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Soziale Gerechtigkeit - was ist das? (15)

Quelle: Rotfuchs

Die Forderung nach „sozialer Gerechtigkeit“ gehört seit einiger Zeit zu den Agitationslosungen der PDS und anderer linker Parteien. Was ist darunter zu verstehen? Bei der klassenbedingt heterogenen Zusammensetzung ihrer „Anwender“ ist klar, daß dieser Terminus sehr unterschiedlich interpretiert wird. Ein Slogan der Grünen, groß plakatiert auf ihrem Kleinen Parteitag in Magdeburg (17.10.99), lautete z. B.: „Gerechtigkeit heißt Zukunft sichern“. In einem Leitantrag des Bundesvorstandes der SPD an den Dezemberparteitag wird verkündet: „Unsere Steuerpolitik zielt darauf, daß Starke und Schwache gerecht behandelt werden ..., daß große Vermögen ihren Beitrag für die Sicherung der Zukunft unserer Gesellschaft leisten.“ Gregor Gysi sieht in der durch ihn propagierten Vermögenssteuer einen „Akt sozialer Gerechtigkeit“.

Der inflationäre Gebrauch der Gerechtigkeitslosung veranlaßte wohl auch den Wissenschaftler Prof. Elmar Altvater (FU Berlin), sich zum Thema zu äußern. In einem Interview für den „Tagesspiegel“ (11.10.99) meinte er: „Soziale Gerechtigkeit ist eine derartige Verteilung von Lebenschancen, die es Menschen ermöglicht, sich zu entfalten.“ Die Ungleichheit der Verteilung sei größer geworden. Die Regierung müsse, wenn sie für Gerechtigkeit sorgen wolle, umverteilen. Prof. Herfried Münkler (Humboldt-Universität, Berlin) weist auf Wandlungen im Verständnis des Gerechtigkeitsbegriffes hin, wie er von der SPD verwendet wurde. Ursprünglich hätte er „das Erfordernis tiefgreifender Reformen in Staat und Gesellschaft“ betont. „Im Zeichen der Staatsverschuldung und der Herausforderungen des Sozialstaates“ sei er zu einer „Formel der Reformverhinderung geworden“. Die Gerechtigkeitsthese müsse „aus ihrer bisherigen Verbindung - Ansprüche von Gruppen und Verbänden gegenüber dem Staat - gelöst werden“. Bezüglich des „Kompetenzprofils der PDS“ erklärt Münkler, „daß mit der Leitnorm der Gerechtigkeit Einsparungen und Einschnitte immer im Vergleich mit den Einsparungen und Einschnitten bei anderen provozieren: Stärkere Schultern könnten größere Lasten bewältigen, lautet die gebräuchliche Formel“. („Tagesspiegel“, 28.10.99) Bei aller Unterschiedlichkeit der Standpunkte weisen sie eine Gemeinsamkeit auf: Es geht um Veränderungen in der Sphäre der Verteilung und Umverteilung des gesellschaftlich erzeugten Nationaleinkommens innerhalb der kapitalistischen Produktionsverhältnisse.

Nun ist die Verteilung des Nationaleinkommens keine juristische, sondern eine ökonomische Frage. Rechtsbegriffe müssen aus den ökonomischen Verhältnissen erklärt werden und nicht umgekehrt. Die von linken Parteien und Gewerkschaften angeprangerten sozialen Ungerechtigkeiten sind Ergebnis des Widerspruchs zwischen dem gesellschaftlichen Charakter der Produktion und privater Aneignung. Im Kapitalismus verkauft der Lohnarbeiter seine Arbeitskraft als eine Ware, deren Wert durch deren Reproduktionskosten bestimmt wird. Wie jede andere Ware unterliegt sie dem Gesetz der Konkurrenz. Durch den ökonomischen Klassenkampf kann die Arbeiterklasse innerhalb der Distributionsphäre eine für sie günstigere Verteilung durchsetzen; aber nur zeitweilig. Denn das Gesetz der kapitalistischen Akkumulation macht jede erkämpfte Verbesserung ihrer Lage wieder rückgängig.

Massenarbeitslosigkeit und Sozialabbau sind Folge von Veränderungen in der organischen Zusammensetzung des Kapitals, in der eine beständige Zunahme seines konstanten auf Kosten seines variablen Bestandteils erfolgt. Sehr vereinfacht ausgedrückt: Mit dem Anwachsen der materiell-technischen Ausstattung der Produktionsstätten geht die Nachfrage nach Lohnarbeitern, die ihre Arbeitskraft verkaufen, drastisch zurück. Da der Wert der Arbeitskraft auch historisch bedingt ist, ihre Reproduktionskosten also regional äußerst unterschiedlich sind, kann das weltweite Überangebot an billiger Arbeitskraft die Lohnkosten senken und somit die Profitrate sowohl der Einzelkapitale als auch des Gesamtkapitals erhöhen. Letzteres ist angesichts des seit den 70er Jahren in der BRD nachgewiesenen tendenziellen Falls der Profitrate (siehe auch) für die Kapitalisten eine Überlebensfrage. Dazu gehört auch die Subventionierung der Profitrate der Konzerne aus dem Staatshaushalt - auf Kosten sozialer Leistungen für die Werktätigen. Die Massenarbeitslosigkeit beseitigen zu wollen durch Verkürzung der Arbeitszeit, um Arbeitsplätze zu schaffen, ist unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen genauso unmöglich. (Zeitweilige Entlastungen des „Arbeitsmarktes“ können hier außer acht gelassen werden.)

Mit dem Anwachsen des konstanten Kapitals kann auch sein variabler Teil wachsen. Das bedeutet jedoch keineswegs die Einstellung von mehr Lohnarbeitern. Der Zuwachs des variablen Anteils wird vom Einzelkapital durch ein erhöhtes Arbeitsquantum aus einer kleineren Anzahl von Arbeitern heraugepreßt. Das Kapital hat gar kein Interesse daran, diesen Zuwachs aus einer größeren Zahl von Arbeitern, selbst bei gleicher Lohnsumme, zu erreichen; in diesem Falle würden nämlich die Auslagen für den konstanten Teil des Kapitals verhältnismäßig zur Masse der zusätzlich eingestellten Arbeiter auch wachsen. Während also ein Teil der Arbeiterklasse zur Arbeitslosigkeit verdammt wird, nimmt die Überarbeit des anderen Teils zu. Dieses Verhältnis wird zu einem Mittel der Bereicherung der Einzelkapitale und beschleunigt die Produktion von Arbeitslosigkeit auf „einen dem Fortschritt der gesellschaftlichen Akkumulation entsprechenden Maßstab“. (MEW 23/666)

An diesem Zustand ändern alle Gerechtigkeitsforderungen und „Bündnisse für Arbeit“ keinen Deut. Dennoch sind solche Losungen politisch von Nutzen, wenn die Arbeiterklasse und andere Lohnabhängige im Kampf um deren Realisierung zu der Erkenntnis gebracht werden können, daß eine dauerhafte soziale Existenzsicherung unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen zwar für eine - mal größere, mal kleinere - Schicht von Werktätigen möglich, für ihre Masse jedoch unmöglich ist. Der Weg zur Gerechtigkeit führt allein über die revolutionäre Aufhebung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse.

Ulrich Huar

Leseempfehlung:

Karl Marx: Das Kapital Bd. I, 23.Kapitel. Das allgemeine Gesetz der kapitalistischen Akkumulation, Abschn. 1, 2, 3. In: MEW 23/640-670.

Karl Marx: Kritik des Gothaer Programms, Abschn. 3. In: MEW 19/18-22

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