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Die
Analyse des GegenStandpunkt-Verlags
in Radio Lora München vom 24. Oktober 2005
Die
Reform der UNO (1):
Der
Kampf ums Völkerrecht
UNO-Generalsekretär
Kofi Annan will eine Reform seiner Organisation. Er reagiert damit auch
auf den Druck der USA, die sich seit Jahren sehr unzufrieden mit der UNO
zeigen und sogar drohen, aus ihr auszusteigen. Ihre Unzufriedenheit begründen
die USA damit, dass die UNO kein effektives Instrument der Weltpolitik
mehr sei. Letzte Demonstration dieser Unzufriedenheit war die Ernennung
des UN-Botschafters Bolton, der offen als Feind der Institution
auftritt, in die man ihn gerade geschickt hat. Dieser neue Botschafter
hat denn auch der Reform des Generalsekretärs eine Absage erteilt –
darüber, ob er mit den Titeln, die über diese Reform gestellt wurden,
nicht einverstanden war, ist weniger an die Öffentlichkeit gedrungen,
klar war aber, dass er die organisatorische Änderung, nämlich
den von Annan unterstützten Antrag Japans, Brasiliens, Indiens und
Deutschlands einer Erweiterung des Weltsicherheitsrates ablehnte. Der
sogenannten „Viererbande“ gelang es wiederum nicht, eine für die
Antragstellung erforderliche Mehrheit in der Vollversammlung zustande zu
bringen, da die Staaten der Afrikanischen Union letztlich nicht
mitzogen.
Der
Öffentlichkeit war gleich klar: Da hat mal wieder bloß ein Machtkampf
stattgefunden. Das war auch nicht schwer herauszufinden, haben doch die
beteiligten Parteien deutlich genug gesagt, dass es ihnen um eine
Verschiebung der Machtverhältnisse in der UNO bzw. um deren
Verhinderung ging; unübersehbar auch, dass die Antragsteller ein wenig
gegen die Vormachtstellung des amerikanischen „Hegemons“ vorgehen
wollten. Aber die Auskunft: „Die einen wollten stärker werden und die
anderen wollten das verhindern“, erklärt nicht, warum das
ausgerechnet in der UNO stattfindet, warum die dafür eine geeignete
oder sogar wichtige Institution ist. Rätselhaft ist auch, warum sich
die USA darauf überhaupt einlassen, könnten sie doch den
‚Machtkampf‘ leicht dadurch erledigen und sogar lächerlich machen,
indem sie sich aus der UNO zurückziehen und sie damit – wie jeder weiß
– bedeutungslos machen würden. So sehr sie diese Institution
anfeinden, so sehr legen sie offensichtlich aber auch Wert auf sie, und
zwar weil sie das Völkerrecht verkörpert. Das ist der Stoff,
um den es in allen „Machtkämpfern“ geht: Es geht um die
Ausgestaltung dieses Rechts und wer es für sich reklamieren kann. Um
das zu verstehen, braucht es eine kurze Charakterisierung dieses Völkerrechts.
*
Alle
Staaten, die ihren Interessen Geltung verschaffen wollen, treffen dabei
auf ihresgleichen, auf Konkurrenten also. Gemessen an innerstaatlichen
Verhältnissen ist der Verkehr zwischen Staaten – Völkerrecht
hin oder her – ein einziger „rechtsfreier Raum“. Was heißt das?
In
seinem Inneren sorgt der Staat als Gewaltmonopolist dafür,
dass die gegensätzlichen, sich einander ausschließenden Interessen
sich miteinander vertragen müssen, er verbietet ihnen den Übergang
zur Gewalt – der immer in diesen Interessengegensätzen lauert –,
wenn es darum geht, sich unter den Bedingungen des
kapitalistischen Konkurrierens gegen andere durchzusetzen. Mit
seinem Recht unterhält der Staat ein System der Ermächtigung
und Beschränkung der privaten Konkurrenzinteressen nach allgemein
geltenden Regeln. Diese Regeln diskriminieren niemanden, „vor dem
Gesetz sind alle gleich“; sie unterstellen die sachlichen
Unterschiede an den Individuen, also in erster Linie ihre
unterschiedliche ökonomische Ausstattung, und sie tasten sie nicht an.
Ein für allemal ist es so, dass sich das Kapital bereichert unter
Anwendung der Lohnarbeit und auf Kosten des Geldbeutels und der
Gesundheit des Lohnarbeiters, dass der Vermieter eine möglichst hohe
Miete aus dem Mieter herausschlagen will usw. usf. – umgekehrt macht
der Lohnarbeiter das Recht geltend, nicht so geschädigt zu werden, dass
er nicht mehr weiterarbeiten und ‑leben kann, der Mieter will für
sein Geld einen einigermaßen anständigen Mietraum bekommen usw. usf.
Die Unverträglichkeit dieser Interessen schafft der Staat dadurch nicht
aus der Welt, aber er verordnet allen Interessenten den „Umweg“ über
sich. Indem er sich als Schiedsrichter zwischen und über die
streitenden Parteien stellt, sie nach seinem Interesse be- und
aburteilt und die private, gewaltsame Austragung von Gegensätzen unter
Strafe stellt, verschafft er den von ihm genehmigten Vorhaben seiner
Untertanen ein Recht. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger
als das Recht zur Schädigung anderer Interessen – abgesichert durch
die Staatsgewalt, so dass der bürgerliche „Kampf aller gegen alle“
zivil und sozialfriedlich seinen Gang gehen kann.
Auch
Zwischen Staaten gibt es einander ausschließende, gegensätzliche
Interessen. Alle Staaten legen sich ein Militär zu, weil sie wissen,
dass sich aus dem Gegeneinander der Interessen jede Menge gewaltsame Übergänge
ergeben – jeder Staat bereitet sich darauf vor, will dafür gewappnet
sein. Zugleich bzw. gerade deswegen haben die Staaten es unternommen,
nach Verfahrensweisen zu suchen, die den stets stets drohenden Übergang
zur kriegerischen Auseinandersetzung nach Möglichkeit vermeiden sollen.
Es wäre schon sehr praktisch, wenn es ein supranationales Instrument gäbe,
das man für die Durchsetzung der eigenen Interessen verwenden könnte
und das umgekehrt die in der jeweiligen Sicht unberechtigten
gegnerischen Interessen beschränken würde. Darum haben sich die
Staaten per Übereinkunft ein eigenes Recht erfunden, das Völkerrecht,
verkörpert in der UNO. Vor diesem Recht sind alle Staaten gleich, es
verpflichtet und berechtigt sie alle gleichermaßen zu allseitiger und
wechselseitiger Respektierung als legitime Gewalten. Es regelt
den zwischenstaatlichen Gewaltgebrauch, ist selbst ganz
„interesselos“, d. h., es schreibt den Staat keine
Zielsetzung vor, sondern nur eine Verfahrensweise für ihre
Konkurrenz unter- und gegeneinander, so dass diese unkriegerisch
vollzogen werden kann und soll. Damit wird die Konkurrenz nicht
gebremst, sondern im Gegenteil dauerhaft und wirksam gemacht –
und dass dies den Mächtigen der Konkurrenz mehr nützt als den anderen,
ist nicht schwer einzusehen.
Aber
um gleich den Haken dieses Rechts zu betonen: Es gibt keine über den
Staaten stehende Aufsichts- und Durchsetzungsinstanz, die die Einhaltung
dieser Verfahrensweisen und – vergleichbar mit dem „sozialen
Frieden“ in einem Staat – einen „internationalen Frieden“
erzwingt, anders als in einem Staat gibt es also keine übergeordnete
Gewalt. Das heißt: Das Völkerrecht steht und fällt mit der Selbstverpflichtung
der Staaten, die sich soeben zu „Rechtssubjekten“ ernannt haben, es
wirkt als Recht, sofern und solange sich die Staaten daran halten –
und das können sie auch unterlassen. Aber mit dieser
Selbstverpflichtung haben sich die Außenpolitiker einvernehmlich einen
Leitfaden eingerichtet, gemäß dem sie wechselseitig aufeinander aufpassen.
Das Völkerrecht setzt Erpressung, Drohung und schließlich Gewalt
zwischen Staaten als selbstverständlich voraus, es geht davon aus, dass
der Respekt vor dem anderen Staat, also die Anerkennung seiner Souveränität,
immerzu gefährdet ist. Wenn es dann festlegt, unter welchen Bedingungen
und nach welchen Verfahrensregeln dieser Respekt zu funktionieren hat,
dann sind damit zugleich die Bedingungen und Verfahrensregeln
festgelegt, wann dieser Respekt legitimerweise aufzukündigen ist
und welche dadurch legitime Gewalt das nach sich zieht. Über die
Legitimität dieser Aufkündigung wollen die Staaten einen Konsens
zwischen sich herstellen: Es geht nicht – wie manche Idealisten meinen
– um die Ächtung von Gewalt, das Völkerrecht definiert und ächtet
vielmehr illegitime Gewalt. Umgekehrt ist dann jede Gewalt gegen
einen Dritten, auf den sich die Staaten geeinigt haben, legitim
– und das, die legitime Gewalt, ist das zentrale Rechtsgut des Völkerrechts.
Wie
diese Einigung zustande kommt, wer diese legitime Gewalt gegen andere für
sich reklamieren kann – das ist dann die spannende Frage. Das macht
den Kampf um das Völkerrecht, das ja niemals fertig geschrieben ist,
zum festen Bestandteil der internationalen Politik. Immer geht es dabei
darum, wie man für das eigene Nationalinteresse eine gemeinschaftliche
Bestätigung seiner Rechtmäßigkeit bekommt, wie man umgekehrt das
Staatenkollektiv hinter sich bringt, um ein konkurrierendes Interesse
aburteilen und als illegitimes beschränken zu können. Darum ging es
auch bei der UNO-Reform, inklusive ihres sogenannten „Scheiterns“.
Über die dabei abgehandelten Gegensätze zwischen den imperialistischen
Nationen und über die „Meinungsführerschaft“ der USA soll es das nächste
Mal gehen.
Teil
2 folgt am 31.10.
Eine
(auf ca. 11.000 Anschläge gekürzte) einteilige Fassung wurde am
26.12.05 im Freien
Radio für Stuttgart gesendet.
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Die
Analyse des GegenStandpunkt-Verlags
in Radio Lora München vom 31. Oktober 2005
Die
Reform der UNO (2):
Der
Kampf des Völkerrechts in seiner aktuellen Phase
Die
Ausführungen zum Völkerrecht in der letzten Analyse lassen sich so
zusammenfassen:
Dieses
Recht, verkörpert in der UNO, stellt die Politik der Nationen
bei der Verfolgung ihrer Interessen unter einen förmlichen und
gemeinsam beschlossen Rechtsvorbehalt. Mit diesem Vorbehalt wird
jedes Interesse zum Einmischungsgegenstand der völkerrechtlich
Vereinten Nationen gemacht. Sie sind gemeinsam die Prüfungsinstanz,
die das Treiben der Staaten auf Genehmigungsfähigkeit hin untersuchen.
Die in ihrer Konkurrenz aufeinander prallenden Gegensätze sollen damit
in eine Verlaufsform gebracht werden, mit der diese Konkurrenz zu einer
haltbaren Dauerveranstaltung wird, die die gewaltsame Unterbrechung,
soweit es geht, hinausschiebt. Das gilt auch und gerade für die Mächtigen:
Sie haben zwar andere Freiheiten als andere, ihnen genehme Resultate der
Konkurrenz zu erzwingen, aber dem steht gegenüber, dass eine geregelte
Konkurrenz, die alle rechtsförmlich aufeinander verpflichtet,
gerade der Entfaltung ihrer Macht in dieser Konkurrenz Vorschub
leistet – der zentrale Leitsatz des Völkerrechts: „Pacta sunt
servanda“ („Verträge sind einzuhalten“), kommt gerade ihnen
zugute. Der alte Widerspruch bleibt jedoch: Da es keine über den
Staaten stehende Staatsgewalt gibt, die das souveräne Recht eines jeden
Staates, sein Nationalinteresse über geschlossene Verträge zu
stellen, ausschaltet, steht die angepeilte Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit
der Konkurrenz auch wieder auf sehr schwachen Füßen. Es sei denn, die
Staaten bevollmächtigen durch gemeinsamen Beschluss ein
Gremium über sich, an das sie das Aufpassen, dass sich ans Völkerrecht
gehalten wird, delegieren. Dieses Gremium existiert innerhalb
bzw. an der Spitze der UNO: der Weltsicherheitsrat mit seinen 5
Veto-Mächten. Die historischen Gründe, warum die Welt – nicht ganz
freiwillig – diese Mächte dazu bestellt hat, liegen im letzten
Weltkrieg und im Kalten Krieg und sollen jetzt nicht weiter
interessieren. Klar ist aber, das sie ohne die Macht, über die
sie verfügen, es nicht geworden wären. Klar ist damit auch, dass damit
der Widerspruch des Völkerrechts auf die Spitze getrieben ist: In
dieser Quasi-Weltregierung sind ja gerade die härtesten Gegensätze
versammelt; die ökonomische, politische und militärische Stärke
dieser Staaten ergibt sich aus ihrer Konkurrenz gegeneinander und
bewegt sie nicht plötzlich zu einem harmonischen Miteinander –
zugleich haben sie aber auch einen guten Grund für Kooperation: Ihnen fällt
nun die Befugnis zu, über Recht und Unrecht im internationalen Verkehr
zu entscheiden, sie sind in aller Form ermächtigt, ihre politischen
Kalkulationen in weltweit verbindliche Rechtspflichten zu übersetzen;
und sie entscheiden, wann rechtmäßige Gewalt gegen andere
Staaten einzusetzen ist. Dafür braucht es nur eine, allerdings
entscheidende Voraussetzung: Sie müssen sich einig sein. Das heißt:
Einseitig kann keiner das Völkerrecht festlegen oder
weiterschreiben, dann nämlich, wenn die anderen sagen, dass er damit
doch bloß sein nationales Interesse durchdrücken will – Völkerrecht
gibt es nur im Konsens der Fünf. So ist in einem ewigen Streit
das Völkerrecht fortgeschrieben worden, in der Fortschreibung spiegelte
sich das Kräfteverhältnis zwischen den Veto-Mächten und dessen Veränderungen
wider – und ist nun an einem Punkt angelangt, wo die USA grundsätzlich
unzufrieden mit dem ganzen Apparat sind.
Sie
wollen nämlich, dass UNO und Völkerrecht als Instrumente
funktionieren, mit denen die amerikanischen globalstrategischen
Problemdefinitionen verallgemeinert werden und die für deren
Anerkennung sorgen – als da wären: „Kampf dem Terrorismus“ und
von den USA angeleitete Identifizierung, Ächtung und Bekämpfung von
„Problemstaaten“ oder auch „Tyranneien“. Da hat die UNO als
Vermittlungsgremium zu funktionieren, in dem die jeweils von den USA für
nötig erachteten Ad-hoc-Koalitionen der „Willigen“ zusammengestellt
werden, und sie hat dafür zu sorgen, dass die Nicht-Beteiligten
stillhalten und den Koalitionen keinen Widerstand entgegensetzen, also
faktisch in sie eingebunden sind. Wie sie die Verpflichtung der UNO und
darüber der ganzen Staatenwelt auf ihre Weltordnungspolitik durchsetzen
wollen, haben die USA schon früher deutlich ausgedrückt: Entweder
lassen sich die Staaten – verbündete wie konkurrierende – auf diese
Kooperation ein oder die USA lassen sie links liegen, bescheinigen ihnen
„Irrelevanz“, was nicht bloß Gleichgültigkeit bedeutet,
sondern sehr wohl auch Gegnerschaft. So kommen die USA auf ihre Weise
auf den harten Kern des Völkerrechts: Wenn sie die Staatenwelt mit der
erpresserischen Alternative konfrontiert: „Kooperiere mit mir oder du
bist irrelevant!“, dann deuten sie auf ihre überlegene Gewalt
und sagen klipp und klar, dass sie sich ans Völkerrecht dann und nur
dann halten, wenn es sich als Mittel erweist, dem Rest der Staatenwelt
einen Konsens aufzunötigen, der nichts anderes beinhaltet als die
weltordnungspolitische Linie der USA. Und umgekehrt gilt: Wenn die USA
sich aus der UNO zurückziehen, dann verliert die ja das entscheidende
Mittel, das Völkerrecht auch durchsetzen zu können, und sie kann sich
einsargen lassen. Das ist – unter Einbeziehung der gesamten
Staatenwelt – die neue Kampfrunde in Sachen ‚Gültigkeit des Völkerrechts’.
Diese Kampfrunde verstehen die USA als Druck und Test auf die
Staatengemeinschaft, sich dem Völkerrecht, so wie sie es
verstehen, unterzuordnen, die UNO-Führung soll sich darum bemühen,
alle anderen zu Wohlverhalten im US-Sinne zu bewegen – leistet sie das
nicht, sind ihre Bemühungen „irrelevant“. Wie gesagt: Amerika droht
mit seiner überlegenen Gewalt – aber eben so macht es zugleich das
interessante Angebot, den Widerspruch des Völkerrechts endlich aufzulösen:
Dessen „Pferdefuß“, dass es kein Gewaltmonopol gibt, das die völkerrechtlich
verpflichteten Staaten zur Einhaltung des Völkerrechts zwingt, bzw.
dass es nur in Form der 5 konkurrierenden Veto-Mächte existiert, ist
dann beseitigt, wenn die „Völkerfamilie“ den Zusammenschluss von
'Völkerrecht' und 'Gewaltmonopol der USA' anerkennt – dann
garantieren die USA den „internationalen Frieden“, was heißt: Es
gibt ein für allemal nur noch rechtmäßige Kriege.
*
Dieses
Programm der US-Regierung haben die imperialistischen Konkurrenten voll
verstanden. Und sie haben auch entdeckt, wie sie das für sich ausnutzen
können. Der Art und Weise, wie die USA der UNO zwar „Irrelevanz“
androhen, aber in ihr und mit ihr die „Völkerfamilie“ zu
pro-amerikanischem Wohlverhalten hindrücken wollen, ist ja zu
entnehmen, dass die USA darauf Wert legen, ihre Definition des Völkerrechts
von aller Welt unterschrieben zu bekommen – dem Anspruch auf
Gefolgschaft entspricht die Unterschrift der Konkurrenten als Bekenntnis
zur Gefolgschaft; erst durch Letztere wird Ersterer zum neuen, nicht nur
proklamierten, sondern allgemein anerkannten und damit gültigen Völkerrecht.
Diesem
Anspruch erteilt kein Staat, auch und gerade kein bedeutender, eine
Absage – aber für Zustimmung und Kooperation wird ein Preis
verlangt. Die bedeutenden Staaten – die Euros, Russland und China –
müssen „realpolitisch“ die überlegene US-Gewalt anerkennen, auf
immer unterordnen wollen sie sich ihr aber nicht. Den USA soll
Definition und Ausübung der Weltordnung nicht allein überlassen
bleiben, diese anderen Staaten wollen daran teilhaben und bestimmenden
Einfluss darauf haben. Sie bestreiten Amerika das von ihm beanspruchte
Monopol auf Rechtmäßigkeit zwischenstaatlicher Gewaltanwendung. Sie
wollen mitbestimmen, wenn irgendwo mal wieder „Konflikte“ von oben
herab aufgerührt und einer gewaltsamen „Lösung“ zugeführt werden;
sie wollen Verpflichtungen bei solchen „Lösungen“ eingehen, dann
sich aber auch um die Modalitäten solcher „Lösungen“ kümmern können
und nicht bloßer Erfüllungsgehilfe der US-Vorgaben sein. Am Programm
‚Reform der UNO‘ beteiligen sie sich, weil sie damit und darin ihrerseits
einen Test veranstalten: Wie viel Einfluss haben sie darauf, wie die künftigen
Verpflichtungen der „Weltgemeinschaft“ formuliert werden, wie viel
an Zugeständnis können sie in dieser Hinsicht den USA abringen bzw.
sind die USA bereit, sich abringen zu lassen?
Die
Reform der UNO gilt als „gescheitert“. Das heißt aber nur, dass die
konkurrierenden Parteien – auch und gerade Amerika, das seine
Ausstiegsdrohung nicht wahrgemacht hat – schon die nächste
Kampfrunde anvisieren.
Mehr
zur UNO-Reform im neuen GegenStandpunkt
4‑05 (erscheint am 16.12.):
Reform
der UNO
Vorschläge
für eine völkerrechtskonforme Weltverbesserung
und anderer imperialistischer Reformbedarf
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„Entwicklung“ und „Millenniumsziele“ – und keiner will zahlen!
Das
Völkerrecht der UNO – ohne Gerichtsvollzieher: Wie soll das gehen?
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„Herrschaft des Rechts“: Demokratie und Menschenrecht
als Zulassungsbedingung zur modernen Weltordnung
Reformprojekt
„Stärkung der Vereinten Nationen“:
Mehr Exekutivgewalt für den Generalsekretär!
Der
Reformbedarf der USA:
Die UNO soll gefälligst wieder funktionieren – für uns!
Der
Reformbedarf der imperialistischen Konkurrenten:
Unversöhnlicher Streit um die Kooperation für die gemeinsame Sache
Eine
(auf ca. 11.000 Anschläge gekürzte) einteilige Fassung wurde am
26.12.05 im Freien
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