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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 24. Oktober 2005

Die Reform der UNO (1):

Der Kampf ums Völkerrecht

UNO-Generalsekretär Kofi Annan will eine Reform seiner Organisation. Er reagiert damit auch auf den Druck der USA, die sich seit Jahren sehr unzufrieden mit der UNO zeigen und sogar drohen, aus ihr auszusteigen. Ihre Unzufriedenheit begründen die USA damit, dass die UNO kein effektives Instrument der Weltpolitik mehr sei. Letzte Demonstration dieser Unzufriedenheit war die Ernennung des UN-Botschafters Bolton, der offen als Feind der Institution auftritt, in die man ihn gerade geschickt hat. Dieser neue Botschafter hat denn auch der Reform des Generalsekretärs eine Absage erteilt – darüber, ob er mit den Titeln, die über diese Reform gestellt wurden, nicht einverstanden war, ist weniger an die Öffentlichkeit gedrungen, klar war aber, dass er die organisatorische Änderung, nämlich den von Annan unterstützten Antrag Japans, Brasiliens, Indiens und Deutschlands einer Erweiterung des Weltsicherheitsrates ablehnte. Der sogenannten „Viererbande“ gelang es wiederum nicht, eine für die Antragstellung erforderliche Mehrheit in der Vollversammlung zustande zu bringen, da die Staaten der Afrikanischen Union letztlich nicht mitzogen.

Der Öffentlichkeit war gleich klar: Da hat mal wieder bloß ein Machtkampf stattgefunden. Das war auch nicht schwer herauszufinden, haben doch die beteiligten Parteien deutlich genug gesagt, dass es ihnen um eine Verschiebung der Machtverhältnisse in der UNO bzw. um deren Verhinderung ging; unübersehbar auch, dass die Antragsteller ein wenig gegen die Vormachtstellung des amerikanischen „Hegemons“ vorgehen wollten. Aber die Auskunft: „Die einen wollten stärker werden und die anderen wollten das verhindern“, erklärt nicht, warum das ausgerechnet in der UNO stattfindet, warum die dafür eine geeignete oder sogar wichtige Institution ist. Rätselhaft ist auch, warum sich die USA darauf überhaupt einlassen, könnten sie doch den ‚Machtkampf‘ leicht dadurch erledigen und sogar lächerlich machen, indem sie sich aus der UNO zurückziehen und sie damit – wie jeder weiß – bedeutungslos machen würden. So sehr sie diese Institution anfeinden, so sehr legen sie offensichtlich aber auch Wert auf sie, und zwar weil sie das Völkerrecht verkörpert. Das ist der Stoff, um den es in allen „Machtkämpfern“ geht: Es geht um die Ausgestaltung dieses Rechts und wer es für sich reklamieren kann. Um das zu verstehen, braucht es eine kurze Charakterisierung dieses Völkerrechts.

*

Alle Staaten, die ihren Interessen Geltung verschaffen wollen, treffen dabei auf ihresgleichen, auf Konkurrenten also. Gemessen an innerstaatlichen Verhältnissen ist der Verkehr zwischen Staaten – Völkerrecht hin oder her – ein einziger „rechtsfreier Raum“. Was heißt das?

In seinem Inneren sorgt der Staat als Gewaltmonopolist dafür, dass die gegensätzlichen, sich einander ausschließenden Interessen sich miteinander vertragen müssen, er verbietet ihnen den Übergang zur Gewalt – der immer in diesen Interessengegensätzen lauert –, wenn es darum geht, sich unter den Bedingungen des kapitalistischen Konkurrierens gegen andere durchzusetzen. Mit seinem Recht unterhält der Staat ein System der Ermächtigung und Beschränkung der privaten Konkurrenzinteressen nach allgemein geltenden Regeln. Diese Regeln diskriminieren niemanden, „vor dem Gesetz sind alle gleich“; sie unterstellen die sachlichen Unterschiede an den Individuen, also in erster Linie ihre unterschiedliche ökonomische Ausstattung, und sie tasten sie nicht an. Ein für allemal ist es so, dass sich das Kapital bereichert unter Anwendung der Lohnarbeit und auf Kosten des Geldbeutels und der Gesundheit des Lohnarbeiters, dass der Vermieter eine möglichst hohe Miete aus dem Mieter herausschlagen will usw. usf. – umgekehrt macht der Lohnarbeiter das Recht geltend, nicht so geschädigt zu werden, dass er nicht mehr weiterarbeiten und ‑leben kann, der Mieter will für sein Geld einen einigermaßen anständigen Mietraum bekommen usw. usf. Die Unverträglichkeit dieser Interessen schafft der Staat dadurch nicht aus der Welt, aber er verordnet allen Interessenten den „Umweg“ über sich. Indem er sich als Schiedsrichter zwischen und über die streitenden Parteien stellt, sie nach seinem Interesse be- und aburteilt und die private, gewaltsame Austragung von Gegensätzen unter Strafe stellt, verschafft er den von ihm genehmigten Vorhaben seiner Untertanen ein Recht. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger als das Recht zur Schädigung anderer Interessen – abgesichert durch die Staatsgewalt, so dass der bürgerliche „Kampf aller gegen alle“ zivil und sozialfriedlich seinen Gang gehen kann.

Auch Zwischen Staaten gibt es einander ausschließende, gegensätzliche Interessen. Alle Staaten legen sich ein Militär zu, weil sie wissen, dass sich aus dem Gegeneinander der Interessen jede Menge gewaltsame Übergänge ergeben – jeder Staat bereitet sich darauf vor, will dafür gewappnet sein. Zugleich bzw. gerade deswegen haben die Staaten es unternommen, nach Verfahrensweisen zu suchen, die den stets stets drohenden Übergang zur kriegerischen Auseinandersetzung nach Möglichkeit vermeiden sollen. Es wäre schon sehr praktisch, wenn es ein supranationales Instrument gäbe, das man für die Durchsetzung der eigenen Interessen verwenden könnte und das umgekehrt die in der jeweiligen Sicht unberechtigten gegnerischen Interessen beschränken würde. Darum haben sich die Staaten per Übereinkunft ein eigenes Recht erfunden, das Völkerrecht, verkörpert in der UNO. Vor diesem Recht sind alle Staaten gleich, es verpflichtet und berechtigt sie alle gleichermaßen zu allseitiger und wechselseitiger Respektierung als legitime Gewalten. Es regelt den zwischenstaatlichen Gewaltgebrauch, ist selbst ganz „interesselos“, d. h., es schreibt den Staat keine Zielsetzung vor, sondern nur eine Verfahrensweise für ihre Konkurrenz unter- und gegeneinander, so dass diese unkriegerisch vollzogen werden kann und soll. Damit wird die Konkurrenz nicht gebremst, sondern im Gegenteil dauerhaft und wirksam gemacht – und dass dies den Mächtigen der Konkurrenz mehr nützt als den anderen, ist nicht schwer einzusehen.

Aber um gleich den Haken dieses Rechts zu betonen: Es gibt keine über den Staaten stehende Aufsichts- und Durchsetzungsinstanz, die die Einhaltung dieser Verfahrensweisen und – vergleichbar mit dem „sozialen Frieden“ in einem Staat – einen „internationalen Frieden“ erzwingt, anders als in einem Staat gibt es also keine übergeordnete Gewalt. Das heißt: Das Völkerrecht steht und fällt mit der Selbstverpflichtung der Staaten, die sich soeben zu „Rechtssubjekten“ ernannt haben, es wirkt als Recht, sofern und solange sich die Staaten daran halten – und das können sie auch unterlassen. Aber mit dieser Selbstverpflichtung haben sich die Außenpolitiker einvernehmlich einen Leitfaden eingerichtet, gemäß dem sie wechselseitig aufeinander aufpassen. Das Völkerrecht setzt Erpressung, Drohung und schließlich Gewalt zwischen Staaten als selbstverständlich voraus, es geht davon aus, dass der Respekt vor dem anderen Staat, also die Anerkennung seiner Souveränität, immerzu gefährdet ist. Wenn es dann festlegt, unter welchen Bedingungen und nach welchen Verfahrensregeln dieser Respekt zu funktionieren hat, dann sind damit zugleich die Bedingungen und Verfahrensregeln festgelegt, wann dieser Respekt legitimerweise aufzukündigen ist und welche dadurch legitime Gewalt das nach sich zieht. Über die Legitimität dieser Aufkündigung wollen die Staaten einen Konsens zwischen sich herstellen: Es geht nicht – wie manche Idealisten meinen – um die Ächtung von Gewalt, das Völkerrecht definiert und ächtet vielmehr illegitime Gewalt. Umgekehrt ist dann jede Gewalt gegen einen Dritten, auf den sich die Staaten geeinigt haben, legitim – und das, die legitime Gewalt, ist das zentrale Rechtsgut des Völkerrechts.

Wie diese Einigung zustande kommt, wer diese legitime Gewalt gegen andere für sich reklamieren kann – das ist dann die spannende Frage. Das macht den Kampf um das Völkerrecht, das ja niemals fertig geschrieben ist, zum festen Bestandteil der internationalen Politik. Immer geht es dabei darum, wie man für das eigene Nationalinteresse eine gemeinschaftliche Bestätigung seiner Rechtmäßigkeit bekommt, wie man umgekehrt das Staatenkollektiv hinter sich bringt, um ein konkurrierendes Interesse aburteilen und als illegitimes beschränken zu können. Darum ging es auch bei der UNO-Reform, inklusive ihres sogenannten „Scheiterns“. Über die dabei abgehandelten Gegensätze zwischen den imperialistischen Nationen und über die „Meinungsführerschaft“ der USA soll es das nächste Mal gehen.

Teil 2 folgt am 31.10.

Eine (auf ca. 11.000 Anschläge gekürzte) einteilige Fassung wurde am 26.12.05 im Freien Radio für Stuttgart gesendet. 

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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 31. Oktober 2005

Die Reform der UNO (2):

Der Kampf des Völkerrechts in seiner aktuellen Phase

Die Ausführungen zum Völkerrecht in der letzten Analyse lassen sich so zusammenfassen:

Dieses Recht, verkörpert in der UNO, stellt die Politik der Nationen bei der Verfolgung ihrer Interessen unter einen förmlichen und gemeinsam beschlossen Rechtsvorbehalt. Mit diesem Vorbehalt wird jedes Interesse zum Einmischungsgegenstand der völkerrechtlich Vereinten Nationen gemacht. Sie sind gemeinsam die Prüfungsinstanz, die das Treiben der Staaten auf Genehmigungsfähigkeit hin untersuchen. Die in ihrer Konkurrenz aufeinander prallenden Gegensätze sollen damit in eine Verlaufsform gebracht werden, mit der diese Konkurrenz zu einer haltbaren Dauerveranstaltung wird, die die gewaltsame Unterbrechung, soweit es geht, hinausschiebt. Das gilt auch und gerade für die Mächtigen: Sie haben zwar andere Freiheiten als andere, ihnen genehme Resultate der Konkurrenz zu erzwingen, aber dem steht gegenüber, dass eine geregelte Konkurrenz, die alle rechtsförmlich aufeinander verpflichtet, gerade der Entfaltung ihrer Macht in dieser Konkurrenz Vorschub leistet – der zentrale Leitsatz des Völkerrechts: „Pacta sunt servanda“ („Verträge sind einzuhalten“), kommt gerade ihnen zugute. Der alte Widerspruch bleibt jedoch: Da es keine über den Staaten stehende Staatsgewalt gibt, die das souveräne Recht eines jeden Staates, sein Nationalinteresse über geschlossene Verträge zu stellen, ausschaltet, steht die angepeilte Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit der Konkurrenz auch wieder auf sehr schwachen Füßen. Es sei denn, die Staaten bevollmächtigen durch gemeinsamen Beschluss ein Gremium über sich, an das sie das Aufpassen, dass sich ans Völkerrecht gehalten wird, delegieren. Dieses Gremium existiert innerhalb bzw. an der Spitze der UNO: der Weltsicherheitsrat mit seinen 5 Veto-Mächten. Die historischen Gründe, warum die Welt – nicht ganz freiwillig – diese Mächte dazu bestellt hat, liegen im letzten Weltkrieg und im Kalten Krieg und sollen jetzt nicht weiter interessieren. Klar ist aber, das sie ohne die Macht, über die sie verfügen, es nicht geworden wären. Klar ist damit auch, dass damit der Widerspruch des Völkerrechts auf die Spitze getrieben ist: In dieser Quasi-Weltregierung sind ja gerade die härtesten Gegensätze versammelt; die ökonomische, politische und militärische Stärke dieser Staaten ergibt sich aus ihrer Konkurrenz gegeneinander und bewegt sie nicht plötzlich zu einem harmonischen Miteinander – zugleich haben sie aber auch einen guten Grund für Kooperation: Ihnen fällt nun die Befugnis zu, über Recht und Unrecht im internationalen Verkehr zu entscheiden, sie sind in aller Form ermächtigt, ihre politischen Kalkulationen in weltweit verbindliche Rechtspflichten zu übersetzen; und sie entscheiden, wann rechtmäßige Gewalt gegen andere Staaten einzusetzen ist. Dafür braucht es nur eine, allerdings entscheidende Voraussetzung: Sie müssen sich einig sein. Das heißt: Einseitig kann keiner das Völkerrecht festlegen oder weiterschreiben, dann nämlich, wenn die anderen sagen, dass er damit doch bloß sein nationales Interesse durchdrücken will – Völkerrecht gibt es nur im Konsens der Fünf. So ist in einem ewigen Streit das Völkerrecht fortgeschrieben worden, in der Fortschreibung spiegelte sich das Kräfteverhältnis zwischen den Veto-Mächten und dessen Veränderungen wider – und ist nun an einem Punkt angelangt, wo die USA grundsätzlich unzufrieden mit dem ganzen Apparat sind.

Sie wollen nämlich, dass UNO und Völkerrecht als Instrumente funktionieren, mit denen die amerikanischen globalstrategischen Problemdefinitionen verallgemeinert werden und die für deren Anerkennung sorgen – als da wären: „Kampf dem Terrorismus“ und von den USA angeleitete Identifizierung, Ächtung und Bekämpfung von „Problemstaaten“ oder auch „Tyranneien“. Da hat die UNO als Vermittlungsgremium zu funktionieren, in dem die jeweils von den USA für nötig erachteten Ad-hoc-Koalitionen der „Willigen“ zusammengestellt werden, und sie hat dafür zu sorgen, dass die Nicht-Beteiligten stillhalten und den Koalitionen keinen Widerstand entgegensetzen, also faktisch in sie eingebunden sind. Wie sie die Verpflichtung der UNO und darüber der ganzen Staatenwelt auf ihre Weltordnungspolitik durchsetzen wollen, haben die USA schon früher deutlich ausgedrückt: Entweder lassen sich die Staaten – verbündete wie konkurrierende – auf diese Kooperation ein oder die USA lassen sie links liegen, bescheinigen ihnen „Irrelevanz“, was nicht bloß Gleichgültigkeit bedeutet, sondern sehr wohl auch Gegnerschaft. So kommen die USA auf ihre Weise auf den harten Kern des Völkerrechts: Wenn sie die Staatenwelt mit der erpresserischen Alternative konfrontiert: „Kooperiere mit mir oder du bist irrelevant!“, dann deuten sie auf ihre überlegene Gewalt und sagen klipp und klar, dass sie sich ans Völkerrecht dann und nur dann halten, wenn es sich als Mittel erweist, dem Rest der Staatenwelt einen Konsens aufzunötigen, der nichts anderes beinhaltet als die weltordnungspolitische Linie der USA. Und umgekehrt gilt: Wenn die USA sich aus der UNO zurückziehen, dann verliert die ja das entscheidende Mittel, das Völkerrecht auch durchsetzen zu können, und sie kann sich einsargen lassen. Das ist – unter Einbeziehung der gesamten Staatenwelt – die neue Kampfrunde in Sachen ‚Gültigkeit des Völkerrechts’. Diese Kampfrunde verstehen die USA als Druck und Test auf die Staatengemeinschaft, sich dem Völkerrecht, so wie sie es verstehen, unterzuordnen, die UNO-Führung soll sich darum bemühen, alle anderen zu Wohlverhalten im US-Sinne zu bewegen – leistet sie das nicht, sind ihre Bemühungen „irrelevant“. Wie gesagt: Amerika droht mit seiner überlegenen Gewalt – aber eben so macht es zugleich das interessante Angebot, den Widerspruch des Völkerrechts endlich aufzulösen: Dessen „Pferdefuß“, dass es kein Gewaltmonopol gibt, das die völkerrechtlich verpflichteten Staaten zur Einhaltung des Völkerrechts zwingt, bzw. dass es nur in Form der 5 konkurrierenden Veto-Mächte existiert, ist dann beseitigt, wenn die „Völkerfamilie“ den Zusammenschluss von 'Völkerrecht' und 'Gewaltmonopol der USA' anerkennt – dann garantieren die USA den „internationalen Frieden“, was heißt: Es gibt ein für allemal nur noch rechtmäßige Kriege.

*

Dieses Programm der US-Regierung haben die imperialistischen Konkurrenten voll verstanden. Und sie haben auch entdeckt, wie sie das für sich ausnutzen können. Der Art und Weise, wie die USA der UNO zwar „Irrelevanz“ androhen, aber in ihr und mit ihr die „Völkerfamilie“ zu pro-amerikanischem Wohlverhalten hindrücken wollen, ist ja zu entnehmen, dass die USA darauf Wert legen, ihre Definition des Völkerrechts von aller Welt unterschrieben zu bekommen – dem Anspruch auf Gefolgschaft entspricht die Unterschrift der Konkurrenten als Bekenntnis zur Gefolgschaft; erst durch Letztere wird Ersterer zum neuen, nicht nur proklamierten, sondern allgemein anerkannten und damit gültigen Völkerrecht.

Diesem Anspruch erteilt kein Staat, auch und gerade kein bedeutender, eine Absage – aber für Zustimmung und Kooperation wird ein Preis verlangt. Die bedeutenden Staaten – die Euros, Russland und China – müssen „realpolitisch“ die überlegene US-Gewalt anerkennen, auf immer unterordnen wollen sie sich ihr aber nicht. Den USA soll Definition und Ausübung der Weltordnung nicht allein überlassen bleiben, diese anderen Staaten wollen daran teilhaben und bestimmenden Einfluss darauf haben. Sie bestreiten Amerika das von ihm beanspruchte Monopol auf Rechtmäßigkeit zwischenstaatlicher Gewaltanwendung. Sie wollen mitbestimmen, wenn irgendwo mal wieder „Konflikte“ von oben herab aufgerührt und einer gewaltsamen „Lösung“ zugeführt werden; sie wollen Verpflichtungen bei solchen „Lösungen“ eingehen, dann sich aber auch um die Modalitäten solcher „Lösungen“ kümmern können und nicht bloßer Erfüllungsgehilfe der US-Vorgaben sein. Am Programm ‚Reform der UNO‘ beteiligen sie sich, weil sie damit und darin ihrerseits einen Test veranstalten: Wie viel Einfluss haben sie darauf, wie die künftigen Verpflichtungen der „Weltgemeinschaft“ formuliert werden, wie viel an Zugeständnis können sie in dieser Hinsicht den USA abringen bzw. sind die USA bereit, sich abringen zu lassen?

Die Reform der UNO gilt als „gescheitert“. Das heißt aber nur, dass die konkurrierenden Parteien – auch und gerade Amerika, das seine Ausstiegsdrohung nicht wahrgemacht hat – schon die nächste Kampfrunde anvisieren.

Mehr zur UNO-Reform im neuen GegenStandpunkt 4‑05 (erscheint am 16.12.):

Reform der UNO

Vorschläge für eine völkerrechtskonforme Weltverbesserung
und anderer imperialistischer Reformbedarf

Reformprojekt „Entwicklung“ und „Millenniumsziele“ – und keiner will zahlen!

Das Völkerrecht der UNO – ohne Gerichtsvollzieher: Wie soll das gehen?

Reformprojekt „Herrschaft des Rechts“: Demokratie und Menschenrecht
als Zulassungsbedingung zur modernen Weltordnung

Reformprojekt „Stärkung der Vereinten Nationen“:
Mehr Exekutivgewalt für den Generalsekretär!

Der Reformbedarf der USA:
Die UNO soll gefälligst wieder funktionieren – für uns!

Der Reformbedarf der imperialistischen Konkurrenten:
Unversöhnlicher Streit um die Kooperation für die gemeinsame Sache

Eine (auf ca. 11.000 Anschläge gekürzte) einteilige Fassung wurde am 26.12.05 im Freien Radio für Stuttgart gesendet. 

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