz Reichen ihre Schwarzgeld beim Schwiegervater des Grafen, dem Fürsten von Liechtenstein, bunkern?

Der Fairness halber muss aber auch gesagt werden:

Die Caritas (siehe) und der Paritätische Wohlfahrtsverband (siehe) machen diese Schweinerei nicht mit und verurteilen das auch.

SPD-Friedensapostel Schröder und Chef des SPD-Wohlfahrtskonzerns AWO, Wilhelm Schmidt, im August 2005: 

Schröder bekommt zur Wahlkampfhilfe AWO-Friedenspreis als selbstgebastelten Ersatz für den Friedensnobelpreis 

Wahlkampfspektakel und Schmierenkomödie:

AWO-Chef Schmidt übergibt in der heißen Wahlkampfphase (August 2005) Schröder den AWO Friedenspreis.

Verliehen wird der Preis an Personen, 

„die sich um die Ausgestaltung der Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, um den inneren und äußeren Frieden in besonderer Weise verdient gemacht haben“ Was ja Schröder nachweislich getan hat. Man denke nur an Hartz IV, Gesundheitsreform, Kriegsbeteiligungen usw.

Es hieß ja damals, Günter Grass habe Schröder für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen. Da es dazu offenbar nicht reichte, macht's auch etwas ähnliches von der SPD-Tarnorgansation AWO.

Präsident des Diakonischen Werkes, Hochwürden, Nächstenlieber und Pfarrer Jürgen Gohde

Uralter Reichsadel

Der blaublütige Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, der Schwiegersohn des Fürsten von Liechtenstein, Clemens Graf von Waldburg-Zeil. 

Sein (un)soziales Engagement ist alte Familientradition: 

Bereits im 16. Jahrhundert war sein Vorfahr, Georg III. Truchsess von Waldburg-Zeil, einer der brutalsten Heerführer gegen die Bauern im Bauernkrieg und als Bauerschlächter berüchtigt.

zurück

Die „Persönliche Erklärung“ der Sozialschmarotzer:

Eine „Persönliche Erklärung zur Reform des SGB II“ haben zehn Persönlichkeiten aus den kommunalen Spitzenverbänden und drei Wohlfahrtsverbänden abgegeben.

Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Persönliche Erklärung zur Reform des SGB II

Alle sozialen Sicherungssysteme zeigen in Deutschland nach wie vor einen hohen Reformbedarf auf. Die Entwicklung bei der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige (sog. Hartz IV-Reform) seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2005 hat jedoch gezeigt, dass ihre gesetzlichen Grundlagen einer besonders dringenden Überarbeitung bedürfen. Die Zahl der leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaften aus Ehe- und Lebenspartnern sowie weiteren Familienangehörigen, ist seit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) um 25 % gestiegen. Im Januar 2005 bezogen 3,3 Mio. Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach SGB II, im April 2006 bereits mindestens 3,92 Mio., wahrscheinlich jedoch 4,1 Mio..

Damit geht eine besorgniserregende Finanzentwicklung bei den passiven Leistungen im SGB II einher. Die Ausgabensteigerungen führen dazu, dass die einvernehmlichen Gesetzesziele in der Praxis verfehlt werden. Haushaltsrisiken, die durch den Aufwuchs passiver Leistungen für Bund und Kommunen bestehen, können durch die bisher beschlossenen Änderungen im SGB II nicht kompensiert werden und überfordern die öffentlichen Kassen.

Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe - sog. Hartz IV-Reform - sollte ein einheitliches, transparentes Leistungsrecht für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen geschaffen werden, in dem die Angebote aller beschäftigungs- und sozialpolitischen Akteure zusammenfließen. Das SGB II steht unter dem Grundsatz des „Forderns und Förderns“. Damit gewinnt der Gedanke der „Hilfe zur Selbsthilfe“ durch die intensivere Betreuung langzeitarbeitsloser Personen und aktivierende Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen an Bedeutung.

Gleichzeitig wurde mit dem Wechsel von der Individualbetrachtung zur Einbeziehung der sog. Bedarfsgemeinschaft in die Bedürftigkeitsprüfung der Subsidiaritätsgedanke gestärkt. Die Solidargemeinschaft ergänzt die kleineren Gemeinschaften aus Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie, durch die Übernahme von Aufgaben, wo diese überfordert sind.

Dazu wurden folgende Hauptziele formuliert:

  • Stärkung des Subsidiaritätsgedankens, bzw. der Nachrangigkeit von Sozialleistungen;

  • Ausrichtung am individuellen Hilfebedarf;

  • früherer Einsatz und Beteiligung aller Hilfeempfänger an aktivierenden Leistungen;

  • Stärkung der personellen und finanziellen Ressourcen zur Förderung;

  • Konzentration der Hilfen auf Personengruppen mit besonderem Hilfebedarf, z.B. Jugendliche, ältere Arbeitslose, Migranten, Alleinerziehende.

Das Erreichen dieser Ziele könnte durch den dramatischen Anstieg der Fallzahlen und die Ausgabensteigerungen unterlaufen werden.

Die Gründe für den Aufwuchs der Bedarfsgemeinschaften im SGB II sind vielfältig:

  • Schwierigkeiten beim Aufbau effizienter Verwaltungsstrukturen, bei denen die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen als gleichberechtigte Partner ihre Kompetenzen einbringen,

  • anhaltend schwierige Situation am Arbeitsmarkt,

  • die leistungsrechtlichen Ansprüche, bzw. Schonbeträge bei Einkommen und Vermögen im SGB II und die Eröffnung von Gestaltungsmöglichkeiten, die als Anreiz für die Inanspruchnahme passiver Leistungen wirken.

Die ab 1. Februar 2006 geltende kürzere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wird den Zugangsdruck zum SGB II weiter erhöhen.

Eine grundlegende Revision des SGB II muss darauf ausgerichtet werden, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zurückzuführen und verstärkt Erfolge der Wiedereingliederung zu erzielen.

Besorgniserregend ist die zunehmende Entwicklung, dass Lohnersatzleistungen zusätzlich zu Erwerbseinkommen benötigt werden, um die Existenz der Arbeitnehmer und ihrer Familien zu sichern. Die dauerhaft bestehende Möglichkeit zur Kombination von Erwerbseinkommen und passiven Leistungen nach SGB II mit anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenzen kann genutzt werden, um die am Arbeitsmarkt zu erzielenden Löhne zu drücken oder Arbeitszeiten entsprechend zu gestalten.

Die Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen muss dem Ziel dienen, personelle und finanzielle Ressourcen für die notwendigen aktivierenden Hilfen zu sichern. Insbesondere die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren und über 50 Jahren sowie Migranten und Alleinerziehende bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Förderung. Während ältere Arbeitslose häufig aufgrund ihres Lebensalters sehr geringe individuelle Chancen auf eine Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt haben, verfügen viele jüngere Arbeitslose über eine zu geringe schulische und berufliche Qualifikation. Beide Gruppen sind daher dringend auf weitergehende Angebote der Aktivierung angewiesen. Für die über-50-Jährigen sind Möglichkeiten der dauerhaften geförderten Beschäftigung zu prüfen, jugendliche Arbeitslose müssen sowohl durch Beschäftigungsangebote verstärkt aktiviert als auch durch Qualifizierungsmaßnahmen gezielt gefördert werden.

Die Unterzeichner stimmen darin überein, dass neben diesen Maßnahmen eine Senkung passiver Leistungen notwendig ist, um ein dauerhaft tragfähiges und finanzierbares Leistungssystem zu erhalten. Es geht nicht darum, Regelsätze zu senken, sondern das Leistungsrecht so zu schärfen, dass Anreize für Arbeit im Mittelpunkt stehen und die Leistungen auf die tatsächlich Bedürftigen konzentriert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen neben der Optimierung der Verwaltungstätigkeit die gegenwärtigen Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen im SGB II einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

Berlin, 15. Mai 2006
Christian Ude
Präsident des Deutschen Städtetages
Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München

Hans Jörg Duppré
Präsident des Deutschen Landkreistages
Landrat des Landkreises Südwestpfalz

Roland Schäfer
Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Bürgermeister der Stadt Bergkamen

Dr. Stephan Articus
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Städtetages

Prof. Dr. Hans-Günter Henneke
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Landkreistages

Dr. Gerd Landsberg
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Wilhelm Schmidt
Vorsitzender des
Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes e. V.

Rainer Brückers
Bundesgeschäftsführer des
Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes e. V.

Dr. theol. h. c. Jürgen Gohde
Präsident der Diakonie

Clemens Graf von Waldburg-Zeil
Generalsekretär des
Deutschen Roten Kreuzes

zurück

Spenden für die Homepage: Günter Ackermann, Konto-Nr.: 433 407 436,
IBAN DE62 3601 0043 0433 4074 36., BIC PBNKDEFF, BLZ: 360 100 43
Postbank Essen. Verwendungszweck: Homepage 
(Bitte eMail-Adresse und Verwendungszweck immer angeben!)

  Bitte immer angeben!