|
Bundesregierung verabschiedet BKA-Gesetz
Schäubles Überwachungsstaat!
von
Andreas
Röttger/20. Juni 2008
Heute vor einer Woche verabschiedete das
Bundeskabinett den Entwurf des so genannten BKA-Gesetzes. Das Gesetz
verleiht dem Bundeskriminalamt (BKA) weit reichende Vollmachten für die
Bespitzelung und Überwachung der Bevölkerung.
Das BKA was dem Innenministerium unterstellt ist
und ursprünglich nur für die Koordination zwischen den Landeskriminalämtern
zuständig war, wird zu einer Riesenkrake ausgebaut, die große Teile
der Bevölkerung überwacht und polizeilich verfolgt. Die strikte
Trennung von BND und Polizei, die aufgrund der Erfahrungen mit der
Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis in der Verfassung
festgeschrieben wurde, wird ebenso ausgehebelt, wie die grundgesetzlich
garantierte Polizeihoheit der Länder.
Freiheits- und Bürgergrundrechte werden unter dem
Vorwand des „Kampfs gegen den Terrorismus“ von der
Regierungskoalition beiseite gewischt. Im Gesetzesentwurf heißt es wörtlich:
„Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des
Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10
des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des
Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“
Online-Durchsuchung
Der Gesetz-Entwurf erlaubt dem Bundeskriminalamt,
sich Online in private Computer einzuhacken. Jedes Mal wenn dieser
Computer dann mit dem Internet verbunden ist, werden alle Daten der
Festplatte ans BKA gesandt (Online-Durchsuchung).
Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus
den Datenbeständen jeder Behörde, jeder Privatperson und jedes
Unternehmens erheben und speichern können, um sie nach bestimmten
Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung). Die Internetprovider und
Telekommunikationskonzerne sind seit Anfang des Jahres zu diesem Zweck
verpflichtet, alle Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang auf Vorrat zu
speichern und den Zugriff der Polizei- und Geheimdienste zu ermöglichen.
Die BKA-Spitzel können so per Analyse von Handy-, Email- und
Internetdaten prüfen, wann, wo und mit wem eine Person telefoniert,
kommuniziert oder welche Seiten er im Internet besucht hat.
Zur Observation von Personen sind weitere Mittel
vorgesehen, wie die akustische und optische Überwachung Verdächtiger
sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb
von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA in Wohnungen
einbrechen können, um dort versteckte Videokameras und Mikrofone zu
installieren. Auch dürfen sie Urkunden fälschen. Dies alles geschieht
folgerichtig hinter dem Rücken der Betroffenen, die von den Maßnahmen
nur in Ausnahmefällen oder im Nachhinein benachrichtigt werden.
Vorentwürfe des neuen Gesetzes sind schon seit über
einem Jahr in Umlauf. Insbesondere die von Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) verlangte Online-Durchsuchung wurde in den
Regierungsparteien lange diskutiert. Ursprünglich hatte Schäuble
gefordert, dass BKA-Beamte in die Wohnung von Verdächtigen einbrechen dürfen,
um die Hackerprogramme auf den PCs zu installieren.
Die SPD lehnte die Online-Durchsuchung anfangs ab.
In Wirklichkeit ging es ihr nur darum, ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen
Verfassungsschutzgesetz abzuwarten, das die Online-Durchsuchung erlaubt.
Das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes diente den Innen- und
Justizministerien dann dazu, das Gesetz juristisch weniger angreifbar zu
formulieren.
Nun darf der Computer eines Verdächtigen nur
ausgespäht werden, wenn „Indizien“ für eine konkrete
Anschlagsplanung vorliegen. Zudem darf die Spionagesoftware nur noch per
Email oder Mithilfe präparierter Internetseiten auf dem heimischen PC
installiert werden. Ein Einbruch durch das BKA in die Wohn- und
Schlafzimmer der Verdächtigen ist zu diesem Zweck nicht erlaubt, wenn
auch nicht ausdrücklich verboten. Die Beamten des BKA dürfen aber
Wohnungen heimlich betreten, um dort Mini-Kameras und Wanzen zu
verstecken. Niemand kann kontrollieren, ob sie sich dabei auch am
Computer zu schaffen machen.
Die Entscheidung über eine Überwachungsmaßnahme
muss ein Richter anordnen. Dies ist jedoch eine reine Formalität, da
die Richter in der Regel vorgefertigte Formulare unterschreiben. Dennoch
fehlt an keiner Stelle des Gesetzentwurfs der Hinweis, dass bei Gefahr
im Verzug oder bei gebotener Eile diese Regelung außer Kraft gesetzt
werden kann. In diesem Fall entscheidet ein Vorgesetzter im BKA, der
sich die Maßnahme anschließend von einem Richter genehmigen lassen
muss. Verweigert der Richter die Zustimmung, muss die Maßnahme
abgebrochen werden.
Bestimmungen, wonach einmal erhobene Daten nach
einer gewissen Zeit oder bei missbräuchlicher Erhebung gelöscht werden
müssen, sind im digitalen Zeitalter, in dem riesige Datenberge
innerhalb von Sekunden kopiert und verschoben werden können, nicht das
Papier wert, auf dem sie stehen.
Ob „der Kernbereich privater Lebensgestaltung
eines Verdächtigen“ bei einer Online-Durchsuchung unzulässigerweise
berührt wird, bestimmen nach dem Gesetzentwurf zwei BKA-Beamten nach
Durchsicht der Ergebnisse (!).
All diese Maßnahmen können sich generell auch
gegen Wohnungen von Unbeteiligten richten, wenn dies „unvermeidbar“
ist. Laut Gesetzentwurf sind nur Geistliche, Strafverteidiger und
Abgeordnete vor Bespitzelungsmaßnahmen geschützt – aber das auch
nur, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der
abzuwehrenden Gefahr sind. Muslimische Geistliche sind von diesem Schutz
kategorisch ausgeschlossen.
Die
„Anti-Terror-Datei“
Neben direkten Überwachungsmaßnahmen steht den
Sicherheitsbehörden eine sogenannte „Anti-Terror-Datei“ zur Verfügung,
die vom BKA seit dem 1. März 2007 Schritt für Schritt aufgebaut wird.
Sie erfasst die privaten Daten von Millionen unbescholtenen Menschen und
stellt alles in den Schatten, was es bisher an Überwachungsmöglichkeiten
gab. George Orwell lässt Grüßen.
Das BKA hat 72 Spezialisten eingestellt, um die
umfassendste Datensammlung Deutschlands einzurichten. Insgesamt 38 Behörden
sind der „Anti-Terror-Datei“ zugeschaltet. Zugriffsberechtigt sind
neben dem BKA auch der Verfassungsschutz, der MAD, der
Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt sowie die Landesämter für
Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter. All diese Behörden
stellen umgekehrt Dateien bereit, die in das System eingespeist werden.
Nur einen Monat nach Inbetriebnahme befanden sich
bereits 15.000 Dateien, verteilt auf 334 Datenbankdateien und 511
Protokolldateien, in der „Anti-Terror-Datei“. Sie stammten nur von
Polizei, Bundespolizei und Zoll.
Das es bei dieser Datenmenge nicht nur um
Terrorismusverdächtige geht, liegt nahe. In der Antwort auf eine kleine
Anfrage im Parlament (siehe
siehe)
listete die Bundesregierung selbst auf, dass sich in der
Anti-Terror-Datei neben kleinen Beständen - wie der „G8“-Datei mit
einer „Sammlung und Auswertung von Informationen im Zusammenhang mit
dem G8- Gipfel 2007“ in Heiligendamm mit 162 Einträgen - auch große
Datenbestände wie die „DNA-Vorsorgedatei“ mit 1.018.815 Einträgen“
oder die „Datenbank für digitalisierte Finger- und Handflächenabdrücke“
mit 1.289.806 Einträgen befinden.
Dabei sind in den 15.000 Dateien die Datensätze
der verschiedenen Geheimdienste – der 17 Verfassungsschutzbehörden,
des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes
– noch gar nicht enthalten, weil sie der Geheimhaltung unterliegen.
„Allein der Bundesnachrichtendienst soll in seinem eigenen Intranet
namens VeNaGUA (Verbund Nachrichtengewinnung und Aufklärung) über eine
Sammlung von mehr als 100 Datenbanken verfügen, auf die über eine
Suchmaschine zugegriffen wird“.
Das Bundesinnenministerium hat laut einem Bericht
des Spiegel vor einem
Monat bestätigt, dass für diese allumfassende Überwachung neue
Technik für eine zentrale Überwachungsanlage in Köln beschafft wird.
Sie soll schon 2009 einsatzbereit sein. Bislang unterhalten die
einzelnen Geheimdienste ihre eigene Abhörtechnik. Insgesamt sind laut Spiegel
mehr als 75 Lauschanlagen in Betrieb. Die neue Anlage soll
von den Geheimdiensten gemeinschaftlich genutzt werden können.
Neben den umfassenden Überwachungsmöglichkeiten
erhält das BKA auch zahlreiche polizeiliche Befugnisse. Es kann
Personen zur geheimen, polizeilichen Beobachtung ausschreiben, Personen
vorladen und erkennungsdienstlich behandeln (Finger- oder Handflächenabdrücke
abnehmen, Fotos, Videos und Stimmaufzeichnungen aufnehmen, äußere körperliche
Merkmale feststellen und Messungen vornehmen). Schließlich kann das BKA
auch Personen „in Gewahrsam nehmen“.
Gestapo und
FBI
Kritiker vergleichen das aufgerüstete
Bundeskriminalamt abwechselnd mit dem amerikanischen FBI, der Gestapo
der Nazis. Die neue zentrale Überwachungsbehörde in Köln vergleicht
der Spiegel mit der amerikanischen National Security Agency (NSA)
und dem britischen Abhörzentrum Government Communications Headquaters (GCHQ).
Das BKA entstand 1951, um die Arbeit der
Landeskriminalämter bundesweit zu koordinieren und internationale
Polizeiaufgaben wahrzunehmen. Es war notorisch wegen der hohen Zahl
ehemaliger Nazis in seinen Reihen. Noch 1959 hatten 45 von 47 leitenden
BKA-Beamten eine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer.
Das BKA blieb aber relativ klein. Noch 1965 zählte
es nur 818 Beschäftigte. Seine Expansion begann mit der Regierungsübernahme
der Kleinen Koalition unter Willy Brandt (SPD). Erstmals durfte es nun
im Auftrag des Generalbundesanwalts selbständig polizeiliche
Ermittlungen führen. Auch die Bekämpfung der internationalen
Kriminalität – Drogen-, Waffen- und Falschgelddelikte - und des
Terrorismus fiel nun in seine Zuständigkeit. Die Anschläge der Roten
Armee Fraktion (RAF) waren dabei ein wichtiger Vorwand. Bis 1980 hatte
sich die Zahl der BKA-Beschäftigten auf 3.339 vervierfacht.
Ein weiterer Wachstumsschub fand in den 1990er
Jahren statt. Mit dem Abbau der Grenzkontrollen im Rahmen des
Schengen-Abkommens übernahm das BKA die Verantwortung für die
Schengenfahndung in Deutschland. Im Rahmen der Europäischen Union
vertritt es Deutschland im europäischen Polizeiamt Europol und ist es für
den Dienstverkehr mit den Polizeibehörden anderer Staaten zuständig.
Mit der Möglichkeit, riesige Datenmengen
elektronisch zu speichern, wurde das BKA zur Datensammelstelle für die
Länderpolizeien. So ist die DNA-Analysedatei beim BKA zentralisiert. In
ihr werden die DNA-Daten von Straftätern und DNA-Spuren von Tatorten
registriert und abgeglichen. 1996 zählte das BKA 4.294 Beschäftigte.
Das neue BKA-Gesetz bedeutet einen neuen
qualitativen Schritt im Aufbau eines gewaltigen Überwachungs- und
Unterdrückungsapparats. Jeder Schritt, jede Regung, jede Äußerung des
Einzelnen kann überwacht werden, wann immer das BKA es für angemessen
hält.
Begründet wird dies mit der Gefahr des
Terrorismus. Doch das ist Augenwischerei. In Anbetracht der wachsenden
sozialen Ungleichheit, der Armut am unteren und der hemmungslosen
Bereicherung am oberen Ende der Gesellschaft, zeichnen sich gewaltige
Klassenkonflikte ab. Da die Autorität der etablierten Parteien
schwindet, bereiten sich die herrschenden Kreise darauf vor, den
Widerstand von unten mit polizeilichen Maßnahmen zu bekämpfen und
mundtot zu machen. Das ist der eigentliche Grund für die Aufrüstung
des BKA.
Sichtbar wurde dies bereits im vergangenen Jahr,
anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm. Die relativ friedlichen
Gegendemonstranten wurden systematisch überprüft, überwacht und
eingeschüchtert. Der Berliner Soziologe Andrej Holm saß sogar drei
Wochen lang in Untersuchungshaft. Er war in das Fahndungsraster der
Sicherheitsbehörden geraten, weil er in seinen wissenschaftlichen
Arbeiten Vokabeln benutzte, die sich auch in Flugblättern einer
gewaltverdächtigen Gruppe wieder fanden, und weil er - höchst verdächtig!
- kein Handy zu Treffen mit Bekannten mitgenommen hatte. Die
Bundesanwaltschaft in Karlsruhe warf ihm daraufhin die „Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung“ vor.
Keine
ernsthafte Opposition im Parlament
Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke haben
den Gesetzentwurf in ihren ersten Stellungnahmen abgelehnt.
Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP,
nannte das BKA eine „Super-Spitzel-Behörde“. Der parlamentarische
Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte die
„Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI“. Ähnlich äußerten sich
Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen. Die
Bundesregierung habe mit dem Gesetz einen „Best-Off-Katalog“ des Überwachungsstaats
produziert. Der Fraktionsvize der Linken, Wolfgang Neskovic, erinnerte
an „eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit“, an das
Trennungsgebot.
Doch die
Einwände und Kritik der drei Oppositionsparteien sind pure Heuchelei.
Die Grünen haben in ihrer Regierungszeit von 1998
bis 2005 die Sicherheitsgesetze mit beschlossen, die der damalige
Innenminister Otto Schily (SPD) mit den Anschlägen vom 11. September
2001 rechtfertigte. Sie haben damit den Weg zum Abbau demokratischer
Rechte geebnet, den die Regierungskoalition nun weiter beschreitet.
Die „Opposition“ von FDP und Linken beschränkt
sich auf den Bund, wo sie das Gesetz ohnehin nicht verhindern können.
In den Ländern, in denen sie an der Regierung beteiligt sind, unterstützen
sie dagegen die Verschärfung der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze
ohne Skrupel. Die FDP hat gemeinsam mit der CDU in Nordrhein-Westfalen
als erstem Bundesland die Online-Durchsuchung eingeführt und sieht
trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts keinen Anlass, dieses
Gesetz zurückzunehmen.
Die Linke hat im Berliner Abgeordnetenhaus
gemeinsam mit der SPD das Landespolizeigesetz erst Ende November 2007
verschärft. Kern ist die Ausdehnung der Möglichkeiten zur Videoüberwachung
und zur Handy-Ortung per so genannten „Imsi-Catcher“. Bei der
namentlichen Abstimmung über das umstrittene Polizeigesetz votierten 74
Parlamentarier mit Ja und 73 mit Nein. Zwei Berliner Linken-Abgeordnete,
die wochenlang die Novelle kritisiert hatten, lehnten sie nicht ab,
sondern enthielten sich der Stimme – was die Annahme erst möglich
machte. Im Zweifelsfalle steht auch die Linke auf der Seite des Staates
gegen die Bevölkerung.
Angesichts dieser „Opposition“ hat
Innenminister Schäuble die nächsten Ziele schon fest im Visier. Er ist
entschlossen, die Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen
durchzusetzen. Damit könnte eine Datei erstellt werden, in der die
Fingerabdrücke sämtlicher deutscher Staatsangehöriger erfasst sind.
Kritik konterte der Innenminister mit dem Hinweis, dass dies bereits von
der rot-grünen Bundesregierung in die Wege geleitet worden sei. Zudem
will Schäuble die Daten aus der LKW-Maut zur Verbrechensaufklärung
nutzen.
Zu Kritik an dem Vorhaben auch aus der SPD sagte er
am Mittwoch in Berlin, die „Diffamierung und Verächtlichmachung“
des demokratischen Rechtsstaats müsse aufhören. Der CDU-Politiker
verwies darauf, dass die Speicherung von Fingerabdrücken in den
Personalausweisen bereits von der rot-grünen Regierung in die Wege
geleitet worden sei.
Der Gesetzentwurf zum elektronischen
Personalausweis wird derzeit noch zwischen den Ministerien abgestimmt.
Der neue Ausweis soll nach dem Vorbild der Reisepässe gestaltet werden,
die seit dem 1. November 2007 einen Chip mit zwei Fingerabdrücken im
Passdeckel enthalten. Ziel der Umstellung war es, den Pass fälschungssicher
zu machen und Grenzkontrollen zu erleichtern.
Andreas
Röttger, Journalist
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/
http://www.n24.de/news/newsitem_759184.html
http://www.ad-hoc-news.de/
|