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Politische Strafverfolgung in Duisburg

Die Oberbürgermeisterin
                                                                                
Duisburg, den 05.12.2000

PDS-OL Ratsfraktion Duisburg
z.H. Herrn
Fraktionsvorsitzenden
Hermann Dierkes

Ihr Schreiben vom 22.11.2000

Sehr geehrter Herr Dierkes,

in dem o.g. Schreiben bitten Sie um Mitteilung, welche Vorwürfe strafrechtlicher Relevanz seitens der Verwaltung gegen Mitglieder Ihrer Fraktion erhoben werden.

Als Dienstvorgesetzte des Stadtdirektors Jürgen C. Brandt habe ich der Staatsanwaltschaft zwei Vorgänge zur Kenntnis gegeben, die den Verdacht einer üblen Nachrede nahelegen.

Hierbei handelt es sich zunächst um die Veröffentlichung einer Broschüre Ihrer Fraktion unter dem Titel "Rechte Gewalt fällt nicht vom Himmel". In dieser Broschüre ist ab Seite 4 ein Beitrag der Herren Tsalos und Ackermann abgedruckt, in dem unter der Überschrift "Deportation" die Behauptung aufgestellt wird, dass Herr Stadtdirektor Brandt die Familie Zumberov "entführt" habe. Zugleich heißt es dort, ein Pfarrer wurde "verhaftet".

Bei dem weiteren Vorgang handelt es sich um einen offenen Brief der PDS an Stadtdirektor Jürgen C. Brandt unter dem Kopf "Günter Ackermann, PDS-OL Bezirksvertreter, c/o PDS-Kreisverband Duisburg". Dieser Brief hält Herrn Stadtdirektor Brandt u.a. vor, er mache Duisburg "zum Vorreiter einer rassistischen Politik", er sei nicht Rechtsdezernent, sondern "rechter Dezernent" und "eine Belastung für Duisburg".

Da diese Äußerungen geeignet sein dürften, Herrn Stadtdirektor Brandt in der öffentlichen Meinung herabzuwürddigen, habe ich eine Überprüfung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft für erforderlich gehalten.

Wie Ihnen bereits bekannt ist, wurde die Staatsanwaltschaft darüber hinaus in zwei weiteren Angelegenheiten eingeschaltet. Zum einen habe ich gegen Herrn Günter Ackermann Strafanzeige wegen Beleidigung der Mitarbeiter des Ordnungsamtes erstattet, weil er diesen bei der Abschiebung der Familie Zumberov am 19.07.2000 den Hitler-Gruß gezeigt hat. Zum anderen prüft die Staatsanwaltschaft derzeit, inwieweit der Aufforderung durch Frau Hanna Ackermann und Herrn Dimitrios Tsalos, das Büro des Stadtdirektors "elektronisch lahmzulegen", strafrechtliche Relevanz zukommt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bärbel Zieling

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